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Vorbereitende Untersuchungen in der Neckarstadt-West starten

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Die Mittelstraße in Neckarstadt-West | Foto: M. Schülke

Die Stadt Mannheim möchte die Neckarstadt-West zum Sanierungsgebiet erklären. Die nötigen Vorbereitungen beginnen jetzt im Dezember.

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Pressemitteilung der Stadt Mannheim:

Im Dezember startet die MVV Regioplan GmbH im Auftrag der Stadtverwaltung Mannheim in der Neckarstadt-West mit einer Bestandserhebung der vorhandenen Infrastruktur.

Es soll geprüft werden, ob städtebauliche Mängel und Missstände, die in § 136 BauGB gesetzlich bestimmt sind, in diesem Gebiet vorliegen, die die Durchführung eines städtebaulichen Sanierungsverfahrens rechtfertigen. Dabei werden der bauliche Zustand der Infrastruktur und vor allem die Funktion des Stadtteils überprüft. Ebenso wird bewertet, ob der Stadtteil die Aufgaben erfüllt, die ihm aufgrund seiner Lage und Funktion obliegen. Aus den gesammelten Daten werden Maßnahmen, die eine Aufwertung der Neckarstadt-West einleiten sollen, erarbeitet und in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Ziel ist es, mit den Maßnahmen baulicher und struktureller Art das Gebiet aufzuwerten.

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich zwischen dem Alten Messplatz und der Ludwig-Jolly-Straße, sowie von der Dammstraße bis zur Gartenfeld- bzw. Riedfeldstraße (einschließlich dem Abschnitt zwischen Humboldt-Schule und Waldhofstraße).

Straßen, Gebäude und öffentliche Flächen werden im Auftrag der Stadt fotografiert

Im Rahmen der Begehung, die bis Ende Januar 2018 angesetzt ist, wird der Bestand der Straßen, Wege, Gebäude und der öffentlichen Flächen aufgenommen. Von der vorhandenen Infrastruktur werden zur Dokumentation teilweise Bilder gemacht. Sollte in Einzelfällen das Betreten von private Grundstücken nötig sein, wird dies nur nach Rücksprache und Zustimmung des Eigentümers geschehen. Die Mitarbeiter weisen sich durch ein Bestätigungsschreiben des Fachbereichs Stadtplanung als Beauftragte der Stadt aus. Die erhobenen Daten werden nur an die Gemeinde weitergeben, die diese ausschließlich im Zusammenhang mit der Sanierung verwenden darf (§ 138 Abs. 2 BauGB). Nach Aufhebung des Sanierungsgebietes sind die Daten zu löschen.

Die Bestandsaufnahme mit der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Juli 2017 vom Gemeinderat für den Bereich der Neckarstadt-West beschlossen.

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