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Aktuelles

Weitere drastische Einschnitte: Einzelhandel, Parks, Spielplätze (Update)

Die Landesregierung und die Stadt Mannheim setzen weitere Maßnahmen um. Alle Versammlungen von mehr als 10 Personen werden verboten. Die Stadtparks schließen ebenso wie weite Teile des Einzelhandels.

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Update 18.03.2020 – 16:16 Uhr: ⬇︎

Pressemitteilung der Stadt Mannheim: 

Die Landesregierung hat angekündigt, die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung wird morgen veröffentlicht. Die Stadt Mannheim wird diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen ergänzen und verschärfen.

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Das Mannheimer Rathaus | Foto: Christian Ratz

Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.

Nach der neuen Allgemeinverfügung werden im Bereich der Gastronomie nur noch Speisegaststätten zugelassen sein, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Betriebe müssen nicht nur hinreichende Abstände zwischen den Gästen sicher stellen, sondern auch eine Feststellung und Dokumentation von deren Personalien vornehmen zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Die Nachvollziehbarkeit muss für einen Monat sichergestellt sein (Anm. d. Red.: siehe Update). Zulässig ist daneben allein der Straßenverkauf.

Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Versammlungen und Veranstaltungen von mehr als 10 Menschen verboten. Dies gilt auch für alle örtlichen Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen- und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.

Der Luisen- und der Herzogenriedpark werden geschlossen. Außerdem werden das Strandbad, die Neckar- und Rheinwiesen sowie alle Spielplätze im Stadtgebiet geschlossen.

Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung noch möglich. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier z.B. im Bereich Kinderschutz).

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz appelliert erneut an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und betont, dass diese Maßnahmen einzig dem Ziel dienen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen: „Es geht jetzt um eine noch schnellere, noch deutlichere Reduktion aller, nicht zwingend gebotener Kontakte. Wo immer es möglich ist: Bleiben Sie zu Hause! Wenn Sie sich im Freien aufhalten, dann allein oder mit Ihren Nächsten. Es macht keinen Sinn, Einrichtungen zu schließen, wenn sich dafür an anderer Stelle Menschen in großer Zahl neu begegnen. Wenn Sie beruflich Menschen begegnen, halten Sie Hygieneregeln ein und wo dies möglich ist: Halten Sie einen Abstand von mind. 1,5 bis 2 Metern! Je rascher und entschiedener wir jetzt gemeinsam handeln, umso weniger lang werden diese Maßnahmen greifen müssen. Deshalb appelliere ich auch an die Unternehmen und andere Betroffene: Sie müssen nicht auf Rechtsverordnungen und Verfügungen warten, handeln Sie schon jetzt.“


Update:

Aufenthalt in Gastronomieeinrichtungen nun komplett verboten

Am Mittwochnachmittag (18.03.2020) veröffentlichte die Stadt Mannheim – wie angekündigt – die verschärfte Version ihrer Allgemeinverfügung.

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Neu ist die Regelung für Restaurants: Ab sofort ist auch der Aufenthalt in sämtlichen Gastronomieeinrichtungen untersagt. Lediglich der Lieferdienst von Speisen und Take-Away sind noch erlaubt.

In den noch nicht geschlossenen Einzelhandelsgeschäften gelten nun auch etwas präzisere Regeln:

  1. Es sind geeignete infektionshygienische Maßnahmen durchzuführen, um eine Übertragung von Mensch zu Mensch zu reduzieren.
  2. Es dürfen sich zur gleichen Zeit nur so viele Personen in dem Betrieb aufhalten, dass unter Berücksichtigung der Gesamtgröße ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Personen eingehalten werden kann.
  3. Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist sicherzustellen, dass zwischen den Gästen und Besuchern ein Mindestabstand von 1, 5 m sichergestellt ist, soweit die Art der zu- gelassenen Dienstleistung dies ermöglicht.
  4. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich keine Warteschlangen von jeweils mehr als 10 Personen bilden.

Die Regelungen in der Allgemeinverfügung und der Rechtsverordnung betreffen nicht:
Zusammenkünfte in Betrieben, der Verwaltung und Justiz und ihren Gremien und Ansammlungen in weiter geöffneten Einrichtungen und Öffentlichen Personennahverkehr.

Die Allgemeinverfügung gilt aufgrund der Eilbedürftigkeit am Tag ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und erhält am 19.03.2020 um 00:00 Uhr ihre Wirksamkeit.


Pressemitteilung der Stadt Mannheim:

Um weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen: Stadt Mannheim erneuert Allgemeinverfügung

Die Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung ist nun veröffentlicht. Die Stadt Mannheim hat diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen ergänzt und verschärft.

Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und dem Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.

Nach der neuen Allgemeinverfügung ist ab sofort auch der Aufenthalt in sämtlichen Gastronomieeinrichtungen untersagt. Lediglich der Lieferdienst von Speisen und Take-Away sind noch erlaubt.

Veranstaltungen und Versammlungen sind durch die Rechtsverordnung des Landes untersagt. Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Ansammlungen und sonstige örtlichen Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum verboten. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.

Der Luisen- und der Herzogenriedpark ebenso wie das Strandbad werden geschlossen. Der Aufenthalt an Neckar- und Rheinwiesen sowie auf allen Spielplätzen im Stadtgebiet ist untersagt.

Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung möglich. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier z.B. im Bereich Kinderschutz).

Allgemeiner Hinweis:
Die Regelungen in der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim und Rechtsverordnung des Landes Baden- Württemberg (Corona-Verordnung vom 17.03.2020) zu Veranstaltungen und Ansammlungen betreffen nicht:
Zusammenkünfte in Betrieben, der Verwaltung und Justiz und ihren Gremien und Ansammlungen in weiter geöffneten Einrichtungen und Öffentlichen Personennahverkehr.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim kann auf der städtischen Homepage abgerufen werden:
https://www.mannheim.de/de/node/143588

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