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Wie man mit Hilfe der GBG einen Mieter los wird…

Die GBG verblüfft aktuell mit einem krassen Bruch ihrer eigenen Regeln zugunsten des Immobilienunternehmers Nikolas Löbel. Wir begeben uns auf die Suche nach den Verantwortlichen.

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Am 7. August wurde der Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel (CDU) vom Amtsgericht Mannheim per einstweiliger Verfügung verurteilt, einem seiner Mieter wieder Zugang zu dessen Wohnung zu gewähren und die Schlüssel auszuhändigen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, der Rechtsstreit geht weiter.

Öffentliche Kritik an Löbel reißt nicht ab

Als wäre diese Nachricht nicht spannend genug, denn der Jungpolitiker und nebenberufliche Immobilieninvestor aus Mannheim hat mit seinem Mietshaus bereits einiges an Schlagzeilen gemacht: Er erntete Kritik aufgrund seiner Bundestagswahlkampfwerbung für bezahlbaren Wohnraum, die im krassen Widerspruch zu den von ihm privat abgerufenen Mietpreisen in seinem Haus steht sowie wegen der vier von zehn Wohnungen, die er eben nicht als Wohnraum, sondern gewerblich weitervermietet hat. Diese vier Wohnungen sind kein Wohnraum für die Mannheimer Bevölkerung, sondern werden über einen Drittanbieter über Airbnb als Ferienwohnungen/-zimmer vermittelt.

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Urteil des Amtsgericht Mannheim vom 07.08.2020 (4 C 3779/20)

Vernichtendes Urteil zu Löbels Verhalten als Vermieter

Im der Redaktion vorliegenden Urteil werden interessante Details bekannt, die sein Verhältnis zur städtischen Wohnungsbaugesellschaft und das Verhältnis der GBG zu den eigenen Regeln aufzeigen.

Kurz zur Vorgeschichte: Nikolas Löbel hat am 19.07.2019 ein Mietshaus in der Käfertaler Straße 89 gekauft, welches er bald sanierte und einem der Mieter währenddessen eine Ersatzwohnung beschaffte. Bei dieser Wohnung handelt es sich um eine der 175 sogenannten „Drehscheibenwohnungen“ der GBG.

Die beachtlichen Möglichkeiten von Nikolas Löbel

So heißt es im Urteil:

Ferner verfügt der Verfügungsbeklagte offenbar über beachtliche Möglichkeiten, Ersatzwohnungen zu beschaffen, wie seine Nutzungsvereinbarung mit der GBG – Mannheim Wohnungsbaugesellschaft mbH (hier wird auf die Anlage eines anderen Verfahrens verwiesen, Anm. d. Red.) zeigt, wonach ihm von der GBG eine möblierte Wohnung gerade dazu, dass er in der Zeit sein Haus modernisiert, zunächst für einige Monate und dann bis Herbst 2020 überlassen worden ist.

(Mit „der Verfügungsbeklagte“ ist in diesem Fall der Hauseigentümer Nikolas Löbel gemeint. Hervorhebung durch die Redaktion.)

Ist Nikolas Löbel GBG-Mieter?

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Der Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel (CDU) reagiert verschnupft auf Kritik an seinen Mietpreisen | Foto: M. Schülke

Dies ist insofern erstaunlich, da laut einer anlässlich unserer Presseanfrage sehr kurz gehaltenen Auskunft der Wohnungsbaugesellschaft nur Menschen Wohnungen bei der GBG anmieten können, „die auch bei uns als Mietinteressenten registriert sind.“ Der Mieter von Nikolas Löbel war und ist kein solcher Mietinteressent, der Bundestagsabgeordnete wohl eher auch nicht.

Zu den „Drehscheibenwohnungen“ erklärt eine Pressesprecherin am frühen Freitagabend: „Die sogenannten Drehscheibenwohnungen stehen nur für zeitlich begrenzte interne Umsetzungsmaßnahmen unseren Mieter*innen zu Verfügung.“

Geschäftsführer Karl-Heinz Frings in der Zwickmühle

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GBG-Geschäftsführer Karl-Heinz Frings (Archivbild) | Foto: M. Schülke

Der Geschäftsführer der GBG, Karl-Heinz Frings, wollte sich zu diesem Fall am Freitag nicht mehr äußern. Unsere Frage, wann er Kenntnis von dieser außergewöhnlichen Vereinbarung zwischen seiner Gesellschaft und dem ehemaligen GBG-Aufsichtsratsmitglied Nikolas Löbel hatte, ließ er unbeantwortet. Dabei ist es kaum denkbar, dass eine solche Entscheidung zugunsten eines so renommierten Mannheimer Bundestagsabgeordneten ohne sein Wissen über die Bühne geht. Falls er dies nicht persönlich abgesegnet hat, muss sich die Mannheimer Bevölkerung, aber auch die Lokalpolitik fragen, ob Herr Frings seinen Laden überhaupt unter Kontrolle hat.

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Falls er von Anfang an darüber Bescheid wusste bzw. dieses super Geschäft mit Herrn Löbel persönlich abgesegnet hat, verstieß er damit eindeutig gegen die internen Arbeitsanweisungen und Verfügungen der GBG. Denn auf unsere Anfrage heißt es: „Eine reguläre Vermietung dieser Wohnungen an bzw. durch Dritte ist bei Einhaltung unserer internen Arbeitsanweisungen und Verfügungen nicht möglich.“

GBG bestätigt Regelverstoß

Dass es diese Nutzungsvereinbarung zwischen dem Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel und der städtischen GBG gibt, daran gibt es keinen Zweifel. Das ist nicht nur gerichtlich erwiesen, ebenso, dass Löbels herausgeworfener Mieter immer noch in einer GBG-Wohnung untergebracht ist (laut Urteil bis 31.10.2020), sondern das räumt die Pressesprecherin in ihrer äußerst zurückhaltenden und kaum eine Frage beantwortenden E-Mail auch ein:

In dem von Ihnen geschilderten Fall scheint entgegen unserer Prozesse gehandelt worden zu sein. Wir prüfen aktuell wie diese Handlung erfolgt ist. Die Prüfung ist noch nicht final abgeschlossen.

Compliance / Verhaltenskodex der GBG

Compliance lässt sich ganz einfach mit „Regeltreue“ übersetzen. (…) Die ganze Unternehmensgruppe steht für sachbezogene und transparente Geschäftsbeziehungen, die frei von unlauteren Methoden geführt werden. Einer der drei Grundsätze lautet: Missbrauch der eigenen Position zum persönlichen Vorteil, zugunsten Dritter oder zum Schaden des Konzerns dulden wir nicht! (Quelle: gbg-mannheim.de)

Wer muss schließlich die Verantwortung tragen?

Es kann davon ausgegangen werden, dass nach dieser internen Prüfung kein Mitglied des Vorstandes seinen Hut nehmen muss. Ärger könnte es dagegen im Aufsichtsrat geben. Denn mit Claudius Kranz (CDU) sitzt dort genau derjenige, der Nikolas Löbel als Anwalt im Rechtsstreit gegen den herausgeworfenen Mieter vertritt und höchstwahrscheinlich auch alle Korrespondenz mit ihm bezüglich der Ersatzwohnung geführt hat. Kranz wusste also relativ sicher, dass sein Mandant Löbel dem Mann eine GBG-Wohnung beschafft hat.

Übrigens: Natürlich könnte auch Nikolas Löbel als ehemaliges Aufsichtsratsmitglied die internen Arbeitsanweisungen und Verfügungen gekannt haben und gewusst haben, dass diese Wohnung, die er seinem eigenen Mieter als Ersatz verschafft hat, eigentlich nur für zeitlich begrenzte interne Umsetzungsmaßnahmen von GBG-Mieter*innen zur Verfügung steht. Schließlich erklärt die Wohnungsbaugesellschaft das Prinzip der „Drehscheibenwohnungen“ regelmäßig öffentlichkeitswirksam.

Ein super Deal für den Bundestagsabgeordneten

Statt den Mieter, der für seine circa 83 Quadratmeterwohnung um die 4 Euro pro Quadratmeter zahlte, zurück in seine Wohnung zu lassen, setzte der Immobilieninvestor Nikolas Löbel dort nach fertiger Sanierung gleich drei neue Mieter hinein, deren zusammengerechnete Mieten über den Daumen gepeilt 14 Euro pro Quadratmeter für die Wohnung ergeben. Von der Differenz lässt sich die Ersatzwohnung bei der GBG sicher locker bezahlen. Der Deal ist so gut, dass der Bundestagsabgeordnete ein Interesse daran haben sollte, daraus eine dauerhafte Lösung zu machen. Vielleicht könnte aus Löbels Mieter ja sogar ein GBG-Mieter werden, dann wäre der Deal perfekt. Wenn die GBG bereits jetzt so sehr gegen ihre eigenen Regeln verstoßen hat, vielleicht wäre sogar das denkbar.

Wer wusste noch alles Bescheid?

Stellt sich die Frage, wer wusste noch alles Bescheid über diesen tollen Deal für Löbel? War der Aufsichtsrat im Bilde? Gar der Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Peter Kurz? Wir haben Herrn Kurz am Freitagnachmittag einige Fragen zu der Angelegenheit gestellt, auf die wir aufgrund des nahenden Wochenendes leider keine Antwort erhalten haben. Spätestens mit unserer Presseanfrage weiß er über das Fehlverhalten innerhalb der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Bescheid. Bis Montag erwarten wir weitere Antworten, zumindest wurde das von der GBG in der Antwort an uns so hingestellt:

Über weitere Schritte werden wir Sie unterrichten und teilen Ihnen am Montag den weiteren Sachstand mit. Personenbezogene Fragen werden wir jedoch nicht beantworten.

Verantwortliche will die GBG jedoch nicht nennen. Dabei hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu wissen, wer einem Bundestagsabgeordneten bei seinem privaten Unternehmertum so sehr den roten Teppich ausbreitet. Denn wie leitete die Pressesprecherin Ihre Auskunft an unsere Redaktion so schön ein:

„Die GBG hat einen Vermietungsprozess, der klar und transparent die Vermietung unserer mehr als 19.000 Wohnungen regelt.“

Quellen: Urteil des Amtsgericht Mannheim vom 07.08.2020 (4 C 3779/20), Auskunft GBG, eigene Recherchen

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1 Kommentar zu “Wie man mit Hilfe der GBG einen Mieter los wird…

  1. Die GBG als Selbstbedienungsladen für politisch agierende Unternehmer.
    Immerhin hier wird die Überparteilichkeit gelebt.

Kommentare sind geschlossen.