Endlich sollen auch in Baden-Württemberg Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, bis zu fünf Tage pro Jahr zu Weiterbildungszwecken bei Bezahlung freigestellt zu werden. Dies gilt für berufliche Weiterbildung, politische Bildung und für Qualifizierungsmaßnahmen für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Ziel des Bildungszeitgesetzes sind die Erhöhung der Bildungs- und Aufstiegschancen, die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und die Sicherung des Fachkräftebedarfs.
Während es in anderen Bundesländern schon lange Gesetz ist, wurde es hier von den CDU-geführten Landesregierungen immer verhindert. Nun setzt Grün-Rot das Recht auf Bildungszeit auch am Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg um. Vor der Sommerpause wurde ein Eckpunktepapier zum neuen Bildungszeitgesetz auf den Weg gebracht. Der Schlagabtausch zwischen den unterschiedlichen Positionen der Verbände ist nun in vollem Gange.
Die Mannheimer Abgeordneten Stefan Rebmann (Bundestag), Dr. Stefan Fulst-Blei (Landtag), Andrea Safferling (Gemeinderat) und die SPD-Arbeitsgemeinschaften für Bildung (AfB) und für Arbeitnehmerfragen (AfA) möchten gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerschaft, von Vereinen, Kirchen und Weiterbildungsanbietern und mit allen an dem Thema Interessierten Ideen und Forderungen zum „Bildungszeitgesetz“ bündeln. Sie werden anschließend aufgearbeitet und an die grün-rote Landesregierung weitergeleitet.
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Mitteilung des SPD-Kreisverbands Mannheim:
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