Spielplätze, Alter Messplatz und Neckarwiesen werden wieder freigegeben. Die Maskenpflicht wird auf jegliche Warteschlangen ausgedehnt.
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Mit der neuen Rechtsverordnung vom 4. Mai 2020 hat die Landesregierung die infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter gelockert. Infolgedessen ändert auch die Stadt Mannheim ihre Allgemeinverfügung.
Alter Messplatz und Neckarwiesen offiziell wieder freigegeben
So werden die seit Mitte März geltenden Aufenthaltsverbote, beispielsweise am Wasserturm, Paradeplatz und Alten Messplatz, aufgehoben. Damit beliebte und stark frequentierte Flächen wie Rheinterrassen, Neckarwiesen oder Strandbad wieder grundsätzlich durch die Bevölkerung genutzt werden können, beschränkt sich die Stadt hier lediglich auf ein Grillverbot und ordnet auf allen öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet eine erweiterte Abstandsregelung von 8 Metern zu anderen Personen oder Gruppen an. Die Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung gemäß § 3 – heißt maximal zwei Personen oder die Kernfamilie eines Haushaltes – gelten weiterhin. Hier ergibt sich u.U. eine Veränderung in Folge der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch, 6. Mai.
Maskenpflicht wird auf jegliche Warteschlangen ausgedehnt
Beide Maßnahmen sollen bewirken, dass die Flächen nicht überlaufen werden und die notwendige Distanz eingehalten wird. Auf Basis der Erfahrung der letzten Tage ordnet die Stadt Mannheim zudem das Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen an: Beim Besuch der Wochenmärkte sowie im Bereich von Warteschlangen vor Verkaufsstellen des Einzelhandels, vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, vor sonstigen Verkaufsstellen, vor Poststellen, Abholdiensten und Ausgabestellen der Tafeln, vor Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben und vor Verwaltungsgebäuden. Da hier die geltenden Abstandsgebote ähnlich wie in den Handelsgeschäften nicht durchgängig und strikt eingehalten werden können, ist die Maskenpflicht als ergänzendes Mittel zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit erforderlich.
Spielplätze: Ein Kind pro 10 Quadratmeter
Spielplätze dürfen gemäß der Corona-Verordnung ab Mittwoch, 6. Mai, wieder geöffnet sein. Kinder dürfen sich dort unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson aufhalten. Zudem ist die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz in Abhängigkeit von der Gesamtfläche auf maximal ein Kind pro 10 Quadratmeter begrenzt. Die höchstzulässige Anzahl an Kindern wird pro Spielplatz auf entsprechenden Hinweisschildern ausgewiesen. Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortung der Eltern oder Begleitpersonen, diese Regelungen zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus einzuhalten.
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Maskenpflicht auf dem Spielplatz?
In einer früheren Pressemitteilung gab die Verwaltung an, dass bei einer Freigabe der Spielplätze die Abstandsregeln dort einzuhalten seien und wies darauf hin, dass hinsichtlich des Mund-Nase-Schutzes voraussichtlich die allgemeine Regelung für alle über 6-jährigen Kinder (und Eltern natürlich) gelten werde. (Anm. d. Red.: Weder aus der aktuellen Landesverordnung noch der betreffenden Allgemeinverfügung lässt sich eine Maskenpflicht auf Spielplätzen herauslesen. Die Landesregierung hat hinsichtlich der Spielplätze weitere Auflagen und Richtlinien „zeitnah“ angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht. Wir ergänzen die Informationen hier, sobald sie uns vorliegen. Eine erste Anfrage unserer Redaktion an die Stadt wurde nur mit Hinweis auf die neuste Allgemeinverfügung beantwortet.)
Bolz- und Sportspielplätze (für Jugendliche) bleiben bis auf weiteres geschlossen.
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Spielplätze, Alter Messplatz und Neckarwiesen werden wieder freigegeben. Die Maskenpflicht wird auf jegliche Warteschlangen ausgedehnt.
Mit der neuen Rechtsverordnung vom 4. Mai 2020 hat die Landesregierung die infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter gelockert. Infolgedessen ändert auch die Stadt Mannheim ihre Allgemeinverfügung.
Alter Messplatz und Neckarwiesen offiziell wieder freigegeben
So werden die seit Mitte März geltenden Aufenthaltsverbote, beispielsweise am Wasserturm, Paradeplatz und Alten Messplatz, aufgehoben. Damit beliebte und stark frequentierte Flächen wie Rheinterrassen, Neckarwiesen oder Strandbad wieder grundsätzlich durch die Bevölkerung genutzt werden können, beschränkt sich die Stadt hier lediglich auf ein Grillverbot und ordnet auf allen öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet eine erweiterte Abstandsregelung von 8 Metern zu anderen Personen oder Gruppen an. Die Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung gemäß § 3 – heißt maximal zwei Personen oder die Kernfamilie eines Haushaltes – gelten weiterhin. Hier ergibt sich u.U. eine Veränderung in Folge der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch, 6. Mai.
Maskenpflicht wird auf jegliche Warteschlangen ausgedehnt
Beide Maßnahmen sollen bewirken, dass die Flächen nicht überlaufen werden und die notwendige Distanz eingehalten wird. Auf Basis der Erfahrung der letzten Tage ordnet die Stadt Mannheim zudem das Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen an: Beim Besuch der Wochenmärkte sowie im Bereich von Warteschlangen vor Verkaufsstellen des Einzelhandels, vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, vor sonstigen Verkaufsstellen, vor Poststellen, Abholdiensten und Ausgabestellen der Tafeln, vor Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben und vor Verwaltungsgebäuden. Da hier die geltenden Abstandsgebote ähnlich wie in den Handelsgeschäften nicht durchgängig und strikt eingehalten werden können, ist die Maskenpflicht als ergänzendes Mittel zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit erforderlich.
Spielplätze: Ein Kind pro 10 Quadratmeter
Spielplätze dürfen gemäß der Corona-Verordnung ab Mittwoch, 6. Mai, wieder geöffnet sein. Kinder dürfen sich dort unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson aufhalten. Zudem ist die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz in Abhängigkeit von der Gesamtfläche auf maximal ein Kind pro 10 Quadratmeter begrenzt. Die höchstzulässige Anzahl an Kindern wird pro Spielplatz auf entsprechenden Hinweisschildern ausgewiesen. Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortung der Eltern oder Begleitpersonen, diese Regelungen zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus einzuhalten.
Maskenpflicht auf dem Spielplatz?
In einer früheren Pressemitteilung gab die Verwaltung an, dass bei einer Freigabe der Spielplätze die Abstandsregeln dort einzuhalten seien und wies darauf hin, dass hinsichtlich des Mund-Nase-Schutzes voraussichtlich die allgemeine Regelung für alle über 6-jährigen Kinder (und Eltern natürlich) gelten werde. (Anm. d. Red.: Weder aus der aktuellen Landesverordnung noch der betreffenden Allgemeinverfügung lässt sich eine Maskenpflicht auf Spielplätzen herauslesen. Die Landesregierung hat hinsichtlich der Spielplätze weitere Auflagen und Richtlinien „zeitnah“ angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht. Wir ergänzen die Informationen hier, sobald sie uns vorliegen. Eine erste Anfrage unserer Redaktion an die Stadt wurde nur mit Hinweis auf die neuste Allgemeinverfügung beantwortet.)
Bolz- und Sportspielplätze (für Jugendliche) bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 6. Mai 2020 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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