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Kein Bock: Einspruch gegen Strafbefehl verworfen

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Thomas Egon Bock im Oktober 2022 (Symbolbild) | Foto: Dieter Leder

Der ehemalige Turley-Großinvestor Tom Bock tauchte am Prozesstermin wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung nicht auf. 

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Ursprünglich war geplant, dass am 29. November 2022 die Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung bei der SoHo Turley Development GmbH vor dem Amtsgericht Mannheim stattfindet (wir berichteten…). Jedoch wurde unserer Redaktion am 18. November 2022 vom Amtsgericht mitgeteilt, dass der Verhandlungstermin auf den 14. März 2023 verschoben wurde. Erst jetzt wurde bekannt, dass das Amtsgericht bereits einen von der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragten Strafbefehl erlassen hatte.

Heute hat das Amtsgericht Bocks Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen, da der Investor nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war. Nach der allgemein üblichen Wartezeit stellte die Staatsanwältin den Antrag dazu, dann ging alles sehr schnell. Nach nur 25 Minuten war die Verhandlung vorbei und die beiden Zeugen entlassen.

Die Strafe ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Bock theoretisch gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel einlegen könnte. Details zur Strafe wurden nicht bekannt gegeben. Ein Strafbefehl wird in der Regel für kleinere rechtswidrige Taten verwendet und das Gericht muss nicht von der Schuld überzeugt sein, sondern nur einen hinreichenden Tatverdacht bejahen.

Zur Höhe des Strafbefehls äußerte sich das Amtsgericht auf Rückfrage bisher nicht.

Tom Bock war für ein Statement nicht erreichbar.

Nachtrag: Wie das Amtsgericht Mannheim auf erneute Anfrage mitteilt, wurde der Strafbefehl gegen den Beschuldigten bereits am 05.01.2022 erlassen. Der Strafbefehl sieht eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen vor. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Angeklagten.

 

(Az.: 22 Cs 603 Js 1442/21)

Quellen: Amtsgericht Mannheim, eigener Reporter, Mannheimer Morgen

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