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Ermittlungsverfahren nach Brandunglück eingestellt

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim:

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In der Nacht des 27. Februar kam es in einem Wohnhaus in der Mannheimer Innenstadt zu einem Schwelbrand, in dessen Folge drei kleine Kinder – zwei Jungs und ein Mädchen – an Rauchgasvergiftung starben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Mannheim das wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen die 22 Jahre alte Mutter der Kinder und ihren im selben Haus wohnenden 31 Jahre alten Bruder geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war Brandursache eine durch die Frau vorgenommene unsachgemäße Elektroinstallation, durch welche die Leitung überlastet und ein Schwelbrand mit Rauchgasentwicklung verursacht wurde. Da in der von ihr und den Kindern genutzten Wohnung kein Strom vorhanden war, hatte die Beschuldigte ein Verlängerungskabel in der Wohnung des Bruders angeschlossen, in ihr Apartment geführt und dort mehrere Geräte unfachmännisch verbunden. Hierdurch kam es zu einer Überhitzung. Das Verfahren gegen den Bruder wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (Paragraph 170 Absatz 2 Strafprozessordnung). Ihm war nicht nachzuweisen, an der Verkabelung beteiligt gewesen zu sein oder von der konkreten Verwendung in der Wohnung seiner Schwester gewusst zu haben. Hingegen wurde das Verfahren hinsichtlich der Kindesmutter mit Zustimmung des Amtsgerichts Mannheim wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt (Paragraph 153 Absatz 1 Strafprozessordnung). Hierbei wurde in erster Linie berücksichtigt, dass die junge Frau durch den Verlust ihrer Kinder selbst besonders schwer betroffen ist. In solchen Fällen lässt das Gesetz ein Absehen von Strafe auch bei schweren Tatfolgen zu.

Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Versäumnisse Dritter, etwa seitens der Stadt Mannheim oder der Hauseigentümer, ergaben sich bei den Ermittlungen nicht.

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