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Bei der Eröffnung des Westhauses im November 2025 fiel auf, dass weder der Personenaufzug im Gebäude noch der Treppenplattformlift im Außenbereich genutzt werden konnten. Auf Nachfrage teilte die Stadt Mannheim mit, dass beide Anlagen derzeit außer Betrieb seien. Als Gründe nennt die Verwaltung die Haushaltskonsolidierung und die Priorisierung anderer Aufgaben. Eine Inbetriebnahme sei bis auf Weiteres nicht vorgesehen.
Die Bedienelemente der Hebebühne befinden sich am Treppengeländer | Foto: M. Schülke
Blick in den Aufzugsschacht des nicht funktionierenden Personenaufzugs im Westhaus | Foto: M. Schülke
Ein modern anmutender Aufzug könnte zumindest das erste Stockwerk des Westhauses barrierefrei erschließen. Er ist aber nicht betriebsbereit | Foto: M. Schülke
Das Westhaus ist kein Einzelfall. Im Umfeld des Alten Volksbads wird seit Jahren auf eine defekte Hebeplattform hingewiesen. Nach Angaben der Stadt wurden mehrere Reparaturversuche unternommen. Diese hätten jedoch nur zu Teilerfolgen geführt. Nutzen kann man die Hebeplattform weiterhin nicht.
Die beiden Beispiele führten zu der Frage, wie es insgesamt um die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude in der Neckarstadt steht.
Eine lange Liste mit Lücken
Auf Anfrage stellte die Stadt Mannheim eine Übersicht nicht barrierefreier Gebäude in der Neckarstadt-Ost und -West zur Verfügung. Die Liste umfasst Einrichtungen aus Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Kultur, Verwaltung und sozialer Infrastruktur.
Bereits bei ersten Stichproben zeigte sich zwar, dass einzelne Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht mehr aktuell sind. Bei mehreren Gebäuden ergaben Ortsbegehungen und Nachrecherchen ein differenzierteres Bild als die knappen Angaben der Stadt vermuten lassen. Die Zahl der betroffenen Einrichtungen bleibt dennoch hoch.
Gesetzlicher Anspruch und tatsächliche Umsetzung
Barrierefreiheit ist keine freiwillige Aufgabe. Öffentliche Gebäude müssen nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg barrierefrei zugänglich sein, sofern sie entsprechend genutzt werden. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, gleichberechtigten Zugang zu schaffen.
Mit dem Thema beschäftigt sich auch die Stadt selbst. Für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine eigene Beauftragte. Ursula Frenz spricht von einem „bundesweit auftretenden Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Anspruch und realer Umsetzbarkeit“.
Diese Einschätzung beschreibt die Situation vieler Kommunen. Die Recherche legt jedoch nahe, dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit weiterhin eine erhebliche Lücke besteht. Für Menschen, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind, bedeutet das im Alltag eingeschränkte Teilhabe.
Aus dem Umfeld von Betroffenenvertretungen wird auch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten, auf fehlende Barrierefreiheit zu reagieren, begrenzt seien. Fehlende Sanktionsmöglichkeiten und geringe juristische Durchsetzungsmöglichkeiten führten dazu, dass Barrieren oft über viele Jahre bestehen blieben.
Kinder und Jugendliche besonders betroffen
Die Übersicht der Stadt zeigt, dass insbesondere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche betroffen sind. Dazu gehören zahlreiche Kinderhäuser und Jugendangebote in beiden Stadtteilen. Genannt werden unter anderem das Kinderhaus Neckarstadt-West in der Draisstraße, das Kinderhaus am Park in der August-Kuhn-Straße, das Jugendhaus Erlenhof in der Erlenstraße oder das Jugendkulturzentrum Forum an der Neckarpromenade.
Auffällig ist, dass sich auf der Liste nicht nur Altbauten finden. Das Kinderhaus am Park wurde erst 2015 eröffnet und wird dennoch von der Stadt als nicht barrierefrei geführt.
Gerade in diesen Bereichen hat das direkte Auswirkungen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen können Angebote nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Auch mobilitätseingeschränkte Eltern oder Angehörige stoßen auf Hürden.
Kultur und soziale Innovation mit Einschränkungen
Auch zentrale Orte des öffentlichen Lebens sind betroffen. Besonders deutlich wird das am Beispiel des freien Radios bermuda.funk.
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Ursprünglich nur in der Alten Feuerwache untergebracht, waren die Räume des Radios für mobilitätseingeschränkte Menschen dort nicht erreichbar. Zwar gibt es in der Alten Feuerwache einen Aufzug. Dieser erschließt jedoch nicht den Gebäudeteil, in dem sich die Räume des Senders befinden.
Die Hebebühne im ebenerdigen Innenhof des Alten Volksbads soll zumindest die Hochparterre erschließen | Foto: M. Schülke
Als das Alte Volksbad zum Gründer*innenzentrum ausgebaut wurde, erhielt auch bermuda.funk dort Räume für ein Studio und Redaktionskonferenzen. Das Gebäude verfügt über keine ebenerdige Nutzungsebene. Für Rollstuhlfahrer*innen gibt es nur einen Weg ins Gebäude: über die Hebeplattform im Innenhof. Diese funktioniert seit Jahren nicht zuverlässig oder gar nicht.
Für mobilitätseingeschränkte Radiomacher*innen bedeutet das, dass derzeit keiner der beiden Standorte barrierefrei erreichbar ist. Für die Geschichtswerkstatt im Untergeschoss und das zweite Obergeschoss spielt die Hebeplattform ohnehin keine Rolle. Mittlerweile hat das Alte Volksbad seinen Schwerpunkt auf „Social Entrepreneurship“ (Sozialunternehmertum) verlegt.
Die Hebebühne erreicht nicht das zweite Stockwerk des Alten Volksbads | Foto: M. Schülke
Im ersten Stockwerk angekommen, erwartet mobilitätseingeschränkte Menschen gleich eine weitere Treppe. Die Plattform kann obendrein nur von einer zweiten Person von innen bedient werden | Foto: M. Schülke
Die Beauftragte verweist darauf, dass Nachrüstungen „baulich oft komplex und sehr kostspielig“ seien und häufig durch Denkmalschutzauflagen erschwert würden. Das erklärt technische und finanzielle Hürden. Für die Menschen, die diese Orte nutzen möchten, ändert sich dadurch jedoch wenig. Veranstaltungen, Arbeitsplätze und kulturelle Angebote bleiben schwer erreichbar oder ausgeschlossen.
Verwaltung und soziale Angebote
Besonders problematisch ist die Situation bei Angeboten, auf die Menschen angewiesen sind. Die Übersicht nennt unter anderem die Notübernachtungsstelle in der Bonadiesstraße sowie eine Zweigstelle des Jugendamts in der Holzbauerstraße.
Gerade bei einer Notübernachtungsstelle stellt sich die Frage, wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Angebote erreichen können. Hier geht es nicht um freiwillige Angebote, sondern um notwendige Leistungen. Fehlende Barrierefreiheit kann dazu führen, dass Menschen Unterstützung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erhalten.
Aufzüge sind nur ein Teil der Barrierefreiheit
Im Bürgerhaus Neckarstadt-West ist ein Aufzug vorhanden und in Betrieb. Nach Auskunft vor Ort werden die Seminarräume regelmäßig auch von Rollstuhlfahrer*innen genutzt. Dennoch führt die Stadt das Gebäude als nicht barrierefrei. Welche konkreten Barrieren dort ausschlaggebend sind, geht aus der Übersicht nicht hervor.
Aufzüge und Treppenlifte sind nur ein Teil der Barrierefreiheit. Auch Türbreiten, Schwellen, Sanitäranlagen, Orientierungssysteme oder die Erreichbarkeit einzelner Gebäudeteile spielen eine Rolle. Ein funktionierender Aufzug allein macht ein Gebäude noch nicht barrierefrei.
Im Alten Volksbad und im Westhaus sind vorhandene Anlagen derzeit nicht nutzbar. Für das Westhaus verweist die Stadt auf organisatorische Maßnahmen, die die fehlende Barrierefreiheit kompensieren sollen. Wie diese konkret aussehen, teilte sie auf Nachfrage nicht mit.
Die Beauftragte spricht davon, dass im Bestand oft nur „zeitverzögerte Umsetzungen oder barrierearme Kompromisse“ erreicht würden. Aus Sicht von Betroffenen wird dagegen kritisiert, dass häufig konkrete Zeitpläne und hinterlegte Finanzmittel fehlen. Ohne verbindliche Ziele lasse sich nur schwer überprüfen, wann Barrieren tatsächlich beseitigt werden.
Zwischen Anspruch und Realität
Die Stadt verweist auf bestehende Konzepte wie das Handlungskonzept Inklusion und Barrierefreiheit. Viele Einrichtungen im Stadtteil bleiben dennoch nicht barrierefrei zugänglich. Nicht überall geht es jedoch um aufwendige Aufzugsanlagen oder umfassende Sanierungen. Mancherorts würde bereits eine einfache Rampe helfen.
Besonders auffällig ist die Situation im Westhaus. Das Gebäude wurde vor seiner Eröffnung im November 2025 grundlegend saniert und als Bildungs- und Gesundheitshaus eröffnet. Dort werden Angebote für Familien, Kinder und Gesundheitsförderung gebündelt. Ausgerechnet dort sollen Personenaufzug und Treppenplattformlift auf absehbare Zeit nicht wieder betriebsbereit gemacht werden.
Für Menschen, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind, entscheidet sich Inklusion nicht in Leitbildern oder Konzepten, sondern im Alltag – an Türen, Hebeplattformen, Treppenliften und Aufzügen.
Ein Zeitplan für grundlegende Verbesserungen wurde von der Stadt auf Anfrage nicht genannt.
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Defekte und stillgelegte Aufzüge sind keine Einzelfälle. Eine Recherche zeigt strukturelle Probleme in vielen öffentlichen Gebäuden.
Bei der Eröffnung des Westhauses im November 2025 fiel auf, dass weder der Personenaufzug im Gebäude noch der Treppenplattformlift im Außenbereich genutzt werden konnten. Auf Nachfrage teilte die Stadt Mannheim mit, dass beide Anlagen derzeit außer Betrieb seien. Als Gründe nennt die Verwaltung die Haushaltskonsolidierung und die Priorisierung anderer Aufgaben. Eine Inbetriebnahme sei bis auf Weiteres nicht vorgesehen.
Das Westhaus ist kein Einzelfall. Im Umfeld des Alten Volksbads wird seit Jahren auf eine defekte Hebeplattform hingewiesen. Nach Angaben der Stadt wurden mehrere Reparaturversuche unternommen. Diese hätten jedoch nur zu Teilerfolgen geführt. Nutzen kann man die Hebeplattform weiterhin nicht.
Die beiden Beispiele führten zu der Frage, wie es insgesamt um die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude in der Neckarstadt steht.
Eine lange Liste mit Lücken
Auf Anfrage stellte die Stadt Mannheim eine Übersicht nicht barrierefreier Gebäude in der Neckarstadt-Ost und -West zur Verfügung. Die Liste umfasst Einrichtungen aus Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Kultur, Verwaltung und sozialer Infrastruktur.
Bereits bei ersten Stichproben zeigte sich zwar, dass einzelne Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht mehr aktuell sind. Bei mehreren Gebäuden ergaben Ortsbegehungen und Nachrecherchen ein differenzierteres Bild als die knappen Angaben der Stadt vermuten lassen. Die Zahl der betroffenen Einrichtungen bleibt dennoch hoch.
Gesetzlicher Anspruch und tatsächliche Umsetzung
Barrierefreiheit ist keine freiwillige Aufgabe. Öffentliche Gebäude müssen nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg barrierefrei zugänglich sein, sofern sie entsprechend genutzt werden. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, gleichberechtigten Zugang zu schaffen.
Mit dem Thema beschäftigt sich auch die Stadt selbst. Für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine eigene Beauftragte. Ursula Frenz spricht von einem „bundesweit auftretenden Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Anspruch und realer Umsetzbarkeit“.
Diese Einschätzung beschreibt die Situation vieler Kommunen. Die Recherche legt jedoch nahe, dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit weiterhin eine erhebliche Lücke besteht. Für Menschen, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind, bedeutet das im Alltag eingeschränkte Teilhabe.
Aus dem Umfeld von Betroffenenvertretungen wird auch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten, auf fehlende Barrierefreiheit zu reagieren, begrenzt seien. Fehlende Sanktionsmöglichkeiten und geringe juristische Durchsetzungsmöglichkeiten führten dazu, dass Barrieren oft über viele Jahre bestehen blieben.
Kinder und Jugendliche besonders betroffen
Die Übersicht der Stadt zeigt, dass insbesondere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche betroffen sind. Dazu gehören zahlreiche Kinderhäuser und Jugendangebote in beiden Stadtteilen. Genannt werden unter anderem das Kinderhaus Neckarstadt-West in der Draisstraße, das Kinderhaus am Park in der August-Kuhn-Straße, das Jugendhaus Erlenhof in der Erlenstraße oder das Jugendkulturzentrum Forum an der Neckarpromenade.
Auffällig ist, dass sich auf der Liste nicht nur Altbauten finden. Das Kinderhaus am Park wurde erst 2015 eröffnet und wird dennoch von der Stadt als nicht barrierefrei geführt.
Gerade in diesen Bereichen hat das direkte Auswirkungen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen können Angebote nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Auch mobilitätseingeschränkte Eltern oder Angehörige stoßen auf Hürden.
Kultur und soziale Innovation mit Einschränkungen
Auch zentrale Orte des öffentlichen Lebens sind betroffen. Besonders deutlich wird das am Beispiel des freien Radios bermuda.funk.
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Ursprünglich nur in der Alten Feuerwache untergebracht, waren die Räume des Radios für mobilitätseingeschränkte Menschen dort nicht erreichbar. Zwar gibt es in der Alten Feuerwache einen Aufzug. Dieser erschließt jedoch nicht den Gebäudeteil, in dem sich die Räume des Senders befinden.
Als das Alte Volksbad zum Gründer*innenzentrum ausgebaut wurde, erhielt auch bermuda.funk dort Räume für ein Studio und Redaktionskonferenzen. Das Gebäude verfügt über keine ebenerdige Nutzungsebene. Für Rollstuhlfahrer*innen gibt es nur einen Weg ins Gebäude: über die Hebeplattform im Innenhof. Diese funktioniert seit Jahren nicht zuverlässig oder gar nicht.
Für mobilitätseingeschränkte Radiomacher*innen bedeutet das, dass derzeit keiner der beiden Standorte barrierefrei erreichbar ist. Für die Geschichtswerkstatt im Untergeschoss und das zweite Obergeschoss spielt die Hebeplattform ohnehin keine Rolle. Mittlerweile hat das Alte Volksbad seinen Schwerpunkt auf „Social Entrepreneurship“ (Sozialunternehmertum) verlegt.
Die Beauftragte verweist darauf, dass Nachrüstungen „baulich oft komplex und sehr kostspielig“ seien und häufig durch Denkmalschutzauflagen erschwert würden. Das erklärt technische und finanzielle Hürden. Für die Menschen, die diese Orte nutzen möchten, ändert sich dadurch jedoch wenig. Veranstaltungen, Arbeitsplätze und kulturelle Angebote bleiben schwer erreichbar oder ausgeschlossen.
Verwaltung und soziale Angebote
Besonders problematisch ist die Situation bei Angeboten, auf die Menschen angewiesen sind. Die Übersicht nennt unter anderem die Notübernachtungsstelle in der Bonadiesstraße sowie eine Zweigstelle des Jugendamts in der Holzbauerstraße.
Gerade bei einer Notübernachtungsstelle stellt sich die Frage, wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Angebote erreichen können. Hier geht es nicht um freiwillige Angebote, sondern um notwendige Leistungen. Fehlende Barrierefreiheit kann dazu führen, dass Menschen Unterstützung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erhalten.
Aufzüge sind nur ein Teil der Barrierefreiheit
Im Bürgerhaus Neckarstadt-West ist ein Aufzug vorhanden und in Betrieb. Nach Auskunft vor Ort werden die Seminarräume regelmäßig auch von Rollstuhlfahrer*innen genutzt. Dennoch führt die Stadt das Gebäude als nicht barrierefrei. Welche konkreten Barrieren dort ausschlaggebend sind, geht aus der Übersicht nicht hervor.
Aufzüge und Treppenlifte sind nur ein Teil der Barrierefreiheit. Auch Türbreiten, Schwellen, Sanitäranlagen, Orientierungssysteme oder die Erreichbarkeit einzelner Gebäudeteile spielen eine Rolle. Ein funktionierender Aufzug allein macht ein Gebäude noch nicht barrierefrei.
Im Alten Volksbad und im Westhaus sind vorhandene Anlagen derzeit nicht nutzbar. Für das Westhaus verweist die Stadt auf organisatorische Maßnahmen, die die fehlende Barrierefreiheit kompensieren sollen. Wie diese konkret aussehen, teilte sie auf Nachfrage nicht mit.
Die Beauftragte spricht davon, dass im Bestand oft nur „zeitverzögerte Umsetzungen oder barrierearme Kompromisse“ erreicht würden. Aus Sicht von Betroffenen wird dagegen kritisiert, dass häufig konkrete Zeitpläne und hinterlegte Finanzmittel fehlen. Ohne verbindliche Ziele lasse sich nur schwer überprüfen, wann Barrieren tatsächlich beseitigt werden.
Zwischen Anspruch und Realität
Die Stadt verweist auf bestehende Konzepte wie das Handlungskonzept Inklusion und Barrierefreiheit. Viele Einrichtungen im Stadtteil bleiben dennoch nicht barrierefrei zugänglich. Nicht überall geht es jedoch um aufwendige Aufzugsanlagen oder umfassende Sanierungen. Mancherorts würde bereits eine einfache Rampe helfen.
Besonders auffällig ist die Situation im Westhaus. Das Gebäude wurde vor seiner Eröffnung im November 2025 grundlegend saniert und als Bildungs- und Gesundheitshaus eröffnet. Dort werden Angebote für Familien, Kinder und Gesundheitsförderung gebündelt. Ausgerechnet dort sollen Personenaufzug und Treppenplattformlift auf absehbare Zeit nicht wieder betriebsbereit gemacht werden.
Für Menschen, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind, entscheidet sich Inklusion nicht in Leitbildern oder Konzepten, sondern im Alltag – an Türen, Hebeplattformen, Treppenliften und Aufzügen.
Ein Zeitplan für grundlegende Verbesserungen wurde von der Stadt auf Anfrage nicht genannt.
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