Ein Polizist soll einem Festgenommenen fünf Päckchen Marihuana untergeschoben haben. Zwei Kollegen machten nicht mit und meldeten es.
Am Mittwoch, 26. November 2025, hat vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Mannheim die Hauptverhandlung gegen einen Polizeibeamten begonnen. Dem Beamten, der am Einsatztag in leitender Funktion tätig war, wird in der Anklage Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen. Er soll fünf Päckchen Marihuana der sichergestellten Habe eines Festgenommenen hinzugefügt und versucht haben, zwei Kollegen zur unzutreffenden Dokumentation des Einsatzes zu bewegen. Zwei Zeugen aus Bruchsal sagten am ersten Verhandlungstag ausführlich aus und belasteten ihren Kollegen deutlich.
Kontrolle führt ins Polizeirevier
Die beiden Zeugen, W. und D., waren am 28. März 2024 als Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei aus Bruchsal nach Mannheim beordert worden. Dort führten Einsatzkräfte an diesem Tag geplante Kontrollen im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkriminalität durch. Ein Beamter im Führungs- und Lagezentrum hatte per Videoüberwachung auf dem Alten Messplatz eine mögliche Drogenübergabe beobachtet. Die Zielperson, ein Fahrradfahrer, wurde wenig später vor der Parkgarage unter der Neckarpromenade abgepasst. Im Schutz der Parkgarage führten W. und D. die Kontrolle durch. Der Mann habe sich kooperativ verhalten, erklärten beide. Gefunden worden seien unter anderem Bargeld, ein Mobiltelefon und Pfefferspray, aber kein Ausweis und keine Betäubungsmittel.
Eine Abfrage ergab, dass gegen den Mann ein Sicherungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen Meldeauflagen bestand. Er wurde daraufhin zum Polizeirevier in L 6 gebracht. Dort trennten sich die Wege der eingesetzten Kräfte.
„Ich will, dass der in Haft kommt“
D. erklärte vor Gericht, er habe im Parkhaus eine Durchsuchung durchgeführt und diese zunächst im Vermerk festgehalten. Im Revier sei Ö., der den beiden Bruchsaler Beamten an diesem Tag als Ansprechpartner vorgesetzt war, an ihn herangetreten und habe ihn aufgefordert, die Durchsuchung aus dem Vermerk zu streichen. D. folgte der Aufforderung und gab den Vermerk ab. Dieser wurde zusammen mit Einsatzunterlagen und Asservaten in einem Umschlag abgelegt.
Kurz darauf, so schilderte es W., habe Ö. ihn im Flur angesprochen und sinngemäß gesagt: „Ich hab noch fünf Plomben, die will ich dem zustecken. Ich will, dass der in Haft kommt. Ich will dem das Geld abnehmen.“ W. informierte anschließend D. über diese Äußerung. Gemeinsam gingen sie in ein angrenzendes Büro, um den Vermerk erneut anzusehen.
D. holte den Vermerk aus dem Umschlag. In diesem Umschlag befanden sich nach seinen Angaben zu diesem Zeitpunkt auch fünf Plomben mit Marihuana. Er habe Ö. gefragt, woher diese stammten. Der Angeklagte habe sich daraufhin zunächst an W. gewandt und gefragt, ob dieser seinem Kollegen nicht Bescheid gesagt habe – offenbar in Anspielung auf das frühere Flurgespräch. Anschließend habe er sich an D. gewandt und sinngemäß gesagt: „Warum? Hast du ein Problem damit? Kannst du dann nicht schlafen? Brauchst du seelische Unterstützung? Oder willst du mich anzeigen?“ Schließlich habe Ö. sinngemäß hinzugefügt, wenn sie nun ein Fass aufmachten, würden geplante weitere Maßnahmen des Tages abgesagt und sie seien schuld daran.
D. erklärte, er habe den Vermerk trotz dieser Äußerungen erneut bearbeitet und die zuvor gestrichene Durchsuchung wieder aufgenommen. Beide Beamten informierten den Aussagen zufolge im Anschluss ihren Zugführer, der den Vorgang an die Abteilungsleitung weitergab. Nach Angaben der Zeugen habe es noch am selben Tag ein Telefonat mit der Abteilungsleitung gegeben.
Nach Angaben von W. und D. habe Ö. sich später am Einsatztag bei ihnen entschuldigt und erklärt, er wisse nicht, was mit ihm los gewesen sei.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Zum Prozessauftakt ließ Ö. über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Endler, eine Erklärung verlesen. Darin wies er die Vorwürfe zurück. Er habe dem Festgenommenen keine Betäubungsmittel hinzugefügt und niemanden zu falschen Angaben gedrängt. Er sei nicht selbst an der Durchsuchung beteiligt gewesen und habe sich auf die Angaben der eingesetzten Kräfte verlassen. Weitere Angaben zur Sache machte er nicht.
Endler stellte im Verlauf des Verhandlungstages zahlreiche Detailfragen. Unter anderem ging es um mögliche Abläufe, die Herkunft der fünf Plomben und deren Verbleib. Die Zeugen erklärten, sie wüssten nicht, woher die Betäubungsmittel stammten und wohin sie anschließend gelangten. Endler kommentierte: „Das ist eine ernste Sache. Wenn Ö. das getan hat, ist für ihn Schluss.“ Dem Beamten droht im Fall einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe.
Dritte Zeugin bestätigt Aussagen teilweise
Nach der Mittagspause wurde eine weitere Mannheimer Polizeibeamtin als Zeugin gehört. Von unserem Reporter konnte diese Aussage nicht mehr verfolgt werden. Nach Angaben der beiden Bruchsaler Zeugen habe sie am Einsatztag geäußert, sie sei froh, dass endlich jemand den Mund aufmache. Sie habe außerdem klargemacht, dass sie das Verhalten von Ö. nicht unterstütze. Nach einem Bericht des Mannheimer Morgen bestätigte sie diese Aussage vor Gericht. Außerdem habe sie ausgesagt, Ö. habe angekündigt, einen eigenen Vermerk schreiben zu wollen, in dem das Marihuana dem Festgenommenen zugeschrieben worden wäre. Sie habe davon erfahren, sei jedoch mit dem Haftbefehl beschäftigt gewesen und daher nicht unmittelbar beteiligt.
Viele Beobachter im Gerichtssaal
Die Vorsitzende Richterin ließ sich die geschilderten Vorgänge wiederholt und mit unterschiedlichen Frageansätzen von beiden Zeugen erläutern. Der Sitzungssaal war nahezu vollständig besetzt. Anwesend waren zahlreiche Journalist*innen sowie mehrere Personen aus dem Kollegenkreis der Zeugen. Auch Mitarbeitende der Pressestelle des Polizeipräsidiums und ein Vertreter der Polizeigewerkschaft verfolgten die Verhandlung.
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 10. Dezember 2025, mit drei weiteren Zeug*innen fortgesetzt.
Der Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung als unschuldig.
Quellen: Reporter vor Ort, Mannheimer Morgen
Ein Polizist soll einem Festgenommenen fünf Päckchen Marihuana untergeschoben haben. Zwei Kollegen machten nicht mit und meldeten es.
Am Mittwoch, 26. November 2025, hat vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Mannheim die Hauptverhandlung gegen einen Polizeibeamten begonnen. Dem Beamten, der am Einsatztag in leitender Funktion tätig war, wird in der Anklage Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen. Er soll fünf Päckchen Marihuana der sichergestellten Habe eines Festgenommenen hinzugefügt und versucht haben, zwei Kollegen zur unzutreffenden Dokumentation des Einsatzes zu bewegen. Zwei Zeugen aus Bruchsal sagten am ersten Verhandlungstag ausführlich aus und belasteten ihren Kollegen deutlich.
Kontrolle führt ins Polizeirevier
Die beiden Zeugen, W. und D., waren am 28. März 2024 als Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei aus Bruchsal nach Mannheim beordert worden. Dort führten Einsatzkräfte an diesem Tag geplante Kontrollen im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkriminalität durch. Ein Beamter im Führungs- und Lagezentrum hatte per Videoüberwachung auf dem Alten Messplatz eine mögliche Drogenübergabe beobachtet. Die Zielperson, ein Fahrradfahrer, wurde wenig später vor der Parkgarage unter der Neckarpromenade abgepasst. Im Schutz der Parkgarage führten W. und D. die Kontrolle durch. Der Mann habe sich kooperativ verhalten, erklärten beide. Gefunden worden seien unter anderem Bargeld, ein Mobiltelefon und Pfefferspray, aber kein Ausweis und keine Betäubungsmittel.
Eine Abfrage ergab, dass gegen den Mann ein Sicherungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen Meldeauflagen bestand. Er wurde daraufhin zum Polizeirevier in L 6 gebracht. Dort trennten sich die Wege der eingesetzten Kräfte.
„Ich will, dass der in Haft kommt“
D. erklärte vor Gericht, er habe im Parkhaus eine Durchsuchung durchgeführt und diese zunächst im Vermerk festgehalten. Im Revier sei Ö., der den beiden Bruchsaler Beamten an diesem Tag als Ansprechpartner vorgesetzt war, an ihn herangetreten und habe ihn aufgefordert, die Durchsuchung aus dem Vermerk zu streichen. D. folgte der Aufforderung und gab den Vermerk ab. Dieser wurde zusammen mit Einsatzunterlagen und Asservaten in einem Umschlag abgelegt.
Kurz darauf, so schilderte es W., habe Ö. ihn im Flur angesprochen und sinngemäß gesagt: „Ich hab noch fünf Plomben, die will ich dem zustecken. Ich will, dass der in Haft kommt. Ich will dem das Geld abnehmen.“ W. informierte anschließend D. über diese Äußerung. Gemeinsam gingen sie in ein angrenzendes Büro, um den Vermerk erneut anzusehen.
D. holte den Vermerk aus dem Umschlag. In diesem Umschlag befanden sich nach seinen Angaben zu diesem Zeitpunkt auch fünf Plomben mit Marihuana. Er habe Ö. gefragt, woher diese stammten. Der Angeklagte habe sich daraufhin zunächst an W. gewandt und gefragt, ob dieser seinem Kollegen nicht Bescheid gesagt habe – offenbar in Anspielung auf das frühere Flurgespräch. Anschließend habe er sich an D. gewandt und sinngemäß gesagt: „Warum? Hast du ein Problem damit? Kannst du dann nicht schlafen? Brauchst du seelische Unterstützung? Oder willst du mich anzeigen?“ Schließlich habe Ö. sinngemäß hinzugefügt, wenn sie nun ein Fass aufmachten, würden geplante weitere Maßnahmen des Tages abgesagt und sie seien schuld daran.
D. erklärte, er habe den Vermerk trotz dieser Äußerungen erneut bearbeitet und die zuvor gestrichene Durchsuchung wieder aufgenommen. Beide Beamten informierten den Aussagen zufolge im Anschluss ihren Zugführer, der den Vorgang an die Abteilungsleitung weitergab. Nach Angaben der Zeugen habe es noch am selben Tag ein Telefonat mit der Abteilungsleitung gegeben.
Nach Angaben von W. und D. habe Ö. sich später am Einsatztag bei ihnen entschuldigt und erklärt, er wisse nicht, was mit ihm los gewesen sei.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Zum Prozessauftakt ließ Ö. über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Endler, eine Erklärung verlesen. Darin wies er die Vorwürfe zurück. Er habe dem Festgenommenen keine Betäubungsmittel hinzugefügt und niemanden zu falschen Angaben gedrängt. Er sei nicht selbst an der Durchsuchung beteiligt gewesen und habe sich auf die Angaben der eingesetzten Kräfte verlassen. Weitere Angaben zur Sache machte er nicht.
Endler stellte im Verlauf des Verhandlungstages zahlreiche Detailfragen. Unter anderem ging es um mögliche Abläufe, die Herkunft der fünf Plomben und deren Verbleib. Die Zeugen erklärten, sie wüssten nicht, woher die Betäubungsmittel stammten und wohin sie anschließend gelangten. Endler kommentierte: „Das ist eine ernste Sache. Wenn Ö. das getan hat, ist für ihn Schluss.“ Dem Beamten droht im Fall einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe.
Dritte Zeugin bestätigt Aussagen teilweise
Nach der Mittagspause wurde eine weitere Mannheimer Polizeibeamtin als Zeugin gehört. Von unserem Reporter konnte diese Aussage nicht mehr verfolgt werden. Nach Angaben der beiden Bruchsaler Zeugen habe sie am Einsatztag geäußert, sie sei froh, dass endlich jemand den Mund aufmache. Sie habe außerdem klargemacht, dass sie das Verhalten von Ö. nicht unterstütze. Nach einem Bericht des Mannheimer Morgen bestätigte sie diese Aussage vor Gericht. Außerdem habe sie ausgesagt, Ö. habe angekündigt, einen eigenen Vermerk schreiben zu wollen, in dem das Marihuana dem Festgenommenen zugeschrieben worden wäre. Sie habe davon erfahren, sei jedoch mit dem Haftbefehl beschäftigt gewesen und daher nicht unmittelbar beteiligt.
Viele Beobachter im Gerichtssaal
Die Vorsitzende Richterin ließ sich die geschilderten Vorgänge wiederholt und mit unterschiedlichen Frageansätzen von beiden Zeugen erläutern. Der Sitzungssaal war nahezu vollständig besetzt. Anwesend waren zahlreiche Journalist*innen sowie mehrere Personen aus dem Kollegenkreis der Zeugen. Auch Mitarbeitende der Pressestelle des Polizeipräsidiums und ein Vertreter der Polizeigewerkschaft verfolgten die Verhandlung.
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 10. Dezember 2025, mit drei weiteren Zeug*innen fortgesetzt.
Der Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung als unschuldig.
Quellen: Reporter vor Ort, Mannheimer Morgen
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