Die Stadt Mannheim weist darauf hin, dass aufgrund der sogenannten bundesweiten Notbremse Schulen und Kitas voraussichtlich ab Montag geschlossen werden müssen.
Werbung
Gestern hat der Bundestag und heute der Bundesrat das vierte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Demnach müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Präsenzunterricht am übernächsten Tag einstellen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf hatte noch einen Schwellenwert von 200 vorgesehen, der Bundestag reduzierte den Wert auf 165. Ausnahmen sind für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.
Bei Inkrafttreten läge Mannheim bereits drei Tage über dem neuen Schwellenwert
Nach derzeitiger Einschätzung ist damit zu rechnen, dass das Gesetz am Samstag in Kraft treten könnte. Sofern die Inzidenz in der Stadt Mannheim dann bereits seit mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 lag, wären somit ab kommenden Montag, 26. April, die Schulen zu schließen bzw. sie müssten in Fernunterricht wechseln.
Gleiches wird voraussichtlich für die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Horte), Kindertagespflege sowie die Schulkindbetreuung gelten.
Notbetreuung möglich
Nach derzeitigem Stand ist allerdings wieder eine Notbetreuung möglich, deren Kriterien noch auszugestalten sind. Hierbei ist von einer Orientierung an den bisher bekannten Kriterien auszugehen.
Sobald detaillierte Informationen zu den Bundes- und Landesregelungen und deren Umsetzung vor Ort vorliegen, wird die Stadt die Eltern, Träger und Einrichtungen hierüber informieren.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim, Bundestag
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ab 1 Euro pro Monat sorgst Du dafür, dass unabhängiger Lokaljournalismus in der Neckarstadt möglich bleibt.
Hilf mit, dass sich alle ohne Bezahlschranken informieren und mitreden können. Deine Unterstützung macht den Unterschied für eine informierte demokratische Gesellschaft. 🤝 Jetzt spenden und die Neckarstadt stärken!
Die Stadt Mannheim weist darauf hin, dass aufgrund der sogenannten bundesweiten Notbremse Schulen und Kitas voraussichtlich ab Montag geschlossen werden müssen.
Gestern hat der Bundestag und heute der Bundesrat das vierte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Demnach müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Präsenzunterricht am übernächsten Tag einstellen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf hatte noch einen Schwellenwert von 200 vorgesehen, der Bundestag reduzierte den Wert auf 165. Ausnahmen sind für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.
Bei Inkrafttreten läge Mannheim bereits drei Tage über dem neuen Schwellenwert
Nach derzeitiger Einschätzung ist damit zu rechnen, dass das Gesetz am Samstag in Kraft treten könnte. Sofern die Inzidenz in der Stadt Mannheim dann bereits seit mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 lag, wären somit ab kommenden Montag, 26. April, die Schulen zu schließen bzw. sie müssten in Fernunterricht wechseln.
Gleiches wird voraussichtlich für die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Horte), Kindertagespflege sowie die Schulkindbetreuung gelten.
Notbetreuung möglich
Nach derzeitigem Stand ist allerdings wieder eine Notbetreuung möglich, deren Kriterien noch auszugestalten sind. Hierbei ist von einer Orientierung an den bisher bekannten Kriterien auszugehen.
Sobald detaillierte Informationen zu den Bundes- und Landesregelungen und deren Umsetzung vor Ort vorliegen, wird die Stadt die Eltern, Träger und Einrichtungen hierüber informieren.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim, Bundestag
Das Neckarstadtblog dankt für die Unterstützung von: