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Aktuelles

Oberbürgermeister Kurz zum Verkauf der Baufelder IV und V auf Turley

Vor der Sitzung des Gemeinderats vom 12.03.2019 hat Oberbürgermeister Peter Kurz ausführlich Stellung zu den Vorgängen auf Turley genommen.

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Wir dokumentieren die Stellungnahme des Oberbürgermeisters Peter Kurz vor der Sitzung des Gemeinderats vom 12.03.2019:

Vor Eintritt in die Tagesordnung und damit vor Eintritt in die offizielle Sitzung des Gemeinderats möchte ich eine Einordnung des Verkaufsvorgangs Baufelder IV und V auf Turley vornehmen.

Ich tue dies aufgrund der Eilbedürftigkeit und Bedeutung hier und nicht im Rahmen eines Pressegesprächs, damit Sie als Gemeinderäte unmittelbar diese Informationen und Einschätzungen hören und nicht allein schriftlich vorfinden.

Diese Stellungnahme gebe ich insbesondere auch als Vorsitzender des Gemeinderats ab. Dies hat mehrere Gründe:

Es gibt bei einem Sachverhalt, der innerhalb einer Woche – und ich zähle jetzt nur die Artikel im Mannheimer Morgen bis letzten Samstag – zu vier Beiträgen auf der Titelseite, mehreren Aufmachern und Sonderseiten im Lokalteil, zwei Kommentaren und einer kommentierenden Analyse geführt hat, nicht nur einen unmittelbaren Bedarf nach Erläuterung. Diese Darstellung wirft Fragen über die Steuerungsfähigkeit und Kompetenz der Gremien auf, die im Interesse der Gremien, nämlich gemeinderätlich besetzter Aufsichtsrat und Gemeinderat selbst, schnell und unmittelbar beantwortet werden sollten.

Zudem haben wir zwei Anträge auf Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses auf dem Tisch, die nicht heute entschieden, sondern im Ältestenrat vorberaten werden. Es ist relevant, dies zu begründen und nicht nur auf die Praxis zu verweisen, dass wir immer Anträge zunächst vorberaten.

Und nicht zuletzt ist auch die Zusammenarbeit der Stadträte im Aufsichtsrat der MWSP, das Verhältnis zwischen dem Gemeinderat und den Aufsichtsrat sowie zwischen Verwaltung und Gemeinderat berührt.

Die Erläuterungen erfolgen zunächst mündlich, denn sie bedürfen einer anderen Qualität von Aufmerksamkeit als unsere bisherigen schriftlichen Stellungnahmen erreicht haben. Und ich verbinde damit die Hoffnung, dass diese Erläuterungen substantiell aufgegriffen und präzise wiedergegeben werden und nicht lediglich Futter und Anlass sind, die einmal festgelegte Meinung erneut zu wiederholen.

Ich werde – jeweils aus Sicht des Informations- und Kenntnisstands zum heutigen Tag – zu fünf Punkten Ausführungen machen:

1. Zur Information in den Gremien über den Weiterverkauf der Baufelder IV und V
2. Zur Vertragsgestaltung der MWSP mit der Tom Bock Group
3. Zu den Folgen des Verkaufs für das Projekt Turley
4. Zur Frage eines Akteneinsichtsausschusses
5. Zu Konsequenzen

Beginnen wir mit der Information in den Gremien über den Weiterverkauf der Baufelder IV und V
Hier gibt es bereits veröffentlichte Stellungnahmen, so dass dieser Punkt knapp abgehandelt werden kann. Der Aufsichtsrat der MWSP ist jeweils über den aktuellen Sachstand, soweit er der Geschäftsführung vorlag informiert worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind laut Gesellschaftsvertrag berechtigt – und dies ist in den meisten anderen baden-württembergischen Kommunen nicht der Fall – Ihre Fraktionen -unter Wahrung der Vertraulichkeit nach außen – zu informieren. Dies ist übrigens eines der Beispiele, in denen Mannheim maßstabsbildend in Sachen Information ist.

Eine anonyme, objektiv und widerlegbar falsche Aussage hat zu der Frage geführt – Zitat – „Wieviel Alleingang, Mauschelei und Geheimniskrämerei“ sich einer der beiden Geschäftsführer und der Aufsichtsratsvorsitzende geleistet hätten.

Meine Antwort ist glasklar: Nullkommanull.

Wir haben am 10. Dezember 2018 eine offene Diskussion über 32 Minuten im Aufsichtsrat geführt, für eine „Informationsoffensive“ bestand aus damaliger Sicht kein Anlass. Für Verschweigen genauso wenig. Entsprechend findet sich über den Verkauf der Grundstücke am Ende der Diskussion die Aufforderung, möglichst bald die Bewohner auf Turley über den Weiterverkauf der Baufelder zu informieren. Gerade diese Anregung des Aufsichtsrats fehlt im Übrigen bei der Wiedergabe der Pressemeldung der MWSP in der heutigen Berichterstattung.

Sie können mir glauben, in solchen Situationen hat man gute Lust, Protokolle oder weitere Details zu veröffentlichen. Dies ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich: vor allem werden die Angelegenheiten und Verhältnisse Dritter dort diskutiert, dazu auch mögliche Rechtspositionen der MWSP und weitere Schritte. Eine solche Veröffentlichung wäre also eine Verletzung der Interessen der MWSP und ihres Gesellschafters Stadt Mannheim, auch wenn sie den Interessen von Aufsichtsräten oder mir nutzen würde. Das ist keine besondere Situation, sondern Alltag: Unsere Pflicht zur Wahrung der Interessen der Stadt hat absoluten Vorrang gegenüber unseren Interessen, öffentlich möglichst gut dazustehen. Wer das nicht aushält, darf solche Funktionen nicht übernehmen. Ich glaube übrigens auch nicht, dass es sinnvoll ist, öffentlich Fragen zu stellen, die man aus eigener Kenntnis beantworten können müsste.

Lassen Sie mich aber auch eines hinzufügen: Wer denjenigen, die sich in solchen Situationen gemäß Ihres Auftrags verhalten, unterschwellig Verschweigen und Vertuschen unterstellt, untergräbt substantiell und strukturell das Vertrauen in die Institutionen.

Kommen wir zur Einschätzung der Vertragsgestaltung der MWSP mit der Tom Bock Group.
Hier steht die Frage im Raum, ob Standards für die Absicherung wirtschaftlicher Interessen der MWSP außer Acht gelassen worden. In der Stadt ist zudem der Eindruck entstanden, dass „Werte der Stadt Mannheim“ unter Wert verkauft worden sind.

Eine faire Bewertung des Gesamtvorgangs muss selbstverständlich die Situation 2012 zugrunde legen. 2012 erwarb die MWSP, die zur Bewältigung der Jahrhundertaufgabe der Konversion, in dieser Form gerade erst gebildet worden war, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das knapp 13 ha große Areal Turley. Eine Entwicklung durch einen Verkauf der BImA an einen Privaten war zuvor gescheitert. Die Sorge in der Kommunalpolitik bestand, dass die Projektentwicklung durch eine stadteigene Gesellschaft negative wirtschaftliche Ergebnisse mit sich bringen würde. Aufgabe und Ziel der MWSP war und ist es, die Entwicklung neuer Stadtteile inklusive der Erschließung, Gestaltung öffentlicher Flächen und Teilen von sozialer Infrastruktur ohne Verluste zu realisieren.

Die Geschäftsführung hat damals zur Minderung dieser Risiken bereits vor dem Erwerb von Turley Verhandlungen mit möglichen Investoren und Projektentwicklern geführt, um die Risiken zu minimieren. Der Businessplan für Turley, der unter der Mitarbeit des Immobilienberatungsunternehmens Drees und Sommer erstellt wurde und der sich bis heute als belastbar erweist, ging von Verkaufserlösen aus, die möglichst zum Teil schon beim Erwerb gesichert sein sollten. Unter Begleitung dieser externen Beratung fand auch die Auswahl des sogenannten Ankerinvestors statt. Es war die Tom Bock Gruppe, die hier zum Zuge kam. Dies hatte folgende Hintergründe: Tom Bock trat als dauerhaft in den Objekten engagierter Investor auf. Er hatte dies mit einer ausgezeichneten Entwicklung in einem vergleichbaren Projekt in Frankfurt nachgewiesen. Er überzeugte konzeptionell und ging auf die Anforderungen der Stadt bzw. MWSP mit Blick auf das Gesamtbild eines gemischten, auch soziale und inklusive wie kulturelle Projekte umfassenden Quartiers ein.

Die Sicherung einer wichtigen Unternehmensansiedlung übernahm er durch rasche Umsetzung eines ersten, auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittenen Bauabschnitts.

n der Folge des Kaufvertrags 2012 übernahm die Tom Bock Gruppe 11 Bestandsgebäude und das Baufeld IV, auf dem Wohnungsbau realisiert werden sollte. Letzteres ist nicht – wie mehrfach unzutreffend berichtet wurde – 2015 verkauft worden.

Der Aufsichtsrat der MWSP stimmte am selben Tag dem Erwerb der Fläche von der BIMA und dem Weiterverkauf an die Tom Bock Gruppe zu.

Hier wurde nicht Vermögen der Stadt Mannheim verkauft, sondern Vermögen erworben und zur Minimierung der Risiken im selben Moment zum Teil weiterverkauft. Dies erfolgte auf Basis des erstellten Businessplans. Der Verkaufspreis refinanzierte mehr als die Hälfte alle für die Entwicklung Turleys prognostizierter Kosten und deutlich mehr als den an die BIMA bezahlten Kaufpreis.

Aus damaliger Sicht war dies zweifelsfrei ein hervorragendes Ergebnis. Ich sehe auch aus heutiger Sicht keinen Anlass zu einer Relativierung dieser Bewertung.

Der damals mit der BImA ausgehandelte Kaufpreis basierte auf den Bodenrichtwerten auf Basis der angenommenen Ausnutzung des Geländes und den Kostenkalkulationen für Freimachung und Entwicklung des Geländes.

Eine Aufpreisklausel der BImA besteht nicht in Punkto Marktentwicklung, sondern bezüglich der Art der Nutzung des Geländes. Das ist logisch. Hier ist nämlich die Stadt Mannheim -im Gegensatz zu jedem anderen Erwerber- in der Lage, durch Bebauungspläne die mögliche Nutzung einseitig zu bestimmen. Für die Kaufpreiskalkulation wurden unsere Planungsabsichten zugrunde gelegt.

Für eine höherwertige Nutzung sind dann festgelegte Nachzahlungen auf dem damaligen Preisniveau zu leisten. Eine Nachzahlungsverpflichtung durch den Weiterverkauf von Tom Bock ist also nicht entstanden.
2013 bot Tom Bock an, auch das Baufeld V zu entwickeln. Ein städtebaulicher Wettbewerb wurde vor Erwerb 2015 durchgeführt. Die Vertragsgestaltungen entsprechen denen des Jahres 2012.

Kritisch wird heute – auch aus dem Gemeinderat – das Fehlen einer an nachfolgende Verkaufserlöse anknüpfende Aufpreisklausel diskutiert. Es entsteht dabei der Eindruck, dies resultiere aus einer abweichenden, unreflektierten Praxis der MWSP und dem Mangel, dass dem Gemeinderat nicht in Gänze die Vertragsgenehmigung oblegen hätte. Solche, nun als selbstverständlich dargestellten Aufpreisklauseln existieren auch nicht bei den Verträgen der Stadt Mannheim mit Projektentwicklern und Investoren, zB im Glücksteinquartier, die dem Gemeinderat bekannt sind und er beschlossen hat.

Warum sind sie eben nicht selbstverständlich? Weil das Geschäftsmodell der Immobilienentwickler darin besteht, aus einem Grundstück ein Projekt zu machen – Planungen vorzunehmen, Marketing zu betreiben, Baugenehmigungen einzuholen, ein Projekt zu bauen. Irgendwo auf dieser Strecke wird verkauft – mit heute zum Teil irritierend hohen Margen.

Die Zielstellung der Stadt Mannheim ist es, die Realisierung dieser Projekte zu sichern, den Verkehrswert der Grundstücke als Einnahme zu realisieren. Es ist nicht Aufgabe und Ziel der Öffentlichen Hand an Immobilienentwicklungen ökonomisch teilzunehmen, was zudem unter Umständen zusätzlich preistreibend wäre.
Eine Aufpreisklausel, die die Wertschöpfung aus Projektentwicklung umfasst, ist bislang alles andere als üblich. Die klassische Aufpreisklausel die den Weiterverkauf eines Grundstücks sanktioniert, ist ein Instrument, um offensichtliche inhaltliche Zweckverfehlung des Grundstücksverkaufs zu vermeiden, also: einer Familie soll die Chance gegeben werden, ein Haus zu bauen, ein Unternehmen soll Arbeitsplätze schaffen, etc. Die Zielrichtung der Käufer ist hier gerade nicht Teilnahme am Immobilienmarkt, sie erhalten die Grundstücke zur Nutzung. Die Kommune will diese Nutzung sichern; die Aufpreisklausel hat in diesen Fällen nicht den Zweck an Wertsteigerungen teilzunehmen.

Die bekannten Aufpreisklauseln erfassen auch nicht sogenannte Share Deals, also Verkäufe, bei denen nicht das Grundstück, sondern die Grundstücksgesellschaft oder Teile daran verkauft werden.

Halten wir also fest: Ein Weiterverkauf im Rahmen von Projektentwicklung ist üblich und bislang öffentlich und politisch in anderen Fällen nicht hinterfragt worden. Darüber darf und wird zukünftig jedoch aufgrund von generellen Entwicklungen der jüngeren Zeit zu reden sein. Was bei Baufeld IV und V auf Turley die Diskussion zurecht und nachvollziehbar auslöst, ist der Verkauf als unbebautes Grundstück, insbesondere in Kombination mit der nunmehr nicht bestrittenen Höhe des Preises sowie die Tatsache, dass Tom Bock hier entgegen aller bisherigen Aussagen und Praxis nicht mehr selbst als federführender Investor auftritt.

Jenseits der Tatsache, dass diese Dimension von Gewinn und die Art der Abwicklung Enttäuschung und Empörung auslöst, und ich diese Gefühle teile, müssen wir doch nüchtern den wirtschaftlichen Sachverhalt klären.
Für die Bewertung des Vorgangs ist entscheidend, ob wir hier von einem bloßem Grundstückshandel oder einer Projektentwicklung ausgehen müssen. Ich hoffe, es ist klar geworden, warum diese Unterscheidung relevant ist.
Handelt es sich hier um eine Projektentwicklung? Die Antwort lautet ja.

Für Baufeld V liegen auf Basis eines städtebaulichen Wettbewerbs konkrete Planungen und teilweise schon Baugenehmigungen vor, für Baufeld IV gibt es in Teilen ebenso Baugenehmigungen. Dies bedeutet Planungsleistungen bis zu Leistungsphase IV der HOAI sind erbracht worden, bauvorbereitende Tätigkeiten bis zur Aushebung einer Baugrube haben stattgefunden. Die Entwicklung der Marke Turley ist ebenso eine Leistung, die nicht allein der MWSP zuzurechnen ist.

Ich zitiere den MM vom 15. Juli 2017 knapp 5 Jahre bzw. 2 Jahre nach dem Verkauf der Baufelder IV und V an Tom Bock und über ein Jahr vor dem nun durch ihn betriebenen Weiterverkauf:
(Zitat) „Bewohner schwärmen vom Standort, Gewerbetreibende schätzen ihre neue, international anmutende Adresse. Und auch der Bauherr, Tom Bock, läuft stolz über das Gelände. 80% seines Umbauprogramms im historischen Bereich der ehemaligen Turley-Kaserne sind fertiggestellt…….“
Und weiter, nach hymnischen Beschreibungen der Entwicklungen im Altbestand, heißt es, dass nebenan weitergebaut wird:

(Zitat) „Zum Beispiel auf dem Baufeld 4, wo demnächst die Bagger für das Amtsheim Ensemble und New Sullivan anrollen. Das SoHo-Village, überwiegend Wohnungsbau, werde der Qualität des Altbestands in nichts nachstehen, verspricht der Investor. Auch das Baufeld 5 – das Tribeca-Quartier mit Gewerbe und dem Hudson-Turm direkt an der Ebert-Straße, nimmt Form an….“

Am 22.August 2017 heißt es sogar in einem Kommentar des Mannheimer Morgens: „Vor allem dank des außergewöhnlichen Engagements des Frankfurter Investors Tom Bock darf man wohl von einem Vorzeigeprojekt reden.“

Dies alles – konkrete Bauplanung, Genehmigungen, Vorbereitung Baugrund und Marketing/Image – ist natürlich wertsteigernd und Teil von Projektentwicklung, die von den Erwerbern mit vergütet wird.
Dennoch liegt der genannte Preis für die 22.000qm (nicht wie immer wieder berichtet 13.000qm) nach unserer Einschätzung deutlich über dem Wert des aktuellen Projektstands.

Er scheint die zukünftige Wertschöpfung durch die zukünftige Realisierung der Bebauung und Vermietung jetzt schon einzubeziehen. Das ist möglicherweise eine grundsätzliche Entwicklung, mit der wir uns auseinandersetzen müssen; sie wird Bodenpreise weit über eine jetzt schon dynamische Marktentwicklung hinaus treiben.

Halten wir also fest: 2012 hat die MWSP mit einem direkten Weiterverkauf ihre eigenen Risiken und die der Stadt minimiert. Der Weiterverkauf erfolgte mindestens zum vollen Verkehrswert, das galt auch 2015 für das Baufeld V. Es handelte sich um einen üblichen Weiterverkauf an einen Projektentwickler, der 2012 über entsprechende Referenzen verfügte und 2015 sich als Entwicklungspartner bewährt hatte. Die Sicherung in den Verträgen erfolgte wie üblich über Rücktrittrechte, um für die Realisierung der Projekte zu sorgen.

Kommen wir zu den Folgen des Verkaufs für das Projekt Turley:

Auf Turley haben wir leider seit über einem Jahr einen Stillstand festzustellen, der auch durch Gespräche mit dem Investor Tom Bock in seinen Ursachen nicht aufgeklärt werden konnte. Er selbst führte im Wesentlichen – auch für mangelnden Projektfortschritt im Altbestand – die lange fehlenden Baugenehmigungen für seine Planungen im Baufeld IV an, die jedoch insgesamt aus Sicht der Verwaltung von ihm zu verantworten waren.
Der Weiterverkauf erschien hier als eine Reaktion, die auch für die Realisierung seiner verbleibenden Projekte hilfreich sein könnte. Zum gegenwärtigen Stand können wir leider noch keine Beschleunigung der Entwicklung vermelden. Die fehlenden Fertigstellungen eröffnen aber rechtliche Handlungsmöglichkeiten, die die MWSP auch nutzt. Geprüft werden auch Ansprüche im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf. Es ist beim gegenwärtigen Stand nicht auszuschließen, dass es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Die Hoffnung liegt jedoch auf einer schlicht vertragsgemäßen Umsetzung der Projekte. Jede weitere öffentliche Spekulation oder die Teilnahme an öffentlichen Spekulationen verbietet sich für die MWSP und die Stadt Mannheim.
Für die Baufelder IV und V bedeutet der Verkauf Änderungen, die unter dem Strich aus heutiger Sicht positiv zu bewerten sind:

1. Die neuen Investoren haben – gerade vor dem Hintergrund des bezahlten Kaufpreises – nachvollziehbar und glaubwürdig überarbeitete Bauantragstellungen und einen raschen Baubeginn angekündigt.

2. Die Investoren haben die Planungen für das Baufeld IV auch städtebaulich überarbeitet. Diese Überarbeitung im Sinne einer besseren Durchwegung und eines Verzichts einer Teilunterbauung des öffentlichen Parks hinter Baufeld IV wird seitens der Stadtverwaltung grundsätzlich begrüßt.

3. Anstelle der von der Tom Bock Gruppe vorgesehenen großräumigen Eigentumswohnungen werden nunmehr (im Schnitt kleinere) Mietwohnungen geplant. Dies entspricht den gegenwärtigen Bedarfen auf dem Wohnungsmarkt eher.

4. Über eine Errichtung von zusätzlichen Wohnungen und ein Angebot von preisgebundenen Wohnungen wird mit den Investoren verhandelt.

Die Investoren sind als Bestandshalter von großen Projekten in Karlsruhe und Hamburg bereits aufgetreten. Sie haben gegenüber MWSP und Stadt ihr Vorgehen und ihre Motive nachvollziehbar erläutert. Sie haben angekündigt, sich selbst gegenüber der Öffentlichkeit zu erklären.

Zusammengefasst ergibt sich durch den Weiterverkauf die Perspektive eines gewünschten Projektfortschritts.
Kommen wir zu der Frage eines Akteneinsichtsausschusses.

Es sind Fragen naheliegend und auch von Bürgerfraktion und Freien Wählern gestellt worden, die zu beantworten sind oder zum Teil schon beantwortet wurden.

Ein Akteneinsichtsausschuss wird diese Fragen nicht beantworten können, weil es im Wesentlichen um Fragen geht, die die MWSP und ihre Gremien und nicht die Stadt Mannheim und die Kompetenz des Gemeinderats betreffen. Über die Frage, wie wir die Beantwortung vernünftig, rechtssicher und zur Zufriedenheit aller organisieren, wollen wir im Ältestenrat sprechen. Mit den Antragstellern ist aber auch besprochen, dass es Ziel sein wird, schon bis dahin die Sachverhalte möglichst umfassend aufbereitet zu haben.

Kommen wir zu den Konsequenzen aus heutiger Sicht.

Ganz oben auf der Agenda steht natürlich die Frage, können wir unsere Interessen als Stadt bei den nun festgestellten Entwicklungen noch besser absichern? Hier gab es bereits Reaktionen mit Blick auf die Erfahrungen und Marktentwicklungen insbesondere der letzten knapp zwei Jahre. Nach wie vor zielt unsere Absicherung aber vor allen Dingen in Richtung Realisierung der Projekte. Rücktrittsrechte bei Verkäufen greifen nur, wenn Nachfolger nicht die Verpflichtungen zum Bau übernehmen. Das ist auch auf dem Markt durchsetzbar. Aufpreisklauseln bei Weiterverkauf vor Bau sind bei der MWSP seit Mitte 2017 eingeführt worden. Auch sie erfassen nicht alle denkbaren Gestaltungsfälle. Im Fall Aurelis konnte erstmals eine sogenannte „Change of Control“-Klausel vereinbart werden, die sowohl die Weitergabe vertraglicher Pflichten als auch eine Zustimmungspflicht der Stadt Mannheim auch dann vorsieht, wenn nicht das Grundstück selbst, sondern im Zuge sogenannter „Share-Deals“ lediglich Anteile an der jeweiligen Projektgesellschaft veräußert werden. Ob solche Regelungen generell übertragbar und durchsetzbar ist, muss diskutiert werden. Ich darf daran erinnern, dass hier im Gemeinderat auch die Frage der Signalsetzungen der Stadt gegenüber Investoren kritisch angesprochen wurde.

Auch können wir auf Immobilieninvestoren und Projektentwickler und den Verkauf von Grundstücken nicht verzichten. Auf FRANKLIN geht es um Investitionen von wohl mehr als 1 Mrd.€, allein der Businessplan der MWSP liegt bei über 200 Mio.€, der nach bisheriger Auftragslage durch Verkauf von Grundstücken und nicht durch Schulden zu refinanzieren ist.

Wir sollten hier für die Stadt Mannheim gemeinsam die bisherige Strategie diskutieren und ggf. eine realistische und nicht andere Schäden auslösende angepasste Strategie festlegen.
Beides – der konkrete Vorgang wie der zukünftige Umgang mit Immobilienentwicklung – wird der Gemeinderat in den nächsten Wochen diskutieren.

Bei alldem dürfen wir nicht vergessen, dass wir von einem kleinen Teil des Marktgeschehens sprechen, nämlich von städtischen Grundstücken. Die Preisdynamik allgemein und die Tatsache, dass in Grundstückspreise nun zum Teil die Gewinnerwartungen großer Bauprojekte direkt einbezogen werden, sind bedenklich. Ich habe deshalb mehrfach in den letzten Wochen – wie auch mittlerweile der Deutsche Städtetag – ein generelles Vorkaufsrecht von Kommunen gefordert. Ein Vorkaufsrecht, das preisgebunden ist, nur so ist es preisdämpfend. Nach § 28 Abs.3 BauGB kann die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks im Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert erkennbar deutlich überschreitet. In diesem Falle kann der Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten – der ganze Vertrag scheitert also bei zu hohen Preisen.
Sie sehen: wir sind in mitten einer berechtigten, relevanten politischen Debatte. Sie auf ein angebliches Versagen der Stadt zu richten, ist in keiner Weise angemessen.
Fassen wir zusammen:

1. Es gibt jenseits der Debatte über Marktmechanismen und der Beteiligung von Investoren daran keinen erkennbaren Ansatz für eine Skandalisierung.

2. Die Handlungsweisen 2012 und 2015 waren nicht nur nachvollziehbar, sie haben damals Risiken der Stadt reduziert

3. Der Weiterverkauf selbst hat weder die Stadt Mannheim noch das Projekt Turley geschädigt. Im Gegenteil: es besteht die Chance zu einer schnelleren und passenderen Realisierung der gewünschten Projekte.

4. Es gab nachweisbar keine Versuche der Vertuschung.

Ich danke Ihnen für die konzentrierte Aufmerksamkeit.

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