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Gewerbeaufsicht prüft Vorgänge bei GBG

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Die GBG-Konzernzentrale im Leoniweg | Foto: M. Schülkebg

Mehr als 450 Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz im Jahr 2024 haben die GBG in den Fokus der Aufsichtsbehörde gerückt.

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Bei der Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG kam es im Jahr 2024 zu mehr als 450 Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz. Das berichtet der Mannheimer Morgen unter Berufung auf Angaben der GBG-Geschäftsführung und des Betriebsrats. Beide bestätigten demnach die Zahlen, die sich ausschließlich auf das Kerngeschäft des Unternehmens beziehen. Die GBG gehört vollständig der Stadt Mannheim.

Konkret geht es um Überschreitungen der gesetzlich erlaubten Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag. Diese Grenze wurde von den insgesamt rund 400 Beschäftigten über das Jahr verteilt in mehr als 450 Fällen überschritten – festgehalten in den eigenen Arbeitszeitnachweisen. Die Geschäftsführung betont, dass es sich dabei nicht um angeordnete oder erwartete Überstunden gehandelt habe.

Flexible Arbeitszeiten mit unbeabsichtigten Folgen

Die GBG gewährt ihren Mitarbeitenden einen Gleitzeitrahmen zwischen 6 und 20 Uhr sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. Diese Praxis habe dazu geführt, dass in Einzelfällen die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten wurde. Der Mannheimer Morgen sieht darin keinen Skandal. Die Zahlen und Umstände sprechen vielmehr für ein Versäumnis. Ein häufiges Phänomen im Zusammenhang mit Homeoffice ist es, dass Arbeitszeiten unbeabsichtigt überschritten werden – etwa durch unklare Trennung von Berufs- und Privatleben.

Anzeige liegt der Stadt Mannheim vor

Der Stadt Mannheim liegt eine Anzeige wegen der Verstöße vor. Das bestätigte ein Sprecher gegenüber dem Mannheimer Morgen. Wer diese eingereicht hat, darf nicht bekannt gegeben werden. Weitere Auskünfte wollte die Stadt mit Verweis auf Datenschutz und das laufende Verfahren nicht erteilen.

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Ein Gesprächstermin zwischen der Gewerbeaufsicht und der GBG sei nach Angaben der Unternehmensführung bereits vereinbart. Ob es zu weiteren Maßnahmen kommt, ist offen. Laut Arbeitszeitgesetz sind in bestimmten Fällen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich.

Maßnahmen bereits eingeleitet

Nach Bekanntwerden der Vorgänge habe die GBG nach eigenen Angaben alle Führungskräfte angewiesen, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten. Seit Januar 2025 gelte ein „engmaschiges Monitoring“, durch das sich die Zahl der Verstöße um rund zwei Drittel reduziert habe. Der Anteil liege seither bei etwa 0,2 Prozent aller Arbeitstage. Auch eine auffällige Häufung in einzelnen Bereichen konnte die Geschäftsführung laut Mannheimer Morgen nicht feststellen.

Betriebsrat: Kontrolle ist Pflicht

Der Betriebsrat hatte das Thema nach Informationen des Mannheimer Morgen bereits im Dezember intern angesprochen. Auf Nachfrage teilte das Gremium mit, dass es zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehöre, die Einhaltung von Vorschriften im Unternehmen zu überwachen. Man wolle die Angelegenheit gemeinsam mit der Geschäftsführung und der Aufsichtsbehörde aufarbeiten. Weitere Angaben machte der Betriebsrat nicht.

Quelle: Mannheimer Morgen