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Ab vier Personen: Bußgeld bis 25.000 Euro und Haftstrafen möglich

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Gesperrter Spielplatz | Foto: M. Schülke

Ab dem Wochenende sind Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Orten ab vier Personen verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro sowie mehrjährige Haftstrafen. (Korrektur)

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Update: Die Maßnahmen und Regelungen in diesem Artikel sind seit Sonntag, 22.03.2020 nicht mehr aktuell.

Hier der Stand von gestern:

Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden verboten


Ursprünglicher Artikel:

Korrekturhinweis: Wir mussten den Beitrag leider an einer sehr entscheidenden Stelle korrigieren, der Anzahl ab der Gruppenzusammenkünfte in der Öffentlichkeit verboten sind. Unsere Quelle (SWR Aktuell) hatte dies zuvor so wiedergegeben und es mittlerweile korrigiert. Der zugrundeliegende Artikel des öffentlich-rechtlichen Senders wurde immens umgeschrieben und erweitert, seit unserer Veröffentlichung. Wir bitte um Entschuldigung für unseren Fehler.

Weil noch immer Menschen die gegen die Ausbreitung des Coronavirus getroffenen Maßnahmen ignorieren, verschärft die Landesregierung die Maßnahmen jetzt noch einmal drastisch.

Auch die Uneinsichtigen schützen

Da es noch immer Uneinsichtige gebe, müsse man die Regelungen weiter verschärfen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. „Wir sind uns bewusst, dass wir noch tiefer in die Grundrechte eingreifen. Aber wir müssen es tun, um alle zu schützen – auch die, die sich bisher nicht an unsere Vorgaben gehalten haben“, zitiert der SWR den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs.

Von den drei neuen Maßnahmen, sind nur zwei neu für Mannheim. Die nun landesweiten Regelungen für Restaurants galten hier bereits (kein Aufenthalt, Essen nur zum Mitnehmen oder als Lieferdienst).

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Ministerpräsident Kretschmann sagte wörtlich: „Es dürfen sich nicht mehr als drei Personen zusammen auf öffentlichen Plätzen versammeln.“ Die neue Beschränkung auf unter vier Personen bei Zusammenkünften und Ansammlungen auf öffentlichen Orten ist drastisch. Wer künftig Freunden und Bekannten zufällig begegnet, bleibt besser nicht stehen. Dies kann als wirklich letzte Eskalationsstufe vor einer allgemeinen Ausgangssperre verstanden werden. Wenn die Bevölkerung jetzt nicht mitzieht, droht die Ultima Ratio.

Ausnahmen sollen für Familien und Paare gemacht werden.

„Verantwortungslos und grob rücksichtslos“

Als „verantwortungslos und grob rücksichtslos“ bezeichnete Landesinnenminister Thomas Strobl das Verhalten von feiernden Menschen in der Öffentlichkeit, die er im Fernsehen gesehen habe. Das habe ihn sprachlos gemacht.

Die Polizei werde dies bereits ab diesem Wochenende kontrollieren, erklärte Innenminister Thomas Strobl, dem SWR zufolge. Wer sich an die Verbote nicht halte, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro sowie mehrjährige Haftstrafen.

Die dritte Maßnahme betrifft Durchreise von Personen aus Corona-Risikogebieten. 53 deutsche Grenzübergänge seien komplett geschlossen, sagte Strobl. Der weitere Grenzverkehr werde intensiv kontrolliert.

Quelle: SWR Aktuell

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3 Kommentare zu “Ab vier Personen: Bußgeld bis 25.000 Euro und Haftstrafen möglich

  1. Anonymous

    Lächerlich , Versammlungen ab 3 Personen bestrafen wollen aber unser eins muss mit bis zu 20 Personen im Großraum Büro arbeiten gehen jeden Tag . Kommt mal klar .

    • Warum machst du denn sowas auch mit? ********************************************** (Anm. d. Red.: Mögliche Beleidigung entfernt)
      Leg die Arbeit nieder, melde das den Behörden und verklag deinen Arbeitgeber, wenn er solche rechtswidrige Anordnungen an seine Mitarbeiter vorsätzlich aufrecht erhält.

  2. Aus gegebenem Anlass: Wir werden rassistische und/oder beleidigende Kommentare o.ä. nicht freischalten.

Kommentare sind geschlossen.