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Aktuelles

Maßnahmen des Bundes und des Landes zur Eindämmung der Corona-Epidemie (Update)

Am Montag (16. März 2020) hat die Landesregierung Baden-Württembergs eine Rechtsverordnung beschlossen. Auch Kanzlerin Angela Merkel verkündete am Montagabend gemeinsame Maßnahmen von Bund und Ländern.

(17.03.2020 / 18:06 Uhr) Wir haben den Artikel an einige Stellen ergänzt, damit klarer wird, wer welche Kompetenzen hat. Die von Angela Merkel vorgestellten Maßnahmen müssen bspw. erst von den Ländern (in unserem Fall BW) in einer (neuen) Rechtsverordnung beschlossen und anschließen von den Kommunen umgesetzt werden. Ab Donnerstag dürfte das der Fall sein. Die Informationslage ändert sich derzeit sehr schnell. Für kurzfristige Lücken oder kleinere Fehler bitten wir um Entschuldigung.
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Die Rechtsverordnung vom 16.03.2020 gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken. Nach der Einigung von Bund und Ländern wird voraussichtlich am Mittwoch, 18.03.2020 eine neue Rechtsverordnung folgen, für deren Umsetzung die Städte und Gemeinden zuständig sind. Es wird damit gerechnet, dass die betroffenen Geschäfte im Land schon ab Mittwoch, spätestens jedoch am Donnerstag, geschlossen sein werden.

Baden-Württemberg wird nach Angaben Winfried Kretschmanns die am Montag mit der Bundesregierung und den anderen Landesregierungen vereinbarten Maßnahmen komplett umsetzen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann dazu : „Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen. Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.“

Auch Teile des Einzelhandels von Schließungen betroffen

Am Abend trat Bundeskanzlerin Angela Merkel vor die Presse und verkündete darüberhinaus gemeinsame Maßnahmen von Bund und Ländern, die sich teilweise mit bereits in Kraft getretenen Rechtsverordnungen der Länder oder Allgemeinverfügungen auf kommunaler Ebene überschneiden, aber auch ergänzen oder verschärfen.

Betroffen von Schließungen sind nun auch Teile des Einzelhandels.

Täglicher Bedarf bleibt gesichert

Ausdrücklich nicht geschlossen werden Geschäfte, die Gegenstände des täglichen Bedarfs verkaufen, sagte die Bundeskanzlerin auf einer Pressekonferenz.

Geöffnet bleiben: Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Es besteht nach wie vor keine Notwendigkeit für sogenannte „Hamsterkäufe“.

Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts zu Geschäften und zum Vermeiden von Warteschlangen sollen noch folgen.

Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.

Mannheimer Verwaltung sieht sich in ihrem Vorgehen bestätigt

Die neue, unmittelbar geltende Verordnung der Landesregierung entspräche im Kern der bisherigen Linie der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim. Sie regelt im § 5 der Rechtsverordnung in gleicher Weise wie in der städtischen Allgemeinverfügung, dass der Betrieb von Gaststätten verboten ist, es sei denn, es handelt sich um Speiselokale. Deren überwiegender Zweck muss die Versorgung der Menschen die Verabreichung von Hauptmahlzeiten sein. Cafés, Eiscafés und Bars müssen demnach schließen.
Aus den Vorgaben der Rechtsverordnung ergibt sich, dass lediglich typische Speiselokale, die Hauptmahlzeiten verabreichen, geöffnet bleiben dürfen.

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Laut Rechtsverordnung der Landesregierung müssen Speisegaststätten darüberhinaus sicherstellen, dass

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • in geeigneter Weise sichergestellt wird (Registrierung aller Gäste), dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Restaurants und Speisegaststätten sollen nach der Vereinbarung von Bund und Ländern frühestens ab 6 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18 Uhr schließen.

Ebenfalls sehr ähnlich sind die Regelungen und die städtischen Maßnahmen zur Schließung von Einrichtungen in der neuen Rechtsverordnung des Landes. Die Regelungen in der Rechtsverordnung sehen Schließungen für folgende Einrichtungen vor:

Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen, Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen, Volkshochschulen und Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionsstätten. Zu den Vergnügungsstätten gehören neben den Spielhallen jetzt auch Wettbüros.

Nach der von Kanzlerin Angela Merkel verkündeten Vereinbarung von Bund und Ländern werden darüber hinaus nun auch Spielplätze geschlossen (eine noch zu beschließende neue Rechtsverordnung des Landes tritt voraussichtlich Donnerstag in Kraft).

Veranstaltungen und Versammlungen über 50 Personen in Mannheim weiterhin verboten

Die Rechtsverordnung der Landesregierung regelt darüber hinaus, dass Versammlungen und Veranstaltungen über 100 Personen nicht erlaubt sind, soweit die jeweilige Kommune keine andere Regelung vorsieht. Dies hat die Stadt Mannheim bereits in der städtischen Allgemeinverfügung auf maximal 50 Personen konkretisiert. Diese Regelung wird auf Vorschlag des städtischen Gesundheitsamtes auch beibehalten, so dass Veranstaltungen und Versammlungen in Mannheim über 50 Personen weiterhin verboten sind.

In der Pressekonferenz am gestrigen Abend sagte Kanzlerin Angela Merkel auch, dass es Urlaubsreisen ins In- und Ausland bis auf Weiteres nicht mehr geben solle. Auch Busreisen würden eingestellt.

Unter die Einschränkungen bei Versammlungen fallen auch Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften. Sie sind untersagt.

Verschärfung der Mannheimer Allgemeinverfügung angekündigt

Bereits gestern kündigte die Stadt Mannheim für heute eine Verschärfung und Erweiterung ihrer Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der Leitlinien der Bundesregierung an. Die bisherigen Regelungen wurden und werden bereits durch gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsdienst durchgesetzt.

Quellen: Pressemitteilung der Stadt Mannheim, Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg, tagesschau.de, SWR Aktuell

 

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