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Mannheim schränkt öffentliches Leben massiv ein (Update)

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Das Mannheimer Rathaus | Foto: Christian Ratz

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen, auch private, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen werden verboten. UPDATE!

Alle Menschenansammlungen unter 50 Personen müssen angezeigt werden. Neben zahlreichen städtischen Einrichtungen müssen auch Bars, Kinos, Clubs und Discotheken geschlossen bleiben.

Pressemitteilung der Stadt Mannheim:

Mit Blick auf die gestern auf Bundes- und heute auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen.

Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am heutigen Tag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen:

„Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“

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Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz | Foto: Stadt Mannheim / MVV Energie

„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“

Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!

Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.

1. Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern

Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.

Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.

Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.

Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung: https://www.mannheim.de/de/node/143510

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Eine städtische Kindertagesstätte in Neckarstadt-Ost (Symbolbild) | Foto: M. Schülke

2. Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen

a. Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten

Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.

Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.

Kindertagespflege

Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.

Angebot für besondere Berufsgruppen

Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.

Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.

Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.

Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.

Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).

b. Sportstätten:

Geschlossen werden ab Sonntag

  • Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
  • Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
  • Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
  • Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)
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Die Alte Feuerwache | Foto: M. Schülke

c. Kultureinrichtungen

  • Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
  • Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
  • Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
  • Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.

d. Die SeniorenTreffs sind geschlossen.

3. Weitere Maßnahmen:

In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.

Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.

Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.

Unter www.mannheim.de/corona erfolgen fortlaufend Informationen.


Update:

Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung:

Die Stadt Mannheim hat aufgrund der vielen Unklarheiten zur Allgemeinverfügung eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten dazu erstellt.

50 Personen-Grenze:

  • Die 50 Personen-Grenze ist strikt einzuhalten. Innerhalb Gaststätten nur auf Gäste bezogen.

Gilt die Personenbeschränkung auch für private Feiern (Hochzeiten, Grillpartys, usw.)?

  • Im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Verfügung, Massenkontakte zu vermeiden um Kontakte zu reduzieren, gilt die Verfügung auch für private Veranstaltungen. Deshalb dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen stattfinden.

Was sind Speiselokale etc:

  • Diese Regelung legt fest, dass die Abgabe der Speisen den Hauptzweck des Besuchs der Einrichtung bisher darstellt und im Vordergrund stehen muss. Nicht dazu gehören Betriebe, die Speisen lediglich als untergeordnete Nebenleistung anbieten. Erlaubt sind demnach nur Betriebe, die nach ihrem Hauptzweck und in der typischen Erwartungshaltung von den Besuchern und Gästen vorrangig zur Einnahme bzw. zum Erwerb von Speisen aufgesucht werden, nicht aber solche, bei denen es den Gästen primär darum geht, nur Getränke zu sich zu nehmen bzw Getränke zu kaufen und die Speisen eher als zusätzliches Angebot wahrgenommen werden.
  • Sinn der Regelung: Ziel ist die Reduktion der Infektionswahrscheinlichkeit durch Reduktion sozialer Kontakte. Dabei gilt die Faustformel wie sie Minister Lucha gestern verwendete: „versuchen Sie die Kontakte zu halbieren“.
  • Um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen trotz allem zu begrenzen, treffen die radikalsten Maßnahmen alle Freizeitbetätigungen (zumindest in geschlossenen Räumen). Darum sind in der Gastronomie nur Betriebe erlaubt, die hauptsächlich der Hauptnahrungsaufnahme des Tages dienen. Darunter fallen auch Mittagstische.

Gilt die 50-Personen-Grenze für Veranstaltungen auch hier?

  • Ja, d.h. der Gastwirt darf wenn diese Zahl erreicht ist, nicht mehr Gäste einlassen und erst wieder auffüllen, wenn andere Gäste die Gaststätte verlassen haben.
  • Überwachung: Zuallererst gehen wir natürlich von einer Kultur der Solidarität, der Vernunft und des Einhaltens von Regeln aus. Stadtverwaltung und Polizeipräsidium werden die Einhaltung der Regeln auch überwachen.

Zum Einzelhandel:

Sind Einzelhandelsbetriebe betroffen?

  • Nein.

Sind Veranstaltungen bis 50 Personen aufgrund der Allgemeinverfügung genehmigungspflichtig?

  • Nein. Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht. Die Anzeige ist zu richten an 31corona@mannheim.de.

Müssen Betriebe, die sowohl einen Restaurant- als auch einen Barbereich haben, den Betrieb insgesamt aufrechterhalten dürfen?

  • Sofern sich in Handelsbetrieben Restaurant und Barbetriebe befinden gelten die allgemeinen Regeln der Allgemeinverfügung. D.h. dass der Barbetrieb zu schließen ist und der Restaurantbetrieb unter der Berücksichtigung der Obergrenze von 50 Gästen fortgeführt werden kann.

Sind Eiscafés oder ähnliche nicht überwiegend der Einnahme von Hauptmahlzeiten dienenden Betriebe von der Schließung betroffen?

  • Ja, vgl. oben. Der Straßenverkauf ist weiterhin zulässig.

Ist das Cateringgeschäft von dieser Regelung betroffen?

  • Nein.

Sind Veranstaltungshotels betroffen?

  • Die Versorgung der Übernachtungsgäste in Hotels ist weiterhin gestattet. Für Veranstaltungen in Hotels gilt pro Hotel die Personengrenze von 50 Personen.

Dürfen in Hotels auch externe Gäste bewirtet werden?

  • Nein.

Dürfen Fitnessstudios geöffnet und Kinokassen zur Erstattung von Tickets geöffnet bleiben?

  • Für Fitnessstudios gelten die Vorgaben von max. 50 Personen zeitgleich. Kinokassen können zur Kartenrückgabe geöffnet werden.

Ansprechpartner für Anfrage der Betriebe mit Kontaktdaten:

31corona@mannheim.de

3 Kommentare zu “Mannheim schränkt öffentliches Leben massiv ein (Update)

  1. Monnem_spezialisten

    „ Alle Menschenansammlungen unter 50 Personen müssen angezeigt werden.“

    Tippfehler? Wenn ich eine Freundin treffe ist das auch eine Ansammlung mit unter 50 Teilnehmern. Oder wie oder wat?

    • Die Verwaltung hat keine Mindestanzahl genannt. Sie spricht meistens auch abstrakt von Veranstaltungen. Ausgenommen sind der ÖPNV, wo sogar mehr als 50 Personen in einem geschlossenen Raum sind. Auch bei Lebensmittelmärkten ist anders als bei Restaurants/Speiselokalen noch keine Rede von verpflichtenden Begrenzungen.
      Ausdrücklich zur Sprache kommen dagegen private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Grillfeste, sonstige Feiern. Diese müssen unserer Auslegung nach tatsächlich angezeigt werden. Bei Veranstaltungen unter 10 Personen oder im engeren familiären Umfeld wohl eher nicht. Dennoch sollte bei jedem Treffen überlegt werden, ob es zwingend notwendig ist.

  2. Wie sieht es auf gross Baustellen aus mit über 50 Arbeiter ?

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