
Ab Januar gelten in der Neckarstadt-West Anwohnerparken und Parkgebühren. Anwohnerparkausweise können bereits jetzt beantragt werden.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Neckarstadt-West neue Parkregeln. Die Stadt führt Bewohnerparken ein und bewirtschaftet einen großen Teil der öffentlichen Parkplätze. Grundlage ist ein Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik aus dem Jahr 2021.
Die Einführung erfolgt damit später als zuletzt angekündigt. Anfang des Jahres hatte die Stadt noch das dritte Quartal 2026 als Startzeitraum genannt. In den kommenden Tagen erhalten die Haushalte im Stadtteil ein Informationsschreiben. Neue Verkehrszeichen und Parkscheinautomaten werden bereits vorher aufgestellt. Sie gelten aber erst ab dem 1. Januar.
Bewohnerparkausweis kann bereits beantragt werden
Wer in einer Bewohnerparkzone wohnt und dort regelmäßig das eigene Fahrzeug abstellt, benötigt künftig einen Bewohnerparkausweis. Dieser kann bereits jetzt bei der Stadt beantragt werden. Er kostet derzeit 63,75 Euro für sechs Monate oder 127,50 Euro für zwölf Monate.
Die Neckarstadt-West wird dafür in die Bewohnerparkzonen 10.1 und 10.2 aufgeteilt. Welche Zone für die eigene Adresse gilt, zeigen die Übersichtspläne der Stadt. Auch Menschen ohne Bewohnerparkausweis können weiterhin im Stadtteil parken. Für sie gelten die jeweils ausgeschilderten Parkzeiten und Gebühren.
Kurzzeitparken und Tagestickets
In ausgewählten Straßen führt die Stadt Kurzzeitparken ein. Dazu gehört beispielsweise die Mittelstraße. Dort kosten angefangene 15 Minuten jeweils 50 Cent. Gebühren fallen montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr an. Samstags gilt die Regelung von 9 bis 14 Uhr.
Tagesparken bietet die Stadt in der südlichen Dammstraße und auf dem Parkplatz am Neckargarten an. Dort kostet das Parken acht Euro pro Tag. Nach Angaben der Stadt soll die Parkraumbewirtschaftung vor allem die Parkplatzsuche für Menschen aus dem Quartier erleichtern. Verkehrsbürgermeister Ralf Eisenhauer nennt außerdem weniger Parksuchverkehr als Ziel.
Gut zu wissen:
Start: 1. Januar 2027
Bewohnerparkzonen: 10.1 und 10.2
Bewohnerparkausweis: 63,75 Euro für sechs Monate, 127,50 Euro für zwölf Monate
Antrag: ab sofort möglich
Kurzzeitparken: 50 Cent je angefangene 15 Minuten
Gebührenzeiten: Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 14 Uhr
Tagesparken: 8 Euro in der südlichen Dammstraße und auf dem Parkplatz am Neckargarten
Stadt will Parksuchverkehr verringern
Die Stadt begründet die neuen Regeln mit dem hohen Parkdruck in der Neckarstadt-West. Im dicht bebauten Stadtteil gibt es nur wenige private Stellplätze. Den öffentlichen Parkraum nutzen neben Bewohner*innen auch Pendler*innen und Besucher*innen.
Parallel hat die Stadt das Gehwegparken auf Anordnung des Landes neu geordnet. Wo ausreichend Platz bleibt, werden legale Parkstände auf dem Gehweg markiert. Dabei müssen die nötigen Gehweg- und Fahrgassenbreiten erhalten bleiben. Wo das nicht möglich ist, kann das bisher geduldete Parken nicht legalisiert werden. Über die Neuordnung des Gehwegparkens und die damaligen Planungen hatte das Neckarstadtblog bereits ausführlich berichtet.
Auch in der Neckarstadt-Ost plant die Stadt Bewohnerparken und eine Parkraumbewirtschaftung. Dort soll die Umsetzung nach bisherigem Stand 2028 beginnen.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
