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Stadtentwicklung

Haus und Grund und Gier

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Mieterhöhung (Symbolbild) | Foto: Thorsten Frenzel (via Pixabay)

Haus & Grund scheitert mit Klage gegen Mannheimer Mietspiegel – zu Recht!, kommentiert unser Gastautor Patric Liebscher.

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Ein Kommentar von Patric Liebscher

Das Landgericht Mannheim hat sein Urteil gesprochen. Die Klage des Eigentümerverbandes Haus & Grund gegen den Mannheimer Mietspiegel wurde abgewiesen. Worum ging es bei der Klage?

Wie viele Großstädte, so hat auch Mannheim einen qualifizierten Mietspiegel. In ihn fließen die Mieten der in den letzten sechs Jahren neu vereinbarten oder geänderten Mietverhältnisse ein. Der qualifizierte Mietspiegel bildet die sog. ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen unterschiedlicher Ausstattung und Lage ab. Die ortsübliche Vergleichsmiete wiederum bildet bei bestehenden Mietverhältnissen die Grenze, über die hinaus die Miete nicht erhöht werden darf. Für den Mieterschutz in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Mannheim ist der qualifizierte Mietspiegel deshalb essentiell.

Beim Mannheimer Mietspiegel fließen nicht nur die Mietverhältnisse privater Vermieter ein, sondern auch diejenigen, die die stadteigene Wohnungsgesellschaft GBG mit ihren Mieterinnen und Mietern abschließt. Der Wohnungsbestand der GBG umfasst dabei immerhin 13 Prozent der Mannheimer Wohnungen. Die Einbeziehung des Wohnungsbestands der GBG in den Mietspiegel war dem Mannheimer Ableger des Eigentümerverbandes Haus & Grund suspekt. Er vermutete eine Verzerrung des Mietspiegels zulasten privater Vermieter, weil die Mieten der GBG in der Regel günstiger sind als bei privaten Vermietern.

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Der Mietspiegel kann aber nicht ohne Weiteres direkt beklagt werden. Deshalb ging Haus & Grund einen Umweg. Der Verband vertrat einen Vermieter, der die Miete über den Mietspiegel hinaus erhöht hatte. Begründung: Der Mietspiegel sei unwirksam, weil er zu Unrecht die städtischen Wohnungen einbeziehe.

Das Landgericht Mannheim hat die Klage von Haus & Grund jetzt abgewiesen und das gleichlautende Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Zur Begründung führte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung aus: Der Mietspiegel hat alle Mietverhältnisse auf dem Mietmarkt abzubilden, auch diejenigen der öffentlichen Hand, die sich auf diesem Gebiet wirtschaftlich betätigen darf. Auf die Motive, warum Wohnungen günstiger angeboten werden als von privaten Vermieterinnen und Vermietern kommt es dabei nicht an.

Das überzeugt: Denn die GBG gibt ihre Wohnungen zwar aus sozialen Gründen günstiger, aber nicht zu Dumping-Preisen ab. In Mannheim erwirtschaftet sie mit ihnen (was politisch durchaus diskutabel ist) sogar einen Gewinn, den sie dem städtischen Haushalt zuführt.

Das alles wusste Haus & Grund. Die Erfolgsaussichten der Klage waren von Anfang an schlecht. Darüber hinaus ist der Mietmarkt in Mannheim seit Jahren angespannt. Gerade für Familien mit Kindern ist es bis hinein in die Mittelschicht schwierig geworden, angemessenen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu finden. In manchen Stadtteilen herrscht stetiger Verdrängungsdruck. Die Stadt reagiert langsam, aber sie reagiert: z.B. mit einer Milieuschutzsatzung für den Jungbusch, der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, einem Bodenfonds und einer Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum.

In dieser Situation den Mietspiegel der Stadt anzugreifen, zeugt von mangelndem Gefühl für die Nöte vieler Menschen in Mannheim und einer Mentalität, bei der Miete auch noch das letzte herausholen zu wollen. Das hat Oberbürgermeister Peter Kurz zu Recht kritisiert. Haus und Grund hat sich mit dieser Klage keinen Gefallen getan. Für die Mannheimer Mieterinnen und Mieter ist das Urteil des Landgerichts eine gute Nachricht.

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Patric Liebscher ist Verwaltungsjurist, wohnt auf dem Lindenhof und ist seit mehr als zehn Jahren bei den Grünen Mannheim in verschiedenen Positionen aktiv. Seit August 2019 ist er Mitglied des Bezirksbeirats Lindenhof und dort vor allem für die Themen Wohnen, Integration, Freizeit, Sport und Kultur zuständig.