Die aktuelle Inzidenzzahl wird täglich auf der Webseite der Stadt Mannheim veröffentlicht | Quelle: mannheim.de
Da die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage den Wert 100 überschritten hat, folgt ab Dienstag eine erneute Verschärfung der Regeln.
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Der am Samstag vom Landesgesundheitsamt festgestellte 7-Tages-Inzidenzwert von 101,1 für den Stadtkreis Mannheim war der dritte Tageswert in Folge über 100 (Stand 14.03.: 109,1). Gemäß der Rechtsverordnung des Landes hat das Gesundheitsamt die Überschreitung per Allgemeinverfügung festzustellen, was am Samstag erfolgt ist. Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Stadt Mannheim verfügbar.
Die mit der Feststellung des Inzidenzwertes in § 20 Abs. 5 der Rechtsverordnung des Landes bestimmten Rechtsfolgen gelten gemäß § 20 Abs. 7 CoronaVO ab Dienstag, dem 16.03.2021.
Corona-Verordnung des Landes vom 7. März 2021
In Folge des Bund-Länder-Treffens vom 3. März 2021 wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geändert. Die derzeit gültige Fassung enthält einige Lockerungen im Bereich des Einzelhandels und der Kontaktbeschränkungen. Die neue Verordnung bindet weitergehende Lockerungen oder Verschärfung von Maßnahmen an die Entwicklung der Inzidenzzahlen. So sieht sie Lockerungen vor für Kreise, in denen die 7-Tage-Inzidenzzahl unter 35 fällt. Liegt ein Kreis drei Tage in Folge bei über 100 greifen sogenannte „Notbremsen“, Verschärfung der Regeln in mehreren Lebensbereichen. Eine Übersicht über die Verordnung, die Lockerungen und die Notbremsen gibt es hier.
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Diese „Notbremsen“-Regeln gelten ab Dienstag in Mannheim:
Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Der Einzelhandel darf kein „Click & Meet“ mehr anbieten. „Click & Collect“ ist möglich
Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnetbleiben.
Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen
Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
Oberbürgermeister Peter Kurz | Foto: Stadt Mannheim, Thomas Tröster
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz fordert eine Anpassung der Regelungssystematik
„Der leider erwartbare Verlauf hat gleich in mehrfacher Hinsicht gezeigt, dass die Regelungen des Landes anzupassen sind: Neben den Einschränkungen selbst, ist die ungleiche Behandlung ähnlicher Angebote und die Verzerrung des Wettbewerbs eine besondere Belastung für die betroffenen Unternehmen. Alle körpernahen Dienstleistungen sollten gleich behandelt werden und die Regelungen für Handel und Dienstleistungen sollten im Wesentlichen landesweit gelten. Die kreisscharfen Regelungen nach Inzidenz führen zu sehr kurzfristig unterschiedlichen Regelungen und sind durch die ausgelösten Kundenströme auch epidemiologisch nicht sinnvoll!“
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Da die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage den Wert 100 überschritten hat, folgt ab Dienstag eine erneute Verschärfung der Regeln.
Der am Samstag vom Landesgesundheitsamt festgestellte 7-Tages-Inzidenzwert von 101,1 für den Stadtkreis Mannheim war der dritte Tageswert in Folge über 100 (Stand 14.03.: 109,1). Gemäß der Rechtsverordnung des Landes hat das Gesundheitsamt die Überschreitung per Allgemeinverfügung festzustellen, was am Samstag erfolgt ist. Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Stadt Mannheim verfügbar.
Die mit der Feststellung des Inzidenzwertes in § 20 Abs. 5 der Rechtsverordnung des Landes bestimmten Rechtsfolgen gelten gemäß § 20 Abs. 7 CoronaVO ab Dienstag, dem 16.03.2021.
Corona-Verordnung des Landes vom 7. März 2021
In Folge des Bund-Länder-Treffens vom 3. März 2021 wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geändert. Die derzeit gültige Fassung enthält einige Lockerungen im Bereich des Einzelhandels und der Kontaktbeschränkungen. Die neue Verordnung bindet weitergehende Lockerungen oder Verschärfung von Maßnahmen an die Entwicklung der Inzidenzzahlen. So sieht sie Lockerungen vor für Kreise, in denen die 7-Tage-Inzidenzzahl unter 35 fällt. Liegt ein Kreis drei Tage in Folge bei über 100 greifen sogenannte „Notbremsen“, Verschärfung der Regeln in mehreren Lebensbereichen. Eine Übersicht über die Verordnung, die Lockerungen und die Notbremsen gibt es hier.
Diese „Notbremsen“-Regeln gelten ab Dienstag in Mannheim:
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz fordert eine Anpassung der Regelungssystematik
„Der leider erwartbare Verlauf hat gleich in mehrfacher Hinsicht gezeigt, dass die Regelungen des Landes anzupassen sind: Neben den Einschränkungen selbst, ist die ungleiche Behandlung ähnlicher Angebote und die Verzerrung des Wettbewerbs eine besondere Belastung für die betroffenen Unternehmen. Alle körpernahen Dienstleistungen sollten gleich behandelt werden und die Regelungen für Handel und Dienstleistungen sollten im Wesentlichen landesweit gelten. Die kreisscharfen Regelungen nach Inzidenz führen zu sehr kurzfristig unterschiedlichen Regelungen und sind durch die ausgelösten Kundenströme auch epidemiologisch nicht sinnvoll!“
Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Mannheim, Land Baden-Württemberg
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