Bis in den späten Montagvormittag waren 250 Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Mannheim und ein Dutzend Streufahrzeuge mit Räumen und Streuen beschäftigt, weil seit den frühen Morgenstunden einige Zentimeter Neuschnee im Stadtgebiet Mannheim gefallen sind. Bereits ab 4 Uhr morgens waren Mitarbeiter mit großen Streufahrzeugen unterwegs, um die Hauptverkehrsstraßen, Brücken und Verkehrsknotenpunkte mit Schneepflug und Streugut zu sichern. Um 6:20 Uhr, direkt nach Beginn des Schneefalls, strömten weitere Mitarbeiter aus, um Gehwege, Übergänge und Haltestellen auch manuell mit Schneeschaufeln und Streugerät zu sichern. Insgesamt wurden manuell und maschinell so bis zu 50 Tonnen Streugut verbraucht.
„Insgesamt sind wir mit den Leistungen unserer Mitarbeiter sehr zufrieden: Die Sicherheit auf den Hauptverkehrsstraßen war durchgehend gewährleistet“, so Werner Knon, Abteilungsleiter Winterdienst bei der Abfallwirtschaft Mannheim.
Auch Bürgerinnen und Bürger sind in der Pflicht
Mit dem Winterdienst kommt die Stadt Mannheim ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger sind gemäß der Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung in der Pflicht. Auf Gehwegen müssen die anliegenden Grundstückseigentümer für Sicherheit sorgen. Bei Glätte durch Eis und Schnee muss an Wochentagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht muss tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Bei Glätte müssen die Anwohner durch Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung dafür sorgen, dass auf dem Gehweg niemand ausrutschen kann. Der Umwelt zuliebe ist der Einsatz von Streusalz grundsätzlich verboten.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Mitteilung der Stadt Mannheim:
Das Neckarstadtblog dankt für die Unterstützung von: