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Kitas kehren im April zu Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück

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Eine städtische Kindertagesstätte in Neckarstadt-Ost (Symbolbild) | Foto: M. Schülke

Da keine neuen großen Cluster an Kitas aufgetreten sind, wird die betreffende Allgemeinverfügung nicht verlängert. Die Kinder dürfen zurück in die Kitas.

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Die Stadt Mannheim hatte am 16. März 2021 eine Allgemeinverfügung zur Schließung von Kindertagesstätten (Kitas) und Einrichtungen der Kindertagespflege der Betreuungsform Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (KiagR) erlassen. Diese ist bis zum 1. April 2021 befristet. Das bedeutet, dass nach den Osterfeiertagen, ab dem 6. April und ab dem 2. April die Kitas und Einrichtungen der KiagR den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ aufnehmen.

Kindgerechte Selbsttestangebote für zu Hause

Nachdem die Stadt bereits für alle Beschäftigten an Kitas und Schulen ein regelmäßiges Testangebot zwei Mal pro Woche in den Einrichtungen ermöglicht hatte, stehen nach Ostern nun auch für alle Kinder entsprechende Testangebote bereit. Den Eltern stehen zwei unterschiedliche Tests zur Auswahl: ein Spucktest und ein Nasaltest. Sie können frei entscheiden, welchen Test sie zu Hause mit ihrem Kind nutzen möchten. Die Antigen-Schnelltests werden den Eltern kostenfrei für zwei Tests pro Woche zur Verfügung gestellt. Dazu hat die Stadt je Testform 50.000 Stück geordert. Das Angebot der Stadt richtet sich sowohl an Eltern städtischer Tageseinrichtungen als auch an Eltern in Kitas freier Träger. Auch den Eltern der in der Kindertagespflege betreuten Kinder steht das Testangebot offen.

Maskenpflicht und Impfung – keine neuen großen Cluster an Kitas

An den Kitas gilt zudem weiterhin eine Maskenpflicht für alle Erwachsenen, auch in der pädagogischen Arbeit. Zudem konnte ein Teil des pädagogischen Personals in Mannheim zwischenzeitlich geimpft werden. Es hat sich gezeigt, dass zwischenzeitlich keine neuen großen Cluster an Kitas aufgetreten sind. Die genannten Schutzmaßnahmen rechtfertigen – insbesondere auch unter Abwägung der psychischen und entwicklungspädagogischen Auswirkungen auf Kinder bei einem dauerhaften Zuhausebleiben – eine Rückkehr der Kitas zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. Das beutet, dass der Besuch der Kindertagesstätten damit wieder allen Kindern offensteht, – allerdings sind hierbei strenge Vorgaben des Infektionsschutzes zu beachten, wie beispielsweise eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung sowie weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg festgehalten sind. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Personal.

Kranke Kinder möglichst nicht zur Kita bringen

„Wir bitten deshalb die Eltern, die Infektionsschutzvorgaben der Kitas und die Einhaltung der AHA-Regeln sorgfältig zu beachten. Bitte schicken Sie Ihr Kind zudem nicht in die Kita, wenn es erkrankt ist. Ihr Kind sollte 24 Stunden symptomfrei sein, ehe es wieder eine Einrichtung besuchen kann“, appelliert die Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, an die Eltern.

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Die Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten sind von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr bzw. 8 bis 16:30 Uhr, freitags sind sie bis maximal 16 Uhr geöffnet. Damit kann das Betreuungsangebot fast vollständig angeboten werden, lediglich die Randzeiten sind geringfügig eingeschränkt.

Auch die Kindertagespflege geht unter Pandemiebedingungen weiter

Auch die Kindertagespflege nimmt ab 6. April den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ auf. Auch Kinder in dieser Betreuungsform können dann wieder von ihrer Kindertagespflegeperson unter Einhaltung der strengen Vorgaben des Infektionsschutzes betreut werden. „Diese Vorgaben dienen dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Kindertagespflegepersonen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die pandemieeindämmenden Maßnahmen von allen konsequent eingehalten werden“, betont die Abteilungsleiterin Kindertagespflege, Ingeborg Reinhard-Meyer. Für Kindertagespflegeperson bedeutet dies, die stetige Anpassung und Einhaltung des Hygienekonzepts der Kindertagespflegestelle an die aktuellen Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie.

Informationen:

Für Fragen steht der Fachdienst Kindertagespflege gerne zur Verfügung. Die Servicestelle ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer: 0621 – 293 3734 zu erreichen oder per E-Mail an: kinder.tagespflege@mannheim.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim

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