Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Mannheim wurden abgeschlossen.
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Gegen vier Bedienstete, darunter ein bereits pensionierter, wurden Strafbefehle beim Amtsgericht Mannheim in Höhe von 30, 60, 180 und 270 Tagessätzen beantragt. Den vier Genannten wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) vorgeworfen, wobei die Spanne von einem bis zu 17 Fällen reicht (1, 3, 10 und 17 Fälle). Einem der vier Bediensteten wird neben den zehn Fällen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auch ein Fall der Volksverhetzung vorgeworfen. Die Tatverdächtigen sollen über eine WhatsApp-Gruppe insbesondere Abbildungen von Hakenkreuzen versandt haben.
Die Ermittlungsverfahren gegen zwei weitere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Mannheim wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Zwei weitere Verfahren, eines gegen einen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Mannheim und eines gegen einen Bediensteten bei einer anderen Justizvollzugsanstalt, wurden an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanaltschaft Mannheim
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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Mannheim wurden abgeschlossen.
Gegen vier Bedienstete, darunter ein bereits pensionierter, wurden Strafbefehle beim Amtsgericht Mannheim in Höhe von 30, 60, 180 und 270 Tagessätzen beantragt. Den vier Genannten wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) vorgeworfen, wobei die Spanne von einem bis zu 17 Fällen reicht (1, 3, 10 und 17 Fälle). Einem der vier Bediensteten wird neben den zehn Fällen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auch ein Fall der Volksverhetzung vorgeworfen. Die Tatverdächtigen sollen über eine WhatsApp-Gruppe insbesondere Abbildungen von Hakenkreuzen versandt haben.
Die Ermittlungsverfahren gegen zwei weitere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Mannheim wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Zwei weitere Verfahren, eines gegen einen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Mannheim und eines gegen einen Bediensteten bei einer anderen Justizvollzugsanstalt, wurden an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanaltschaft Mannheim
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