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Weirauch fordert Einführung der Mietpreisbremse in Mannheim

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Die Mieten steigen auch in der Neckarstadt unkontrolliert in die Höhe | Foto: M. Schülke

Nach neuem Wohnungsmarktgutachten auf Landesebene sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Boris Weirauch: „Grün-Schwarz hat lange genug gewartet, wir dürfen keine Zeit verlieren“.

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Pressemitteilung des SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Boris Weirauch:

Nach dem gestern veröffentlichten Gutachten zur Situation des Wohnungsmarktes in Baden-Württemberg fordert der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Boris Weirauch die CDU-Wohnungsbauministerin Dr. Hoffmeister-Kraut auf, umgehend eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen, auf deren Basis auch in Mannheim die Mietpreisbremse angewendet werden muss. „Das Gutachten für die Wohnraumallianz hat zweifelsfrei ergeben, dass in Mannheim ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Die grün-schwarze Landesregierung muss jetzt unverzüglich handeln und die Ergebnisse des Gutachtens in eine neue Mietpreisbegrenzungsverordnung einfließen lassen“, erklärt Weirauch, Mitglied im Wohnungsbauausschuss des Landtags.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Boris Weirauch | Foto: SPD Mannheim

Das im Auftrag der Wohnraumallianz erstellte Gutachten hatte unter Berücksichtigung mehrerer Indikatoren, wie etwa den Grad der Wohnraumversorgung und die Mietbelastungsquote festgestellt, ob der jeweilige Wohnungsmarkt derart anspannt ist, dass die Einführung der Mietpreisbremse rechtssicher möglich ist. Das Gutachten kommt klar zu dem Ergebnis, dass auch der Stadtkreis Mannheim künftig unter die Mietpreisbegrenzungsverordnung fallen sollte.

Weirauch hatte bereits Anfang des Jahres an die zuständige CDU-Ministerin geschrieben und für eine schnelle Einführung der Mietpreisbremse auch in Mannheim plädiert. Hoffmeister-Kraut hatte den Sozialdemokraten damals noch vertröstet. „Die Stadt Mannheim hat in den vergangenen Jahren viel gemacht, um die Mieten in der Stadt zu dämpfen. Jetzt ist die Landesregierung am Zug. Es darf keine weitere Zeit verloren werden, Mieterinnen und Mieter in Mannheim dürfen nicht noch weiter belastet werden.“

Nach der alten Verordnung – wegen eines Formverstoßes durch das Stuttgarter Landgericht im Jahre 2018 als rechtswidrig eingestuft – fielen 68 baden-württembergische Gemeinden unter den Schutzbereich der Mietpreisbremse, die Stadt Mannheim gehörte bisher noch nicht dazu. Das neue Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass 88 Städte und Gemeinde unter die Verordnung fallen sollen, darunter nun auch Mannheim. Die Mietpreisbremse verpflichtet Vermieter u.a. bei Neuvermietungen nicht über 10 Prozent der örtlichen Vergleichsmiete zu verlangen.

Zum Gutachten Mietpreisbremse, Oktober 2019.

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