Im Prozess gegen den NPD-Stadtrat Christian Hehl wegen Handels mit Betäubungsmitteln sowie Besitzes verbotener Waffen wurde am Freitag noch kein Urteil gesprochen. Morgen wird die Verhandlung fortgesetzt.
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Da der Angeklagte zum anberaumten Termin nicht anwesend war, zog sich der Beginn der Verhandlung bis in den Mittag. Nach einem Antrag der Verteidigerin Nicole Schneiders wurde die Sitzung jedoch schnell wieder unterbrochen.
Die Verhandlung unter Vorsitz des Richters Volker Schmelcher hätte eigentlich um 10 Uhr beginnen sollen. Doch der Angeklagte Christian Hehl erschien nicht. Seine Verteidigerin berichtete, sie habe am morgen mit ihm telefoniert. Ihm ginge es nicht gut, er habe Unterzucker und Kreislaufbeschwerden. Er wolle aber mit Verspätung zur Verhandlung kommen. Nachdem einige Minuten gewartet wurde, unterbrach der Vorsitzende die Verhandlung mit der Bitte, Frau Schneiders solle sich nach ihrem Mandanten erkundigen. Zur Fortsetzung um 10:45 Uhr berichtete sie, Hehl sei zu Hause und es ginge ihm schlecht. Richter Schmelcher schickte daraufhin den diensthabenden Polizeiarzt zur Wohnung des Angeklagten. Er solle sich nach dessen Gesundheitszustand erkundigen.
Christian Hehl ist verhandlungsfähig
Gegen 12:45 Uhr konnte die Verhandlung beginnen. Hehl wurde in Begleitung des Amtsarztes und zweier Polizeibeamter von seiner Wohnung zum Amtsgericht gefahren. Der Polizeiarzt berichtete, er habe ihn zu Hause im Bett angetroffen und medizinisch untersucht. Er sei orientierungsfähig und könne geistig folgen. Sein Gang sei zwar unsicher, doch sei er alleine die Treppe nach unten gekommen. Seiner Einschätzung nach sei der Angeklagte verhandlungsfähig.
Verteidigerin Schneiders widersprach, doch der Vorsitzende Richter entschied, die Verhandlung fortzusetzen, da er der Einschätzung des Arztes folgte. Christian Hehl wurde auch selbst nach seinem Zustand befragt. Die Antwort konnte man jedoch kaum verstehen, leise flüsterte er, den Kopf nach unten gesenkt, und Rechtsanwältin Schneiders übernahm wieder das Wort für ihn .
Nur ein Zeuge wurde gehört
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde lediglich ein Zeuge, Kriminalkommissar R., befragt, der Angaben zur Telekommunikationsüberwachung machte. Richter Schmelcher verlas mehrere SMS, die zwischen Hehl und dem Hauptbelastungszeugen K. geschrieben wurden. Kriminalkommissar R. spielte weiterhin zwei Telefonate zwischen den beiden vor. Es handelte sich dabei um kurze Gespräche aus dem Jahr 2011, in denen K. fragte, ob Hehl zu Hause sei, er wolle vorbei kommen. Außerdem wurde sich über „Geburtstagskuchen für die Tante“, „Silvesterrakten“, „-knaller“ und „-heuler“, dazu bestimmte Mengenangaben, ausgetauscht. Es fielen Aussagen, K. solle das Geld vorstrecken und Hehl würde auch für andere etwas besorgen. Dass es in diesen Gesprächen vermutlich nicht um Silvesterraketen und Kuchen ging, schien offensichtlich. Vielmehr ließen die Protokolle Absprachen über Drogengeschäfte vermuten.
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Bevor Zeuge K. erneut gehört werden konnte, stellte Verteidigerin Schneiders einen Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen, um die Glaubwürdigkeit K.s einschätzen zu lassen. Da K. im Tatzeitraum alkohol- und drogenabhängig gewesen sei, könnten die Aussagen möglicherweise erfunden oder ein Irrtum sein, argumentierte Schneiders. Daraufhin wurde die Verhandlung vertagt. Die Staatsanwaltschaft muss nun eine Stellungnahme vorbereiten. Die Fortsetzung ist auf Dienstag, 23. Mai 2017, 8:45 Uhr im Saal 32 festgelegt.
Verurteilung und Folgen ungewiss
Bereits zum Prozessauftakt am 5. Mai hatte Hehl den Besitz eines Springmessers und zweier Schlagringe sowie den Konsum von Cannabis und Amphetamin eingeräumt, bestritt jedoch, mit Drogen gehandelt zu haben.
Christian Hehl wurde bei der Kommunalwahl 2014 als Kandidat der NPD in den Gemeinderat gewählt. Ermöglicht hatte das ein neues Wahlverfahren, das kleinere Parteien begünstigte. Seitdem ist es jedoch still um den ehemaligen Multifunktionär der rechten Szene geworden. Während er in den 90er und Anfang 2000er Jahren noch organisatorisch aktiv in der rechten Skinhead-Szene, bei der NPD und im „Aktionsbüro Rhein-Neckar“ tätig war, nahm die Zahl rechter Veranstaltungen in Mannheim und Umgebung in den letzten Jahren immer mehr ab. Auch im Gemeinderat ist Hehl kaum in Erscheinung getreten. Die im Rahmen des Prozesses getätigten Aussagen über seinen Gesundheitszustand und die ausschweifenden Alkohol- und Drogenexzesse in der Szene könnten dafür eine Erklärung sein.
Dass es zu einer Verurteilung kommt, ist mit dem Geständnis zum Waffenbesitz sicher, die Auswirkungen hängen jedoch davon ab, ob ein gewerbsmäßiger Handel mit Amphetamin nachgewiesen werden kann. Das könnte weitreichende Folgen haben: Eine lange Haftstrafe sowie den Verlust des Stadtratsmandats.
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Im Prozess gegen den NPD-Stadtrat Christian Hehl wegen Handels mit Betäubungsmitteln sowie Besitzes verbotener Waffen wurde am Freitag noch kein Urteil gesprochen. Morgen wird die Verhandlung fortgesetzt.
Da der Angeklagte zum anberaumten Termin nicht anwesend war, zog sich der Beginn der Verhandlung bis in den Mittag. Nach einem Antrag der Verteidigerin Nicole Schneiders wurde die Sitzung jedoch schnell wieder unterbrochen.
Die Verhandlung unter Vorsitz des Richters Volker Schmelcher hätte eigentlich um 10 Uhr beginnen sollen. Doch der Angeklagte Christian Hehl erschien nicht. Seine Verteidigerin berichtete, sie habe am morgen mit ihm telefoniert. Ihm ginge es nicht gut, er habe Unterzucker und Kreislaufbeschwerden. Er wolle aber mit Verspätung zur Verhandlung kommen. Nachdem einige Minuten gewartet wurde, unterbrach der Vorsitzende die Verhandlung mit der Bitte, Frau Schneiders solle sich nach ihrem Mandanten erkundigen. Zur Fortsetzung um 10:45 Uhr berichtete sie, Hehl sei zu Hause und es ginge ihm schlecht. Richter Schmelcher schickte daraufhin den diensthabenden Polizeiarzt zur Wohnung des Angeklagten. Er solle sich nach dessen Gesundheitszustand erkundigen.
Christian Hehl ist verhandlungsfähig
Gegen 12:45 Uhr konnte die Verhandlung beginnen. Hehl wurde in Begleitung des Amtsarztes und zweier Polizeibeamter von seiner Wohnung zum Amtsgericht gefahren. Der Polizeiarzt berichtete, er habe ihn zu Hause im Bett angetroffen und medizinisch untersucht. Er sei orientierungsfähig und könne geistig folgen. Sein Gang sei zwar unsicher, doch sei er alleine die Treppe nach unten gekommen. Seiner Einschätzung nach sei der Angeklagte verhandlungsfähig.
Verteidigerin Schneiders widersprach, doch der Vorsitzende Richter entschied, die Verhandlung fortzusetzen, da er der Einschätzung des Arztes folgte. Christian Hehl wurde auch selbst nach seinem Zustand befragt. Die Antwort konnte man jedoch kaum verstehen, leise flüsterte er, den Kopf nach unten gesenkt, und Rechtsanwältin Schneiders übernahm wieder das Wort für ihn .
Nur ein Zeuge wurde gehört
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde lediglich ein Zeuge, Kriminalkommissar R., befragt, der Angaben zur Telekommunikationsüberwachung machte. Richter Schmelcher verlas mehrere SMS, die zwischen Hehl und dem Hauptbelastungszeugen K. geschrieben wurden. Kriminalkommissar R. spielte weiterhin zwei Telefonate zwischen den beiden vor. Es handelte sich dabei um kurze Gespräche aus dem Jahr 2011, in denen K. fragte, ob Hehl zu Hause sei, er wolle vorbei kommen. Außerdem wurde sich über „Geburtstagskuchen für die Tante“, „Silvesterrakten“, „-knaller“ und „-heuler“, dazu bestimmte Mengenangaben, ausgetauscht. Es fielen Aussagen, K. solle das Geld vorstrecken und Hehl würde auch für andere etwas besorgen. Dass es in diesen Gesprächen vermutlich nicht um Silvesterraketen und Kuchen ging, schien offensichtlich. Vielmehr ließen die Protokolle Absprachen über Drogengeschäfte vermuten.
Bevor Zeuge K. erneut gehört werden konnte, stellte Verteidigerin Schneiders einen Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen, um die Glaubwürdigkeit K.s einschätzen zu lassen. Da K. im Tatzeitraum alkohol- und drogenabhängig gewesen sei, könnten die Aussagen möglicherweise erfunden oder ein Irrtum sein, argumentierte Schneiders. Daraufhin wurde die Verhandlung vertagt. Die Staatsanwaltschaft muss nun eine Stellungnahme vorbereiten. Die Fortsetzung ist auf Dienstag, 23. Mai 2017, 8:45 Uhr im Saal 32 festgelegt.
Verurteilung und Folgen ungewiss
Bereits zum Prozessauftakt am 5. Mai hatte Hehl den Besitz eines Springmessers und zweier Schlagringe sowie den Konsum von Cannabis und Amphetamin eingeräumt, bestritt jedoch, mit Drogen gehandelt zu haben.
Christian Hehl wurde bei der Kommunalwahl 2014 als Kandidat der NPD in den Gemeinderat gewählt. Ermöglicht hatte das ein neues Wahlverfahren, das kleinere Parteien begünstigte. Seitdem ist es jedoch still um den ehemaligen Multifunktionär der rechten Szene geworden. Während er in den 90er und Anfang 2000er Jahren noch organisatorisch aktiv in der rechten Skinhead-Szene, bei der NPD und im „Aktionsbüro Rhein-Neckar“ tätig war, nahm die Zahl rechter Veranstaltungen in Mannheim und Umgebung in den letzten Jahren immer mehr ab. Auch im Gemeinderat ist Hehl kaum in Erscheinung getreten. Die im Rahmen des Prozesses getätigten Aussagen über seinen Gesundheitszustand und die ausschweifenden Alkohol- und Drogenexzesse in der Szene könnten dafür eine Erklärung sein.
Dass es zu einer Verurteilung kommt, ist mit dem Geständnis zum Waffenbesitz sicher, die Auswirkungen hängen jedoch davon ab, ob ein gewerbsmäßiger Handel mit Amphetamin nachgewiesen werden kann. Das könnte weitreichende Folgen haben: Eine lange Haftstrafe sowie den Verlust des Stadtratsmandats.
Anm. d. Red.: Der Prozessbericht erschien zuerst bei Kommunalinfo Mannheim.
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