Thomas Egon Bock im Oktober 2022 (Symbolbild) | Foto: Dieter Leder
Der ehemalige Turley-Großinvestor Tom Bock tauchte am Prozesstermin wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung nicht auf.
Werbung
Ursprünglich war geplant, dass am 29. November 2022 die Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung bei der SoHo Turley Development GmbH vor dem Amtsgericht Mannheim stattfindet (wir berichteten…). Jedoch wurde unserer Redaktion am 18. November 2022 vom Amtsgericht mitgeteilt, dass der Verhandlungstermin auf den 14. März 2023 verschoben wurde. Erst jetzt wurde bekannt, dass das Amtsgericht bereits einen von der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragten Strafbefehl erlassen hatte.
Heute hat das Amtsgericht Bocks Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen, da der Investor nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war. Nach der allgemein üblichen Wartezeit stellte die Staatsanwältin den Antrag dazu, dann ging alles sehr schnell. Nach nur 25 Minuten war die Verhandlung vorbei und die beiden Zeugen entlassen.
Die Strafe ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Bock theoretisch gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel einlegen könnte. Details zur Strafe wurden nicht bekannt gegeben. Ein Strafbefehl wird in der Regel für kleinere rechtswidrige Taten verwendet und das Gericht muss nicht von der Schuld überzeugt sein, sondern nur einen hinreichenden Tatverdacht bejahen.
Zur Höhe des Strafbefehls äußerte sich das Amtsgericht auf Rückfrage bisher nicht.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Der ehemalige Turley-Großinvestor Tom Bock tauchte am Prozesstermin wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung nicht auf.
Ursprünglich war geplant, dass am 29. November 2022 die Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung bei der SoHo Turley Development GmbH vor dem Amtsgericht Mannheim stattfindet (wir berichteten…). Jedoch wurde unserer Redaktion am 18. November 2022 vom Amtsgericht mitgeteilt, dass der Verhandlungstermin auf den 14. März 2023 verschoben wurde. Erst jetzt wurde bekannt, dass das Amtsgericht bereits einen von der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragten Strafbefehl erlassen hatte.
Heute hat das Amtsgericht Bocks Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen, da der Investor nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war. Nach der allgemein üblichen Wartezeit stellte die Staatsanwältin den Antrag dazu, dann ging alles sehr schnell. Nach nur 25 Minuten war die Verhandlung vorbei und die beiden Zeugen entlassen.
Die Strafe ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Bock theoretisch gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel einlegen könnte. Details zur Strafe wurden nicht bekannt gegeben. Ein Strafbefehl wird in der Regel für kleinere rechtswidrige Taten verwendet und das Gericht muss nicht von der Schuld überzeugt sein, sondern nur einen hinreichenden Tatverdacht bejahen.
Zur Höhe des Strafbefehls äußerte sich das Amtsgericht auf Rückfrage bisher nicht.
Tom Bock war für ein Statement nicht erreichbar.
(Az.: 22 Cs 603 Js 1442/21)
Quellen: Amtsgericht Mannheim, eigener Reporter, Mannheimer Morgen
Das Neckarstadtblog dankt für die Unterstützung von: