Redaktionsstatut

Im Aufbau…

1. Selbstverständnis

  1. Das Neckarstadtblog soll durch verlässliche Nachrichten und Informationen dem Gemeinwohl und dem friedlichen Zusammenleben der Menschen in den Stadtteilen der Mannheimer Neckarstadt dienen.
  2. Das Neckarstadtblog versteht sich als langfristig angelegtes journalistisches Non-Profit-Projekt. Die redaktionellen Erzeugnisse werden mehrheitlich ehrenamtlich erstellt.
  3. Das Neckarstadtblog engagiert sich für eine kritische Öffentlichkeit.
  4. Das Neckarstadtblog tritt ein für Demokratie, die Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte und artikuliert insbesondere die Stimmen, die sonst kaum Gehör finden.
  5. Das Neckarstadtblog wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung.

2. Publikationsmedien

  1. Das Neckarstadtblog ist ein Online-Medium, das unter der Domain www.neckarstadtblog.de redaktionelle Text-, Bild- und Videobeiträge publiziert.
  2. Der Inhalt der Internet-Präsenz wird derzeit mehrmals im Monat aktualisiert. Daneben betreibt das Neckarstadtblog eigene Präsenzen bzw. Kanäle in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, YouTube) und anderen Internet-Plattformen, auf die es redaktionelle Inhalte postet bzw. lädt.
  3. Die redaktionelle Arbeit umfasst schwerpunktmäßig die kritische und unvoreingenommene Berichterstattung zu stadt(teil)politischen, gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Themen überwiegend aus der Neckarstadt-West sowie Neckarstadt-Ost mit dem Herzogenried und Wohlgelegen.

3. Redaktion

  1. Die Redaktion erstellt Inhalte und Struktur für die oben genannten Medien frei, selbständig und unabhängig, sowohl unter Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht als auch presse- und medienrechtlicher Vorgaben.
  2. Sie orientiert sich am Pressekodex des Deutschen Presserats.
  3. Presserechtlich verantwortlich ist die Redaktionsleitung.
  4. Die Arbeit der Redaktion im Ganzen wie ihrer einzelnen Mitglieder unterliegt nicht dem Einfluss von Personen, politischen Parteien, ökonomisch, religiös oder ideologisch orientierten Gruppen. Die Redaktion arbeitet selbstständig und unabhängig, vor allem unabhängig von Einflüssen finanzieller oder wirtschaftlicher Art. Die Neckarstadtblog-Redaktion hat ihren Sitz in der Mannheimer Neckarstadt.
  5. Das Neckarstadtblog strebt eine für unseren Stadtteil repräsentative Diversität in der Redaktion an und bemüht sich daher verstärkt um Mitarbeiter*innen, die nicht weiß, männlich, heterosexuell und ohne Migrationshintergrund sind.
  6. Die Redaktionsleitung wird durch den Herausgeber bestimmt. Die Redaktionsleitung führt die Redaktion. Sie bestimmt maßgeblich den Inhalt des Online-Auftritts und aller sonstigen redaktionellen Angebote.
  7. Redaktionelle Inhalte sowie Struktur werden in Redaktionssitzungen diskutiert und bestimmt. Die letzte Entscheidung obliegt der Redaktionsleitung.
  8. Kein Redaktionsmitglied darf gezwungen werden, beim Schreiben eine andere Meinung als die eigene zu vertreten oder gegen die eigene Überzeugung zu bebildern oder zu schreiben.
  9. Ansichten von Redaktionsmitgliedern, die den in der Redaktion jeweils vorherrschenden Sichtweisen zuwider laufen, werden respektiert. In der Kommentierung finden auch Minderheitsmeinungen innerhalb der Redaktion ihren Platz.
  10. Redaktionsmitglied beim Neckarstadtblog ist, wer laufend vereinbarte Beiträge für das Neckarstadtblog erstellt oder andere vereinbarte redaktionelle Aufgaben nach Maßgabe der Neckarstadtblog-Redaktion erfüllt. Der Status als Redaktionsmitglied wird durch die bestehende Redaktion bzw. Redaktionsleitung festgestellt.
  11. Alle Redaktionsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Eine den finanziellen Mitteln des Mediums und der erbrachten Arbeit angemessene Aufwandsentschädigung ist möglich.
  12. Freie Autor*innen und Mitarbeiter*innen werden, auch wenn sie nicht Mitglieder der Redaktion sind, in Arbeit und Ablauf der Redaktion so weit wie möglich eingebunden.

4. Finanzierung

  1. Das Neckarstadtblog soll sich langfristig vor allem durch freiwillige Spenden der Leser*innen finanzieren.
  2. Auch gemeinnützige Redaktionen brauchen ein nachhaltiges Finanzierungsmodell, um langfristig am Markt bestehen zu können.
  3. In begrenztem Umfang kann das Neckarstadtblog durch Werbeschaltungen Geld einnehmen, sofern die redaktionelle Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  4. Der Herausgeber informiert die Redaktion vorab über Werbemaßnahmen und sonstige Angelegenheiten, die die Redaktion und ihre Arbeit unmittelbar betreffen.
  5. Einnahmen dürfen nur dazu genutzt werden, um den fortlaufenden technischen wie auch redaktionellen Betrieb zu gewährleisten. Darunter fallen u.a. Materialkosten, Auslagen, Aufwandsentschädigungen.
  6. Die Einnahmen und Ausgaben werden regelmäßig (zumindest halbjährlich) öffentlich gemacht.

5. Gültigkeit

  1. Das Redaktionsstatut gilt nach Annahme durch Redaktion sowie Herausgeber sofort und unbefristet. Durch einstimmigen Beschluss kann die Redaktion das Statut mit sofortiger Wirkung kündigen.
  2. Sollte eine in dem Redaktionsstatut enthaltene Regelung oder Formulierung nicht geltendem Recht entsprechen, gilt die dem Sinn nach ähnlichste rechtsgültige Regelung oder Formulierung als vereinbart. Das Redaktionsstatut in seiner Gesamtheit bleibt unberührt von eventuell ungültigen einzelnen Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen gültig.

 

Januar 2019