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Löbels Plauderei aus dem Aufsichtsrat

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MdB Nikolas Löbel sieht sich laut eigener Aussage eher als Goldfisch | Foto: Elenza (via Pixabay)

Was zunächst wie ein abwegiger Hinweis wirkte, erhärtet sich durch weitere Quellen: MdB Nikolas Löbel erzählt Anekdoten aus dem GBG-Aufsichtsrat.

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Auf der Diskussionsveranstaltung „Welche Miete ist gerechtfertigt oder doch überhöht?“, auf welcher der Bundestagsabgeordnete der CDU vor allem über seine privaten Geschäfte als Immobilienbesitzer sprach, soll er zum Beweis seines Einsatzes für bezahlbaren Wohnraum Interna aus einer Aufsichtsratssitzung ausgeplaudert haben.

Wollte der Oberbürgermeister GBG-Wohnungen privatisieren?

So soll Nikolas Löbel behauptet haben, Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Peter Kurz habe irgendwann 2016 oder 2017 im Aufsichtsrat der GBG vorgeschlagen, Teile der Wohnungen auf der Schönau zu privatisieren. „Die Privaten könnten das besser sanieren“, soll das ehemalige Aufsichtsratmitglied Löbel die Begründung des Oberbürgermeisters Peter Kurz wiedergegeben haben. Aber Löbel habe das damals verhindert.

Zunächst wirkte der Hinweis reichlich unglaubwürdig. Denn alle Sitzungen des Aufsichtsrats unterliegen der Verschwiegenheit. Eine Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung kann nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch wenn Nikolas Löbel Fehler macht und manchmal etwas ungeschickt ist, traut man ihm so einen schlimmen Ausrutscher eigentlich nicht zu.

Löbel als unerkannter Retter?

Doch weitere Recherchen förderten zwei weitere Quellen zutage, die bestätigten, dass der Bundestagsabgeordnete vor den rund 50 Gästen seiner Diskussionsrunde explizit aus einer Sitzung des Aufsichtsrates erzählt hatte, und weitere Personen konnten sich zumindest an die Geschichte erinnern, dass er die Privatisierung von Wohnungen auf der Schönau verhindert haben will.

Auch unser Kolumnist Karlheinz Paskuda, den Löbel wahrscheinlich als politischen Gegner der „Linksfront“ bezeichnen würde, hat diesen Ausrutscher bemerkt. Wer Paskuda kennt, weiß, dass dieser sein Herz auf der Zunge trägt. So wundert es auch nicht, dass bereits am nächsten Tag eine Debatte bei Facebook stattfand.

So kommentierte unter anderem Gitta Süß-Slania dazu bei Facebook: „Abgesehen davon, dass er sich schon wieder zum Helden macht, ist das ein Thema eigener Art. Er kritisiert eine Meinung, von der niemand weiß, ob sie stimmt, die im Kontext der Vertraulichkeit in einer nicht-öffentlichen Beratungssituation (das ist der Aufsichtsrat) gefallen sein könnte – oder auch nicht.“

CDU-Politiker fischt im Trüben

In der Tat lässt sich die Schilderung Löbels nicht aufklären. Denn niemand kann der Geschichte widersprechen, ohne selbst die Verschwiegenheitsverpflichtung zu verletzen.

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Auf Anfrage teilt uns die GBG deshalb auch mit: „Grundsätzlich gilt natürlich die Geheimhaltungspflicht für alle Aufsichtsratsmitglieder, weswegen auch wir selbst keine Stellung zu etwaigen Inhalten aus Aufsichtsratssitzungen nehmen können.“

Oberbürgermeister nennt Löbels Darstellung irreführend

Aus dem Rathaus klingt die Antwort ähnlich: „Eine Darstellung von angeblichen Aufsichtsratsdiskussionen und Positionen anderer Aufsichtsräte ist ohne deren Einwilligung nicht zulässig. Herr Löbel würde mit solchen Äußerungen gegen seine Verpflichtungen als ehemaliges Aufsichtsratsmitglied verstoßen“ und „Ohne Zustimmung der anderen Aufsichtsratsmitglieder ist uns eine Darlegung von Diskussionsverläufen nicht möglich.“ Der Oberbürgermeister verweise aber darauf, dass eine solche Darstellung durch Herrn Löbel irreführend sei. Tatsache sei, dass die Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Sanierung des Gebietes Schönau-Nordwest mit der Stimme des Oberbürgermeisters gefasst wurden.

Löbels Erzählung dementiert dies jedoch nicht. Es könnte also sein, dass Nikolas Löbel die Wahrheit über den Vorschlag des Oberbürgermeisters gesagt hat. Ob Löbel gelogen hat, wird die Öffentlichkeit wohl nie erfahren. Ebenso wenig ob ein sozialdemokratischer Oberbürgermeister in der angespannten Lage des Wohnungsmarkts kommunalen Wohnungsbestand privatisieren wollte. Die Sitzungsprotokolle solcher Aufsichtsratssitzungen werden als Geschäftsgeheimnisse streng unter Verschluss gehalten.

Missverständnisse ausgeschlossen

Um ein mögliches Missverständnis weiter auszuschließen, fragten wir den Rathaussprecher, ob denn ein solcher Vorschlag, wie von Nikolas Löbel behauptet, von Oberbürgermeister Kurz vielleicht in einer anderen, öffentlichen Sitzung eines anderen Gremiums gemacht wurde, worauf dieser antwortete: „Eine Behandlung des Themas in einem anderen Gremium ist uns nicht bekannt.“

Damit sollte zumindest geklärt sein, dass die Schönau-Anekdote die Beratungen und Abstimmung einer nicht-öffentlichen Sitzung des GBG-Aufsichtsrats wiedergeben sollte. Ob sie inhaltlich der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Was ist eine Verschwiegenheitsverpflichtung wert?

Erst im März letzten Jahres hatte eine Indiskretion eines Aufsichtsratsmitglieds der GBG-Tochtergesellschaft MWSP für wochenlange Diskussionen und enorme Verärgerung im Rathaus gesorgt.

Um in Zukunft die Vertraulichkeit seiner Beratungen zu gewährleisten, ist nun der Aufsichtsrat der GBG in der Pflicht, da ansonsten hier ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. „Mit den rechtlichen Konsequenzen eines Bruchs der Schweigepflicht wird sich der Aufsichtsrat der GBG befassen“, führt der Rathaussprecher aus.

Unsere Redaktion hatte Nikolas Löbel am Donnerstagmittag mit Frist bis Freitag, 12 Uhr, um eine Stellungnahme gebeten. Bis zum Erscheinen des Artikels erreichte uns keine Antwort.

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