Mit seinem flauschigen Fell, den putzigen Ohren und treuen Augen zaubert Hundewelpe „Baggie“ jedem Tierfreund ein Strahlen ins Gesicht. Da fällt der tägliche Gang an die frische Luft nicht schwer! Viele Mannheimer Bürgerinnen und Bürger haben sich an den zurückliegenden Feiertagen über tierischen Zuwachs in ihren Wohnungen gefreut.
Daher weist die Stadt Mannheim nach den Feiertagen noch einmal darauf hin, dass alle Hunde innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bzw. innerhalb eines Monats, nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat, angemeldet werden müssen. Das kann schriftlich oder persönlich beim Steueramt der Stadt Mannheim, E 4, 10, 68159 Mannheim oder bei einem Bürgerdienst in den Stadtteilen erfolgen. Unter www.mannheim.de/hundesteuer steht ein entsprechendes Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich kann das Online-Formular auch direkt ausgefüllt und abgesendet werden – ganz bequem von Zuhause aus.
Das Kommunalabgabengesetz verpflichtet die Gemeinden in Baden-Württemberg, eine Hundesteuer zu erheben, deren Höhe der Gemeinderat festlegt. In Mannheim beträgt sie seit 2004 unverändert 108 Euro pro Jahr für den ersten Hund, für jeden weiteren Hund 216 Euro. Für einen so genannten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund werden 648 Euro pro Jahr fällig. Blinden- und Rettungshunde sind dauerhaft von der Steuerpflicht ausgenommen. Hunde, die aus dem Mannheimer Tierheim aufgenommen werden, sind für das erste Jahr von der Steuer befreit.
Halter von nicht oder nicht rechtzeitig angemeldeten Hunden begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann.
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Mitteilung der Stadt Mannheim:
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