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Informationsfreiheit: 4. „IFG-Days“ am 28. und 29. Juni in Mannheim

ifg days mannheim save online 2 lfdi - Informationsfreiheit: 4. "IFG-Days" am 28. und 29. Juni in Mannheim
Die 4. IFG-Days finden unter dem Motto „Offen, bürgernah, digital –
das kann Informationsfreiheit“, am 28 und 29. Juni 2023 im Stadthaus Mannheim statt | Bildquelle: LfDI BW

Die 4. „IFG-Days“ finden in diesem Jahr am 28. und 29. Juni im Stadthaus in Mannheim statt. Die Veranstaltung wendet sich an Expert*innen und interessierte Bürger*innen.

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Unter dem Motto „Offen, bürgernah, digital – das kann Informationsfreiheit“ laden der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) und die Stadt Mannheim ins Stadthaus ein. Die „IFG-Days“ richten sich an Expert*innen im Bereich der Informationsfreiheit sowie an alle Interessierten, die mehr über dieses Thema erfahren möchten. Die Veranstaltungsreihe bietet eine Mischung aus Diskussionen, Vorträgen und Workshops rund um die Themen Informationsfreiheit und Digitalisierung.

Die Teilnahme an den „IFG-Days“ ist kostenlos und sowohl vor Ort als auch online möglich. Auf der Webseite des LfDI können Sie sich bereits jetzt für die „IFG-Days“ anmelden: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ifgdays/

Was bedeutet Informationsfreiheit?

Seit dem 1. Januar 2016 haben Bürger*innen in Baden-Württemberg durch das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei Behörden und öffentlichen Stellen des Landes vorhanden sind. Anders als bei früheren Regelungen benötigen die Bürger*innen keinen besonderen Anlass oder Grund für eine Informationsfreiheitsanfrage. Das Gesetz ermöglicht es den Bürger*innen, Auskünfte über behördliche Entscheidungen, Gutachten und interne Dokumente zu erhalten. Es gilt für alle Behörden und öffentlichen Stellen des Landes sowie für Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Die Behörden müssen die Anfragen innerhalb einer bestimmten Frist beantworten und dürfen den Zugang zu Informationen nur in Ausnahmefällen verweigern, etwa wenn der Schutz personenbezogener Daten oder von Betriebsgeheimnissen dies erfordert.

Häufig gestellte Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz beantwortet der LfDI hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/informationsfreiheit-haeufig-gestellte-fragen/

Das baden-württembergische Landesinformationsfreiheitsgesetz steht seit seiner Einführung immer wieder in der Kritik. Bemängelt wird insbesondere, dass es zu viele Ausnahmen gibt und dass Informationen nur innerhalb eines Monats, in vielen Fällen sogar innerhalb von drei Monaten bereitgestellt werden müssen, was häufig zu Verzögerungen führt. Zudem können hohe Gebühren für die Informationsbereitstellung anfallen, was Antragsteller*innen abschrecken kann. Daher gibt es verschiedene Initiativen für ein Transparenzgesetz in Baden-Württemberg.

Quellen: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), bw-blickt-durch.de

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