Am Mittwoch, 6. Mai 2020, werden beide Mannheimer Stadtparks wieder geöffnet. Jahreskartenbesitzer*innen müssen allerdings auch einiges Überraschendes beachten.
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Im ersten Schritt öffnen Herzogenriedpark (und Luisenpark) nur für Inhaber*innen einer Jahreskarte. Aufgrund der aktuellen Situation bleiben Teilbereiche vorerst noch gesperrt und es gibt eine Besucherobergrenze. Besucher*innen müssen die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Weitere wichtige Sonderregelungen: Der Parkbesuch in beiden Parks ist nur bis 21 Uhr erlaubt und ein Personalausweis ist unbedingt mitzuführen.
Auf Nachfrage antwortet ein Sprecher der Stadt: „Eine allgemeine Pflicht, den Personalausweis im öffentlichen Raum mitzuführen bzw. die Pflicht, sich vor Angestellten eines Privatunternehmens auszuweisen gibt es in der Tat nicht, man kann dies aber zur Besuchsbedingung machen.“ Kontrolliert werden soll damit bei Gruppen von mehr als zwei Personen, ob diese im selben Haushalt leben.
Maximal 2.500 Besucher*innen Herzogenriedpark
Für den Herzogenriedpark gilt eine Obergrenze von 2.500 Besucher*innen (Luisenpark: 4.500), die gleichzeitig den Park betreten dürfen, erläutert Parkdirektor Joachim Költzsch. Sollte die jeweilige Anzahl erreicht sein, wird der Park vorübergehend für weitere Besucher*innen geschlossen.
Zum Vergleich: Für gewöhnlich besuchen den Herzogenriedpark an Wochentagen je nach Wetter, Ferienzeit o.ä bis zu 3.000 Menschen (ohne Veranstaltungen). An Wochenenden können es auch mal über 5.000 Besucher*innen am Tag sein.
Vor Parkbesuch im Internet informieren
Die Stadtparkgesellschaft informiert in den sozialen Medien (Facebook-Seite Herzogenriedpark) bzw. auf deren Webseite www.herzogenriedpark.de (bzw. www.luisenpark.de) über eine bevorstehende Parkschließung bei zu starkem Besucher*innenaufkommen. Die Stadtparkgesellschaft rät daher dazu, sich vor dem Parkbesuch zu informieren, damit man nicht vor verschlossenen Toren steht und der Weg umsonst war.
Beschränktes Angebot im Park
In beiden Parks bleiben die Schachplätze, die Minicar-Anlagen und die Grillplätze vorerst noch gesperrt. Aufgrund des weiter bestehenden Verbots zum Betrieb von Gaststätten können die Restaurants lediglich einen Mitnahme-Verkauf anbieten. Toiletten sind in beiden Parks geöffnet.
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Quo vadis, Herzogenriedpark? | Foto: M. Schülke
Der Basketballplatz im Herzogendriedpark | Foto: M. Schülke
Trimm-dich-Geräte im Herzogenriedpark | Foto: M. Schülke
Im Herzogenriedpark sind folgende Anlagen vorerst geschlossen: Der Steg an der Multihalle mit Auf- und Abgängen, die große Sportwiese mit Laufbahn und Trimmdich-Geräten, das Basketballfeld, die Tischtennisplatten und die Sportlerunterkunft.
Gesperrte Wege sind vor Ort durch Absperrbänder gekennzeichnet. Alle großen Wege sind offen, einem Rundgang durch die Parks steht daher nichts im Wege.
Minigolfanlage, Spielplätze und Liegewiesen im Herzogenriedpark geöffnet
Die Minigolfanlage im Herzogenriedpark ist geöffnet. Alle Wiesen in beiden Parks sind begehbar. Auch das Lagern auf den Wiesen ist erlaubt. Hier weist die Stadtparkgesellschaft ausdrücklich darauf hin, dass Menschenansammlungen wie im übrigen öffentlichen Raum verboten sind. Folgende Ausnahmefälle sind erlaubt: Familien bzw. Personen, die im gleichen Haushalt leben, dürfen zusammen auf der Wiese lagern. Für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, gilt eine Obergrenze von zwei Personen. Darüber hinaus gilt zwischen den lagernden Gruppen ein Mindestabstand von acht Metern. Ein Treffen mit Freunden im Park, sollten es mehr als zwei Personen sein, ist verboten.
Spielplätze sind unter Einhaltung der im Stadtgebiet geltenden Nutzungsregeln offen. Der Wasserspielplatz ist witterungsbedingt noch geschlossen.
Maskenpflicht in Warteschlangen
Für alle Besucher*innen inklusive der Kinder gelten die geübten Abstands- und Hygieneregeln. Plakate weisen in den Parks darauf hin. In Warteschlangen sowie bei Andrang besteht für Besucher*innen außerdem die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Während des Parkbetriebs wird die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durch Ordnungspersonal vor Ort kontrolliert.
Luisenpark
Im Luisenpark sind aufgrund der Abstandsregelungen das Pflanzenschauhaus, das Freizeithaus, die Trampolinanlage, der Gondoletta-Betrieb, die Duojing-Yuan-Bahn, der Bollerwagenverleih, Zitrusgarten, Terrasse, überdachte Wandelgänge, Brücken und Grotten in der Chinagartenanlage sowie das Chinesische Teehaus vorerst geschlossen. Die meisten Kioske im Luisenpark sind geöffnet. Die Toiletten sind, ausgenommen der Toilette im Pflanzenschauhaus, geöffnet.
Quelle: Pressemitteilung der Stadtpark Mannheim gGmbH, Auskünfte der Stadt Mannheim
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Am Mittwoch, 6. Mai 2020, werden beide Mannheimer Stadtparks wieder geöffnet. Jahreskartenbesitzer*innen müssen allerdings auch einiges Überraschendes beachten.
Im ersten Schritt öffnen Herzogenriedpark (und Luisenpark) nur für Inhaber*innen einer Jahreskarte. Aufgrund der aktuellen Situation bleiben Teilbereiche vorerst noch gesperrt und es gibt eine Besucherobergrenze. Besucher*innen müssen die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Weitere wichtige Sonderregelungen: Der Parkbesuch in beiden Parks ist nur bis 21 Uhr erlaubt und ein Personalausweis ist unbedingt mitzuführen.
Auf Nachfrage antwortet ein Sprecher der Stadt: „Eine allgemeine Pflicht, den Personalausweis im öffentlichen Raum mitzuführen bzw. die Pflicht, sich vor Angestellten eines Privatunternehmens auszuweisen gibt es in der Tat nicht, man kann dies aber zur Besuchsbedingung machen.“ Kontrolliert werden soll damit bei Gruppen von mehr als zwei Personen, ob diese im selben Haushalt leben.
Maximal 2.500 Besucher*innen Herzogenriedpark
Für den Herzogenriedpark gilt eine Obergrenze von 2.500 Besucher*innen (Luisenpark: 4.500), die gleichzeitig den Park betreten dürfen, erläutert Parkdirektor Joachim Költzsch. Sollte die jeweilige Anzahl erreicht sein, wird der Park vorübergehend für weitere Besucher*innen geschlossen.
Zum Vergleich: Für gewöhnlich besuchen den Herzogenriedpark an Wochentagen je nach Wetter, Ferienzeit o.ä bis zu 3.000 Menschen (ohne Veranstaltungen). An Wochenenden können es auch mal über 5.000 Besucher*innen am Tag sein.
Vor Parkbesuch im Internet informieren
Die Stadtparkgesellschaft informiert in den sozialen Medien (Facebook-Seite Herzogenriedpark) bzw. auf deren Webseite www.herzogenriedpark.de (bzw. www.luisenpark.de) über eine bevorstehende Parkschließung bei zu starkem Besucher*innenaufkommen. Die Stadtparkgesellschaft rät daher dazu, sich vor dem Parkbesuch zu informieren, damit man nicht vor verschlossenen Toren steht und der Weg umsonst war.
Beschränktes Angebot im Park
In beiden Parks bleiben die Schachplätze, die Minicar-Anlagen und die Grillplätze vorerst noch gesperrt. Aufgrund des weiter bestehenden Verbots zum Betrieb von Gaststätten können die Restaurants lediglich einen Mitnahme-Verkauf anbieten. Toiletten sind in beiden Parks geöffnet.
Im Herzogenriedpark sind folgende Anlagen vorerst geschlossen: Der Steg an der Multihalle mit Auf- und Abgängen, die große Sportwiese mit Laufbahn und Trimmdich-Geräten, das Basketballfeld, die Tischtennisplatten und die Sportlerunterkunft.
Gesperrte Wege sind vor Ort durch Absperrbänder gekennzeichnet. Alle großen Wege sind offen, einem Rundgang durch die Parks steht daher nichts im Wege.
Minigolfanlage, Spielplätze und Liegewiesen im Herzogenriedpark geöffnet
Die Minigolfanlage im Herzogenriedpark ist geöffnet. Alle Wiesen in beiden Parks sind begehbar. Auch das Lagern auf den Wiesen ist erlaubt. Hier weist die Stadtparkgesellschaft ausdrücklich darauf hin, dass Menschenansammlungen wie im übrigen öffentlichen Raum verboten sind. Folgende Ausnahmefälle sind erlaubt: Familien bzw. Personen, die im gleichen Haushalt leben, dürfen zusammen auf der Wiese lagern. Für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, gilt eine Obergrenze von zwei Personen. Darüber hinaus gilt zwischen den lagernden Gruppen ein Mindestabstand von acht Metern. Ein Treffen mit Freunden im Park, sollten es mehr als zwei Personen sein, ist verboten.
Spielplätze sind unter Einhaltung der im Stadtgebiet geltenden Nutzungsregeln offen. Der Wasserspielplatz ist witterungsbedingt noch geschlossen.
Maskenpflicht in Warteschlangen
Für alle Besucher*innen inklusive der Kinder gelten die geübten Abstands- und Hygieneregeln. Plakate weisen in den Parks darauf hin. In Warteschlangen sowie bei Andrang besteht für Besucher*innen außerdem die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Während des Parkbetriebs wird die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durch Ordnungspersonal vor Ort kontrolliert.
Luisenpark
Im Luisenpark sind aufgrund der Abstandsregelungen das Pflanzenschauhaus, das Freizeithaus, die Trampolinanlage, der Gondoletta-Betrieb, die Duojing-Yuan-Bahn, der Bollerwagenverleih, Zitrusgarten, Terrasse, überdachte Wandelgänge, Brücken und Grotten in der Chinagartenanlage sowie das Chinesische Teehaus vorerst geschlossen. Die meisten Kioske im Luisenpark sind geöffnet. Die Toiletten sind, ausgenommen der Toilette im Pflanzenschauhaus, geöffnet.
Quelle: Pressemitteilung der Stadtpark Mannheim gGmbH, Auskünfte der Stadt Mannheim
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