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Stadtverwaltung kann Gentrifizierungsopfern nicht helfen

"Ausreichende Belichtung"? | Foto: M. Schülke

Auf Betreiben der Initiative FairMieten wurde eine Anfrage an den Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz gestellt. Die Antwort, die uns vorliegt, ist für alle Beteiligten ernüchternd.

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Zitate vom Schreiben des Fachbereichs Presse und Kommunikation, Hervorhebungen durch die Redaktion:

Der Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz hat sich der Angelegenheit angenommen und dies vor Ort überprüft und mit dem Eigentümer des Hauses die Sachlage besprochen. Der Stadtverwaltung wurde durch den Architekten zugesichert, dass die Plane im Mai abgehängt werden solle. So die Aussage im Vorfeld.

Das wurde augenscheinlich nicht eingehalten.

Auf die jetzige Anfrage wurde uns vom Eigentümer, Herrn Höring, mitgeteilt, dass die Plane noch bis zur Vollendung der Bauarbeiten hängen bleiben solle. Der Baubescheid zur Änderung der Gauben soll noch abgewartet werden und die Plane zur Sicherung verbleiben, bis auch die genehmigungspflichtigen Maßnahmen umgesetzt worden sind.

Und weiter:

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Mitarbeiter des Fachbereiches Baurecht und Denkmalschutz haben sich versichert, dass die Plane sachgerecht mit Kabelbindern montiert wurde und folglich keine unzumutbaren Flattergeräusche entstehen beziehungsweise wurde festgestellt, dass die Plane so transparent und durchlässig sei, dass die ausreichende Belichtung mit Tageslicht und die Belüftung möglich sind. Einen unmittelbaren Einfluss auf die Beschleunigung oder Beendigung der verfahrensfreien Sanierungsmaßnahmen wie auch der genehmigungspflichtigen Bauarbeiten hat die Baurechtsbehörde allerdings nicht.

Wer einmal im Haus war, weiß, dass diese Aussagen die reinste Farce sind. Nicht nur der Stadtrat Gerhard Fontagnier empfand die Zustände vor Ort als skandalös.

Doch zum Schluss hin streckt der Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz endgültig die Waffen und überlässt seine Bürger dem privatwirtschaftlichen Treiben der Entmietung.

Die Stadtverwaltung hat in diesem Fall keine rechtliche Handhabe eine Änderung im Ablauf der Baumaßnahme herbeiführen. Die Mieter können nur mit privatrechtlichen Mitteln eine Lösung anstreben.

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