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Gestalten statt Ausverkauf

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Die städtische Wohnungsbaugesellschaft soll bei kommunalen Flächen den Vorzug erhalten (Symbolbild) | Foto: Neckarstadtblog

Statt den kommunalen Ausverkauf weiterzutreiben, soll die Stadt Mannheim ihre eigene Wohnungsbaugesellschaft zur Gestaltung einsetzen, meint der Mieterverein. Er begrüßt viele Elemente des kommunalen 12 Punkte-Programms zum Wohnen, mahnt jedoch eine Schärfung im Detail an.

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Pressemitteilung des Mietervereins Mannheim:

Beschlussvorlage V009/2017: Wohnungspolitische Strategie und 12-Punkte-Programm zum Wohnen für Mannheim (unter Berücksichtigung der Schaffung zusätzlichen preisgünstigen Mietraums) | Screenshot: Bürgerinformationssystem der Stadt Mannheim

Als Mieterverein Mannheim weisen wir seit geraumer Zeit darauf hin, dass bzgl. des Wohnungsmarkt in Mannheim politischer Handlungsbedarf besteht. Selbst in der jüngsten Vergangenheit wurde dies jedoch von diversen politischen Akteuren noch angezweifelt. Mit der nun durch die Stadt Mannheim veröffentlichten Beschlussvorlage findet aus Sicht des Mieterverein Mannheims die dringend notwendige Diskussion statt. „Das vorliegende 12-Punkte-Programm zeigt einige Maßnahmen auf, die wir als Mieterverein Mannheim für geeignet erachten, die Mietpreisentwicklung zu dämpfen“ sagt der Vorsitzende vom Mieterverein Mannheim, Gabriel Höfle, der den nun eingeschlagenen Weg begrüßt.

Besonders erfreut zeigt sich der Mieterverein, dass nun sowohl das seit langem geforderte Quotenmodell als auch die Konzeptvergabe in den Mittelpunkt der kommunalen Diskussion rückt. Um dem Zuzug und der Wohnraumknappheit gerecht zu werden, ist jedoch eine Schärfung im Detail erforderlich. In einigen Punkten muss das vorliegende Konzept im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung auch angepasst werden. So lehnt der Mieterverein Mannheim eine Veräußerung von kommunalen Grundstücken – so wie sie die aktuell vorliegende Beschlussfassung vorsieht – ab. Hauptgründe für eine Ablehnung sind:

  1. Als Eigentümerin kann die Kommune wesentlich nachhaltiger den Wohnungsmarkt steuern und sollte (statt Grundstücksverkäufe zu erwägen) über die kommunale Baugesellschaft weitere Immobilien und Grundstücke erwerben
  2. Gemeinschaftseigentum der Stadtgesellschaft muss für nachfolgende Generationen im kommunalen Eigentum bleiben
  3. Über die Gewährung von Erbbaurechten kann die Stadt weiterhin private Investoren für sich gewinnen und darüber hinaus durch Nutzung dieses Instruments dazu beitragen, die Baukosten zu senken.

Die Instrumente „Leerstandsmelder“ und „Zweckentfremdungsverbot“ (wie von uns im Juli 2016 als Sofortmaßnahme gefordert) werden jedoch vermisst und müssen in die vorliegende Konzeption integriert werden.

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