Viele von Ihnen haben es sicher schon mitbekommen: Eine aktuelle Gesetzesinitiative (das sog. „Kleinanlegerschutzgesetz“) bedroht im Kern das Finanzierungsmodell aller Syndikatsprojekte: Sollte das Gesetz in der aktuellen Form verabschiedet werden, würde es das Annehmen von Direktkrediten extrem erschweren.
Aber wir glauben auch, dass einigen von denen, die darüber abstimmen sollen, die ganze Tragweite nicht bewusst ist. Lediglich in Bezug auf einige crowdfundige-Formen wurde bereits die Notwendigkeit von Ausnahmen erkannt. Allerdings ist auch hier die Koppelung an das Investionsvolumen nach unserer Ansicht falsch, bzw. die Grenzen zu niedrig.
Wir hoffen daher, dass mit entsprechend breiter Information von Öffentlichkeit und EntscheidungsträgerInnen der Entwurf überdacht wird und bestimmte Ausnahmen zugelassen werden. Der richtige Gedanke des Verbraucherschutzes darf nicht dazu führen, dass kleine Unternehmen und solidarische Initiativen nicht mehr lebensfähig sind.
Wir sind aktuell dabei, diese EntscheidungsträgerInnen über die Tragweite der geplanten Änderung zu informieren und zu einem Umdenken anzuregen.
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Mitteilung von umBAU² Turley e.V.:
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