Eine städtische Kindertagesstätte in Neckarstadt-Ost (Symbolbild) | Foto: M. Schülke
Was Eltern, Kita-Kinder und Schüler*innen wissen müssen: Schulen werden geschlossen, Fernunterricht nur für Abschlussklassen, eine Notbetreuung wird eingerichtet.
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Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
Für Schüler*innen gilt Folgendes
Schüler*innen der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schüler*innen der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
Notbetreuung für Schulkinder
Für Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Homeoffice-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.
Das gilt für städtische Kitas
Nach Mitteilung des Kultusministeriums vom 14.12.2020 bleiben die Kitas sowie die Angebote der Kindertagespflege vom 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 geschlossen
Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
Notbetreuung in den städtischen Kitas
Alle städtischen Kitas bieten eine Notbetreuung vom 16. bis 23.12.2020 sowie vom 4. bis 10. Januar 2021 an und bleiben hierfür geöffnet. Kinder, die die Kriterien erfüllen, werden weiterhin in ihrer Gruppe betreut. Die Notbetreuung wird weitgehend im zeitlichen Umfang wie bisher angeboten, lediglich die Betreuung in den Randzeiten wird in allen Kitas um jeweils eine Stunde am Tag eingeschränkt. Die Öffnungszeiten sind somit von 7:30 bis 16 Uhr oder 8 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags: 7:30 Uhr oder 8 Uhr bis 16 Uhr.
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Hotline
Zu Fragen rund um die Notbetreuung ist unter der Telefonnummer 0621 293 5656 eine telefonische Hotline geschaltet. Die Eltern erreichen die Hotline von Dienstag, 15. Dezember, bis Freitag, 19. Dezember in der Zeit von 8 bis 13 Uhr.
Anspruch auf eine Notbetreuung haben…
… Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Homeoffice-Arbeitsplätze sowie Kinder, bei denen der Besuch der Einrichtung zum Schutz des Kindes erforderlich ist.
Anmeldung und Nachweis zur Notbetreuung
Die Eltern wurden heute über die Notbetreuung und die Kriterien zur Aufnahme in die Notbetreuung informiert. Eltern, die als unabkömmlich am Arbeitsplatz gelten, können umgehend telefonisch oder per Mail den Bedarf für einen Notbetreuungsplatz bei der jeweiligen Kita anmelden. Sie reichen dazu eine Arbeitgeberbescheinigung der Unabkömmlichkeit bis spätestens zum Freitag dieser Woche ein.
Kinder, die den Hort in einer städtischen Tageseinrichtung besuchen, können die Notbetreuung in der Zeit von 12 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. bis 16:30 Uhr (je nach Ende der Betreuungszeit in der Einrichtung) besuchen, sofern die genannten Kriterien für die Notbetreuung erfüllt sind.
Die kirchlichen freien Träger haben angekündigt, analog zu verfahren. Die Regelungen der kleinen freien Träger sind in der Einrichtung selbst zu erfragen.
Jugendhäuser und –treffs ebenfalls geschlossen
Die Jugendhäuser und Jugendtreffs der Stadt Mannheim sind vom 16. Dezember bis 10. Januar 2020 geschlossen.
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Was Eltern, Kita-Kinder und Schüler*innen wissen müssen: Schulen werden geschlossen, Fernunterricht nur für Abschlussklassen, eine Notbetreuung wird eingerichtet.
Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
Für Schüler*innen gilt Folgendes
Schüler*innen der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schüler*innen der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
Notbetreuung für Schulkinder
Für Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Homeoffice-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.
Das gilt für städtische Kitas
Nach Mitteilung des Kultusministeriums vom 14.12.2020 bleiben die Kitas sowie die Angebote der Kindertagespflege vom 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 geschlossen
Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
Notbetreuung in den städtischen Kitas
Alle städtischen Kitas bieten eine Notbetreuung vom 16. bis 23.12.2020 sowie vom 4. bis 10. Januar 2021 an und bleiben hierfür geöffnet. Kinder, die die Kriterien erfüllen, werden weiterhin in ihrer Gruppe betreut. Die Notbetreuung wird weitgehend im zeitlichen Umfang wie bisher angeboten, lediglich die Betreuung in den Randzeiten wird in allen Kitas um jeweils eine Stunde am Tag eingeschränkt. Die Öffnungszeiten sind somit von 7:30 bis 16 Uhr oder 8 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags: 7:30 Uhr oder 8 Uhr bis 16 Uhr.
Hotline
Zu Fragen rund um die Notbetreuung ist unter der Telefonnummer 0621 293 5656 eine telefonische Hotline geschaltet. Die Eltern erreichen die Hotline von Dienstag, 15. Dezember, bis Freitag, 19. Dezember in der Zeit von 8 bis 13 Uhr.
Anspruch auf eine Notbetreuung haben…
… Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Homeoffice-Arbeitsplätze sowie Kinder, bei denen der Besuch der Einrichtung zum Schutz des Kindes erforderlich ist.
Anmeldung und Nachweis zur Notbetreuung
Die Eltern wurden heute über die Notbetreuung und die Kriterien zur Aufnahme in die Notbetreuung informiert. Eltern, die als unabkömmlich am Arbeitsplatz gelten, können umgehend telefonisch oder per Mail den Bedarf für einen Notbetreuungsplatz bei der jeweiligen Kita anmelden. Sie reichen dazu eine Arbeitgeberbescheinigung der Unabkömmlichkeit bis spätestens zum Freitag dieser Woche ein.
Das gilt für Hort-Kinder
Kinder, die den Hort in einer städtischen Tageseinrichtung besuchen, können die Notbetreuung in der Zeit von 12 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. bis 16:30 Uhr (je nach Ende der Betreuungszeit in der Einrichtung) besuchen, sofern die genannten Kriterien für die Notbetreuung erfüllt sind.
Die kirchlichen freien Träger haben angekündigt, analog zu verfahren. Die Regelungen der kleinen freien Träger sind in der Einrichtung selbst zu erfragen.
Jugendhäuser und –treffs ebenfalls geschlossen
Die Jugendhäuser und Jugendtreffs der Stadt Mannheim sind vom 16. Dezember bis 10. Januar 2020 geschlossen.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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