Sechs Wochen war das Scan-Fahrzeug in der Neckarstadt unterwegs | Foto: M. Schülke
Nach dem Testlauf in der Neckarstadt will Mannheim ein Scan-Fahrzeug anschaffen. Die Stadt wartet dafür auf Bundesrecht.
Die Stadt Mannheim will Scan-Fahrzeuge dauerhaft einsetzen. Das teilte die Verwaltung am Dienstag, 10. Februar 2026, auf einer Pressekonferenz mit. Im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung berichtete sie anschließend über Auswertung und weiteres Vorgehen.
Der offizielle Startschuss für das Projekt fiel am 5. November 2025. Der Fahrbetrieb begann am 6. November in der Neckarstadt-Ost und -West. Der Testlauf endete am 18. Dezember 2025. Nach Angaben der Stadt sei Mannheim europaweit die erste Kommune gewesen, die Falschparken automatisiert mit einem solchen Fahrzeug erfasst habe.
Fokus auf sicherheitsrelevantes Falschparken
Im Mittelpunkt des Versuchs standen sicherheitsrelevante Verstöße. Dazu zählen blockierte Kreuzungsbereiche, Geh- und Radwege sowie Feuerwehrzufahrten. Parkscheinverstöße spielten im Test keine Rolle.
Fahrten auch in den Abend- und Nachtstunden
Während des Testzeitraums war das Fahrzeug täglich unterwegs. Die Fahrten fanden tagsüber sowie in den Abend- und Nachtstunden statt.
Auf unsere frühere Presseanfrage zu konkreten Einsatzzeiten, insbesondere zu nächtlichen Kontrollen, wollte die Stadt damals keine detaillierte Auskunft geben.
Im Ausschuss nannte die Verwaltung technische Herausforderungen. Dazu gehörten die Kamerasicht in der Dämmerung und bei Dunkelheit sowie die Standortbestimmung des Fahrzeugs. Für die Positionsbestimmung nutzt das Fahrzeug Satellitentechnik. Damit soll eine Zuordnung bis auf etwa zehn Zentimeter möglich sein.
Die Stadt protokollierte die Testfahrten. Festgestellte Fehler und Probleme leitete die Stadt an das beauftragte Unternehmen weiter. Das Unternehmen passte die Software mehrfach an und testete sie erneut. Der Versuch sollte auch zeigen, wie hoch der Arbeits- und Programmierungsaufwand für einen späteren Einsatz im gesamten Stadtgebiet wäre.
Das Scan-Fahrzeug arbeitete nicht so präzise, wie es sollte | Foto: M. Schülke
Simulationstag mit 45 Fällen als Praxistest
Zum Ende des Testlaufs wählte die Stadt gezielt einen Tag aus, an dem sie die erhobenen Daten aus dem Fahrbetrieb an die Bußgeldbehörde übergab. Damit simulierte sie den Echtbetrieb und erprobte die vollständige Verfahrenskette. An diesem Simulationstag leitete die Stadt 45 Fälle weiter. 27 Verfahren waren nach Angaben der Verwaltung bereits abgeschlossen und bezahlt.
Im November hatte das Neckarstadtblog nach genau solchen exemplarischen Echtfalldaten eines Tages gefragt. Die Stadt teilte damals mit, dies sei nicht möglich.
Auf Grundlage der Testergebnisse rechnet die Verwaltung für einen späteren Regelbetrieb je nach Ort und Uhrzeit mit rund 40 bis 50 Fällen pro Stunde im sicherheitsrelevanten Bereich.
Datenschutzfragen bleiben ungeklärt
Das Fahrzeug erfasst während der Fahrt kontinuierlich Bilddaten des Straßenraums, wobei es auch Passant_innen, Radfahrende und geparkte Fahrzeuge aufnimmt. Nach Angaben der Stadt macht das System Unbeteiligte und korrekt geparkte Fahrzeuge unmittelbar im Fahrzeug unkenntlich. Anschließend prüfen Mitarbeitende die relevanten Fälle manuell, bevor sie gegebenenfalls ein Verfahren einleiten.
Die Stadt hält weitergehende Hinweise nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung auf den Hinweisschildern nicht für erforderlich. Bilddaten werden jedoch technisch erfasst und verarbeitet.
Das Neckarstadtblog hatte den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg bereits zweimal zu dieser Rechtsauffassung angefragt. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
Die rechtlich verbindlichen Schilder kamen erst gegen Ende des ursprünglichen Testzeitraums | Foto: M. Schülke
Breite Zustimmung im Ausschuss
Nach der Vorstellung im Ausschuss äußerten sich Vertreter mehrerer Fraktionen überwiegend zustimmend zum Vorhaben. Grundsätzlicher Widerspruch gegen eine spätere Anschaffung wurde nicht formuliert.
Mehrere Ausschussmitglieder verwiesen auf den hohen Personalaufwand der bisherigen Kontrolle. Sie sahen in der Technik eine Möglichkeit zur Entlastung des Außendienstes.
Datenschutzrechtliche Fragen wurden in der Sitzung nicht vertieft behandelt.
Ausschreibung geplant, Stadt wartet auf Bundesregelung
Die digitale Parkraumkontrolle erfolgt derzeit auf Grundlage des Landesmobilitätsgesetzes Baden-Württemberg. Auf Bundesebene wird eine eigenständige Regelung vorbereitet. Die Stadt will diese bundesrechtliche Klärung abwarten, bevor sie ein eigenes Fahrzeug beschafft.
Die Stadt plant eine europaweite Ausschreibung. Ziel ist es, noch 2026 ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Ob dies gelingt, hängt nach Angaben der Verwaltung vom Zeitpunkt der bundesrechtlichen Regelung ab.
Starten will die Stadt zunächst mit einem Scan-Fahrzeug, das nach Angaben auf der Pressekonferenz bis zu 150.000 Euro kostet. Darüber hatte unter anderem der Mannheimer Morgen berichtet.
Wie lange es dauern würde, bis sich eine solche Investition amortisiert, wurde im Ausschuss nicht thematisiert. Angaben zu einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder zu erwarteten Einnahmen machte die Stadt dort ebenfalls nicht.
Im Ausschuss betonte die Verwaltung erneut, Ziel sei nicht die Erhöhung kommunaler Einnahmen, sondern die Durchsetzung bestehender Regeln im ruhenden Verkehr.
Als zukünftige Einsatzorte nannte sie Quartiere mit hohem Parkdruck. Da die Neckarstadt bereits kartiert ist, dürfte sie direkt einbezogen werden.
Bis zur Ausschreibung will die Verwaltung ihre internen Abläufe weiter vorbereiten, insbesondere den Eingangskanal zwischen Scan-Fahrzeug und Bußgeldstelle.
Eine Ausweitung auf Parkscheinverstöße ist perspektivisch möglich. Voraussetzung sind Parkautomaten mit Kennzeicheneingabe sowie technische Lösungen zur Berücksichtigung persönlicher Berechtigungen, etwa bei Schwerbehindertenausweisen. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht erfüllt.
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Nach dem Testlauf in der Neckarstadt will Mannheim ein Scan-Fahrzeug anschaffen. Die Stadt wartet dafür auf Bundesrecht.
Die Stadt Mannheim will Scan-Fahrzeuge dauerhaft einsetzen. Das teilte die Verwaltung am Dienstag, 10. Februar 2026, auf einer Pressekonferenz mit. Im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung berichtete sie anschließend über Auswertung und weiteres Vorgehen.
Der offizielle Startschuss für das Projekt fiel am 5. November 2025. Der Fahrbetrieb begann am 6. November in der Neckarstadt-Ost und -West. Der Testlauf endete am 18. Dezember 2025. Nach Angaben der Stadt sei Mannheim europaweit die erste Kommune gewesen, die Falschparken automatisiert mit einem solchen Fahrzeug erfasst habe.
Fokus auf sicherheitsrelevantes Falschparken
Im Mittelpunkt des Versuchs standen sicherheitsrelevante Verstöße. Dazu zählen blockierte Kreuzungsbereiche, Geh- und Radwege sowie Feuerwehrzufahrten. Parkscheinverstöße spielten im Test keine Rolle.
Fahrten auch in den Abend- und Nachtstunden
Während des Testzeitraums war das Fahrzeug täglich unterwegs. Die Fahrten fanden tagsüber sowie in den Abend- und Nachtstunden statt.
Auf unsere frühere Presseanfrage zu konkreten Einsatzzeiten, insbesondere zu nächtlichen Kontrollen, wollte die Stadt damals keine detaillierte Auskunft geben.
Im Ausschuss nannte die Verwaltung technische Herausforderungen. Dazu gehörten die Kamerasicht in der Dämmerung und bei Dunkelheit sowie die Standortbestimmung des Fahrzeugs. Für die Positionsbestimmung nutzt das Fahrzeug Satellitentechnik. Damit soll eine Zuordnung bis auf etwa zehn Zentimeter möglich sein.
Die Stadt protokollierte die Testfahrten. Festgestellte Fehler und Probleme leitete die Stadt an das beauftragte Unternehmen weiter. Das Unternehmen passte die Software mehrfach an und testete sie erneut. Der Versuch sollte auch zeigen, wie hoch der Arbeits- und Programmierungsaufwand für einen späteren Einsatz im gesamten Stadtgebiet wäre.
Simulationstag mit 45 Fällen als Praxistest
Zum Ende des Testlaufs wählte die Stadt gezielt einen Tag aus, an dem sie die erhobenen Daten aus dem Fahrbetrieb an die Bußgeldbehörde übergab. Damit simulierte sie den Echtbetrieb und erprobte die vollständige Verfahrenskette. An diesem Simulationstag leitete die Stadt 45 Fälle weiter. 27 Verfahren waren nach Angaben der Verwaltung bereits abgeschlossen und bezahlt.
Im November hatte das Neckarstadtblog nach genau solchen exemplarischen Echtfalldaten eines Tages gefragt. Die Stadt teilte damals mit, dies sei nicht möglich.
Auf Grundlage der Testergebnisse rechnet die Verwaltung für einen späteren Regelbetrieb je nach Ort und Uhrzeit mit rund 40 bis 50 Fällen pro Stunde im sicherheitsrelevanten Bereich.
Datenschutzfragen bleiben ungeklärt
Das Fahrzeug erfasst während der Fahrt kontinuierlich Bilddaten des Straßenraums, wobei es auch Passant_innen, Radfahrende und geparkte Fahrzeuge aufnimmt. Nach Angaben der Stadt macht das System Unbeteiligte und korrekt geparkte Fahrzeuge unmittelbar im Fahrzeug unkenntlich. Anschließend prüfen Mitarbeitende die relevanten Fälle manuell, bevor sie gegebenenfalls ein Verfahren einleiten.
Die Stadt hält weitergehende Hinweise nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung auf den Hinweisschildern nicht für erforderlich. Bilddaten werden jedoch technisch erfasst und verarbeitet.
Das Neckarstadtblog hatte den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg bereits zweimal zu dieser Rechtsauffassung angefragt. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
Rechtlich geregelt ist auch die Kennzeichnung der überwachten Bereiche. Nach dem Landesmobilitätsgesetz müssen diese für Verkehrsteilnehmende erkennbar gekennzeichnet sein, bevor eine solche digitale Parkraumüberwachung erfolgt. Wir hatten zuletzt berichtet, dass die Stadt die gesetzlich vorgeschriebenen Aluminiumschilder im Testgebiet erst kurz vor dem Ende des ursprünglich geplanten Testzeitraums montiert hatte.
Breite Zustimmung im Ausschuss
Nach der Vorstellung im Ausschuss äußerten sich Vertreter mehrerer Fraktionen überwiegend zustimmend zum Vorhaben. Grundsätzlicher Widerspruch gegen eine spätere Anschaffung wurde nicht formuliert.
Mehrere Ausschussmitglieder verwiesen auf den hohen Personalaufwand der bisherigen Kontrolle. Sie sahen in der Technik eine Möglichkeit zur Entlastung des Außendienstes.
Datenschutzrechtliche Fragen wurden in der Sitzung nicht vertieft behandelt.
Ausschreibung geplant, Stadt wartet auf Bundesregelung
Die digitale Parkraumkontrolle erfolgt derzeit auf Grundlage des Landesmobilitätsgesetzes Baden-Württemberg. Auf Bundesebene wird eine eigenständige Regelung vorbereitet. Die Stadt will diese bundesrechtliche Klärung abwarten, bevor sie ein eigenes Fahrzeug beschafft.
Die Stadt plant eine europaweite Ausschreibung. Ziel ist es, noch 2026 ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Ob dies gelingt, hängt nach Angaben der Verwaltung vom Zeitpunkt der bundesrechtlichen Regelung ab.
Starten will die Stadt zunächst mit einem Scan-Fahrzeug, das nach Angaben auf der Pressekonferenz bis zu 150.000 Euro kostet. Darüber hatte unter anderem der Mannheimer Morgen berichtet.
Wie lange es dauern würde, bis sich eine solche Investition amortisiert, wurde im Ausschuss nicht thematisiert. Angaben zu einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder zu erwarteten Einnahmen machte die Stadt dort ebenfalls nicht.
Im Ausschuss betonte die Verwaltung erneut, Ziel sei nicht die Erhöhung kommunaler Einnahmen, sondern die Durchsetzung bestehender Regeln im ruhenden Verkehr.
Als zukünftige Einsatzorte nannte sie Quartiere mit hohem Parkdruck. Da die Neckarstadt bereits kartiert ist, dürfte sie direkt einbezogen werden.
Bis zur Ausschreibung will die Verwaltung ihre internen Abläufe weiter vorbereiten, insbesondere den Eingangskanal zwischen Scan-Fahrzeug und Bußgeldstelle.
Eine Ausweitung auf Parkscheinverstöße ist perspektivisch möglich. Voraussetzung sind Parkautomaten mit Kennzeicheneingabe sowie technische Lösungen zur Berücksichtigung persönlicher Berechtigungen, etwa bei Schwerbehindertenausweisen. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht erfüllt.
Quellen: Pressemitteilung der Stadt Mannheim, Sitzung des Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, Mannheimer Morgen, eigene Recherchen
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