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Keine Anleinpflicht für Hunde auf der Neckarwiese

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Ohne Leine auf der Neckarwiese? Kein Problem! | Foto: Martina Stöbe

Auf eine Anfrage des Bezirksbeirats Neckarstadt-West vom 3. Dezember letzten Jahres stellt die Stadtverwaltung fest, dass auf der Neckarwiese gar keine Anleinpflicht für Hunde gibt.

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Das wird einige verwundern, denn selbst der Bezirksbeirat ging eindeutig davon aus, dass Hunde dort nur angeleint Gassi gehen dürfen.

Die Stellungnahme der Verwaltung:

Im Bereich der Neckarwiesen besteht nach den Regelungen der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen und zur Abwehr von verhaltensbedingten Gefahren im Stadtkreis Mannheim (Allgemeine Polizeiverordnung) keine Anleinpflicht für Hunde, da sich dieses Areal nicht innerhalb der zusammenhängenden Bebauung befindet.

Außerhalb der zusammenhängenden Bebauung dürfen Hunde grundsätzlich frei laufen, sofern es nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich untersagt ist. Eine entsprechende Verbotsbeschilderung besteht im Bereich der Neckarweisen nicht.
Allerdings gilt überall die Regelung, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird. Insbesondere dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei laufen.

Der KOD kontrolliert den Bereich der Neckarwiesen im Rahmen seiner begrenzten Kapazitäten bei der regelmäßigen Bestreifung des Stadtteils Mannheim-Neckarstadt. Diese Kontrollen finden sowohl in Zivil als auch uniformiert statt. Auch die Polizei ist zur Durchsetzung der Polizeiverordnung zuständig.

Dabei wird auch die o.g. Aufsichtspflicht für Hunde allgemein sowie die für Kampfhunde und gefährliche Hunde generell geltende Anleinpflicht kontrolliert. Wer als Hundehalter gegen seine Pflichten verstößt, wird verwarnt. Ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht bei Hunden wird mit 20 € verwarnt, beim Verstoß gegen die Anleinpflicht eines Kampfhundes wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Regelsatz für einen Verstoß beträgt hierbei 150 €.

Quelle: Bürgerinformationssystem der Stadt Mannheim.

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