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Höhere Bußgelder für Falschparker auf Geh- und Radwegen

Radwegparker (Archivbild) | Foto: M. Schülke

Am Dienstag, 28. April 2020, traten die neuen Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr, die der Bundestag und die Bundesländer beschlossen haben, in Kraft.

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Durch die Straßenverkehrsnovelle hat die Bundesregierung höhere Verwarnungs- und Bußgelder für Verkehrsverstöße im ruhenden und fließenden Verkehr festgelegt, beispielsweise für Rasen, Posen oder das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen.

Radwegparken kostet bis zu 100 Euro und sogar einen Punkt

Bei schwereren Verstößen ist in diesen Fällen darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. (Quelle: bmvi.de)

Die Stadt Mannheim wird diesen Bußgeldrahmen bei den genannten Verstößen anwenden.

Quelle: BMVI

Weitere Informationen

Informationen zu allen aktuellen Änderungen der StVO hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hier zusammengefasst: www.bmvi.de/­…/­stvo-novelle-bundesrat.html
Der Bußgeldkatalog findet sich hier: www.bmvi.de/­…/­bussgeldkatalog-stvo.html

Quellen: Pressemitteilung der Stadt Mannheim, BMVI

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