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Land erlaubt Klinikverbund nach Neubewertung

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Die Pforte des Mannheimer Universitätsklinikums (UMM) | Foto: M. Schülke

Das Land hebt das Kartellverbot auf: Der Klinikverbund Heidelberg–Mannheim soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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Die Fusion der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim wird kommen. Das baden-württembergische Sozialministerium hat am Mittwoch offiziell festgestellt, dass der Zusammenschluss erforderlich ist, um die Krankenhausversorgung in der Region zu verbessern. Die bislang bestehende Wettbewerbssituation entfällt, eine kartellrechtliche Prüfung ist nicht mehr nötig. Die Fusion soll zum 1. Januar 2026 wirksam werden.

Rechtsgrundlage: Landesfreigabe ersetzt Kartellprüfung

Grundlage der Entscheidung ist § 187 Absatz 10 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Ende 2023 durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführt wurde. Die aktuelle Freigabe beruht auf einer Neubewertung dieser seither geltenden Rechtslage: Sie erlaubt es den Ländern, Klinikfusionen selbst wettbewerbsrechtlich freizugeben, wenn ein öffentliches Interesse besteht.

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) erklärte, die neue Struktur schaffe „größtmögliche Synergien“ und diene der Patientinnen- und Patientenversorgung in der gesamten Rhein-Neckar-Region. Auch Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) betonte, der Verbund sichere den Universitätsmedizinstandort Mannheim langfristig. Mit dem rechtlichen Freiraum könne nun „unter Hochdruck“ an der Ausarbeitung der Verbundkonzepte gearbeitet werden.

Zustimmung aus dem Rathaus

Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) begrüßte die Freigabe und erwartet einen zügigen Abschluss der Schlussverhandlungen. Der Verbund werde nicht nur die Maximalversorgung verbessern, sondern auch die regionale Zusammenarbeit stärken. Die Universitätsmedizin Mannheim liegt in Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen und steht bislang unter der Trägerschaft der Stadt Mannheim.

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Offene Fragen zur künftigen Rolle der Stadt

Mit dem Wechsel der Verantwortung an das Land Baden-Württemberg endet voraussichtlich die kommunale Trägerschaft. Welche finanziellen Folgen das für den städtischen Haushalt hat, ist derzeit offen. Die Universitätsmedizin Mannheim verzeichnete über Jahre hinweg Defizite in Millionenhöhe, die wiederholt durch den städtischen Haushalt ausgeglichen wurden.

Die Mannheimer SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Fulst-Blei und Dr. Boris Weirauch begrüßen die Entscheidung des Ministeriums. Diese sei Voraussetzung für transparente Vertragsverhandlungen. Weirauch betonte, es sei nun wichtig, dass das Land auch eine finanzielle Überbrückungshilfe beschließe. Beide Abgeordnete wiesen auf den Beitrag des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach hin, der die rechtlichen Voraussetzungen für solche Verbundlösungen geschaffen habe.

Auch die Mannheimer Grünen-Landtagsabgeordneten Dr. Susanne Aschhoff und Elke Zimmer sprechen von einem „Meilenstein“. Der Verbund stärke Medizinstudienplätze und Arbeitsplätze in der Region. Zimmer betonte, durch die Bündelung der Kompetenzen werde sich die Patientenversorgung in der Region deutlich verbessern.

Verbundkonzept soll bis Jahresende stehen

Das Land kündigte an, die kommenden Monate zur „Feinabstimmung“ des Verbundkonzepts zu nutzen. Bis dahin bleibt offen, in welchem Rahmen die Stadt Mannheim noch mit am Tisch sitzt — und ob sie finanzielle Verantwortung abgeben oder behalten wird.

Quellen: Pressemitteilung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 7. Mai 2025, Pressemitteilung der Stadt Mannheim, Pressemitteilung der Mannheimer SPD- bzw- Grünen-Landtagsabgeordnet*innen