Das Riesenrad „City Star“ aus der Langen Rötterstraße aus gesehen | Foto: M. Schülke
Im Mannheimer Morgen hieß es, der Betreiber habe die Polizei über das Hakenkreuz informiert. Laut Polizei war dies aber nicht so.
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Im Fall des auffälligen Lichtmusters am Riesenrad „City Star“ auf dem Alten Messplatz widersprechen sich die Darstellung im Mannheimer Morgen und die Angaben der Polizei.
Widerspruch zwischen Zeitung und Polizei
Im Mannheimer Morgen war zu lesen:
Screenshot: MM
„Das Unternehmen habe den Vorfall bereits der Polizei gemeldet und erklärt.“
So konnte es wirken, als habe der Betreiber proaktiv den Kontakt zur Polizei gesucht. Auf Anfrage des Neckarstadtblogs erklärte das Polizeipräsidium Mannheim jedoch:
„Die Anzeige wurde nicht vom Betreiber des Riesenrads erstattet, auch hat er bislang nicht von sich aus Kontakt zur Polizei aufgenommen. Es bestand seitens der Polizei lediglich Kontakt zu einem vor Ort anwesenden Verantwortlichen des Riesenrads.“
Nach Angaben des Polizeipräsidiums erlangte die Polizei am 24. August gegen 22:15 Uhr durch eine Anzeigenerstattung Kenntnis vom Vorfall. Der einzige Austausch mit dem Betreiber fand im Rahmen der ersten Maßnahmen vor Ort statt – und nicht durch eine eigenständige Meldung des Unternehmens, wie man es im Mannheimer Morgen interpretieren konnte.
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Klar scheint jedoch: Der Betreiber wusste bereits vor dem Besuch der Polizei um den technischen Defekt. Im Mannheimer Morgen erklärte Göbel, dass man nach Entdeckung des Problems eine zusätzliche Sicherung manuell schalten müsse, um die Beleuchtung zuverlässig auszuschalten. Den Kontakt zur Polizei suchte der Betreiber allerdings nicht selbst — dieser kam erst zustande, nachdem ein Dritter Anzeige erstattet hatte und die Polizei daraufhin vor Ort ermittelte.
Fehlende Stellungnahme des Betreibers
Das Neckarstadtblog bat die Betreiberfamilie Göbel um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Widerspruch. Eine Antwort blieb innerhalb der gesetzten Frist und auch bis Veröffentlichung dieses Artikels aus. Damit bleibt offen, ob der Widerspruch auf eine missverständliche Formulierung des Betreibers oder auf eine Verkürzung in der Berichterstattung zurückzuführen ist.
Ermittlungsverfahren eingeleitet und eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte zuvor bereits bestätigt, dass wegen des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren nach § 86a StGB („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) eingeleitet worden war. Dieses sei jedoch eingestellt worden, da ein hinreichender Tatverdacht nicht festgestellt werden konnte. Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden war offenbar ein Defekt der Beleuchtung der Grund für das sichtbare Hakenkreuz-Muster. Hinweise auf eine politische Absicht konnten die Strafermittlungsbehörden nicht feststellen.
Auch Betreiber Göbel hatte im Mannheimer Morgen betont, dass keinerlei politische Absicht hinter der Lichtkonstellation stehe. Am Sonntag, 7. September endete zudem das kurze Gastspiel des „City Star“ auf dem Alten Messplatz.
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Im Mannheimer Morgen hieß es, der Betreiber habe die Polizei über das Hakenkreuz informiert. Laut Polizei war dies aber nicht so.
Im Fall des auffälligen Lichtmusters am Riesenrad „City Star“ auf dem Alten Messplatz widersprechen sich die Darstellung im Mannheimer Morgen und die Angaben der Polizei.
Widerspruch zwischen Zeitung und Polizei
Im Mannheimer Morgen war zu lesen:
So konnte es wirken, als habe der Betreiber proaktiv den Kontakt zur Polizei gesucht. Auf Anfrage des Neckarstadtblogs erklärte das Polizeipräsidium Mannheim jedoch:
Nach Angaben des Polizeipräsidiums erlangte die Polizei am 24. August gegen 22:15 Uhr durch eine Anzeigenerstattung Kenntnis vom Vorfall. Der einzige Austausch mit dem Betreiber fand im Rahmen der ersten Maßnahmen vor Ort statt – und nicht durch eine eigenständige Meldung des Unternehmens, wie man es im Mannheimer Morgen interpretieren konnte.
Klar scheint jedoch: Der Betreiber wusste bereits vor dem Besuch der Polizei um den technischen Defekt. Im Mannheimer Morgen erklärte Göbel, dass man nach Entdeckung des Problems eine zusätzliche Sicherung manuell schalten müsse, um die Beleuchtung zuverlässig auszuschalten. Den Kontakt zur Polizei suchte der Betreiber allerdings nicht selbst — dieser kam erst zustande, nachdem ein Dritter Anzeige erstattet hatte und die Polizei daraufhin vor Ort ermittelte.
Fehlende Stellungnahme des Betreibers
Das Neckarstadtblog bat die Betreiberfamilie Göbel um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Widerspruch. Eine Antwort blieb innerhalb der gesetzten Frist und auch bis Veröffentlichung dieses Artikels aus. Damit bleibt offen, ob der Widerspruch auf eine missverständliche Formulierung des Betreibers oder auf eine Verkürzung in der Berichterstattung zurückzuführen ist.
Ermittlungsverfahren eingeleitet und eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte zuvor bereits bestätigt, dass wegen des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren nach § 86a StGB („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) eingeleitet worden war. Dieses sei jedoch eingestellt worden, da ein hinreichender Tatverdacht nicht festgestellt werden konnte. Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden war offenbar ein Defekt der Beleuchtung der Grund für das sichtbare Hakenkreuz-Muster. Hinweise auf eine politische Absicht konnten die Strafermittlungsbehörden nicht feststellen.
Auch Betreiber Göbel hatte im Mannheimer Morgen betont, dass keinerlei politische Absicht hinter der Lichtkonstellation stehe. Am Sonntag, 7. September endete zudem das kurze Gastspiel des „City Star“ auf dem Alten Messplatz.
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