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Stadtentwicklung

Asbest-Abfälle laut GBG ordnungsgemäß zwischengelagert

Am Nachmittag des 21. Juni „stolperten“ wir bei der Begutachtung der Abrissgebäude in der Kinzigstraße über eine sogenannte „Bigbag“ mit der Aufschrift „ACHTUNG ENTHÄLT ASBEST“.

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Dieser war direkt am Bauzaun gelagert, also in Griffweite durch den Zaun und die Absperrung selbst war an dieser Stelle auch nicht gesichert. Der vermutlich sehr gesundheitsgefährdende Inhalt wäre also nach unserer Ansicht  selbst für Kinder leicht zugänglich gewesen.  Ein Grund, dringend bei der Verwaltung nachzufragen, ob das denn so üblich sei. Wir haben neben der Pressestelle der Stadt ebenso mehrere Ämter informiert und implizit um Stellungnahme gebeten. Geantwortet hat die Verwaltung nicht.

Stattdessen erreichte uns eine E-Mail der GBG (die wir aus gutem Grund erst einen Tag später angeschrieben hatten), in der sich Unternehmenssprecher Christian Franke ausdrücklich auf unsere Anfrage an die Verwaltung bezog. Der Beantwortung unserer an die Verwaltung gestellten Fragen, stellte er einige allgemeine Informationen voran. So wurde laut GBG vor der Ausschreibung der Abbrucharbeiten „eine Bausubstanzuntersuchung vom Gutachterbüro RT Consult in Mannheim durchgeführt. In diesem Gutachten wurde der Umgang mit den vorgefundenen asbesthaltigen Baustoffen beschrieben. Das Gutachten ist Bestandteil des Vertrages mit der Abbruchfachfirma Scherer und Kohl aus Ludwigshafen.“

„Gesundheitsgefährdung beim Einatmen von Asbestfeinstaub“

Unternehmenssprecher Franke bestätigt, dass sich „asbesthaltige Bauteile“ in den „Bigbags“ (i) befinden. Nach Meinung der GBG wurden diese „ordnungsgemäß ausgebaut und verpackt“. Die Säcke wurden zwischengelagert und wurden am 23. Juni (Anm. d. Red: zwei Tage nach unserer Anfrage) abtransportiert. Darüber, ob die „Bigbags“ vor unbefugtem Zugriff ausreichend geschützt zwischengelagert waren, lässt sich vortrefflich streiten. Wir waren mehrere Tage vor Ort, können die Zugänglichkeit persönlich beurteilen – Herr Franke höchstwahrscheinlich nicht, dennoch meinte er dazu: „Sie liegen innerhalb des mit Bauzaun abgesperrten Baufeldes und sind somit nicht leicht zugänglich.“

Weiterhin hatten wir gefragt, um welche Art des asbesthaltigen Abfalls es sich genau handelt und wie gefährlich dieser sei. In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind alle Arten gelistet und haben eine Nummer, den sogenannten Abfallschlüssel. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, haben wir genau diesen Abfallschlüssel erfragt und die am Bauzaun gelagerten asbesthaltigen verpackten Bauteile fallen unter den Abfallschlüssel 17 06 05*, was in der AVV als „asbesthaltige Baustoffe“ deklariert ist. Der Unternehmenssprecher der GBG führt für uns aus: „Asbest ist in gebundenem und unbeschädigten Zustand ungefährlich, da die krebserregenden Asbestfasern nur freigesetzt werden, wenn die Bauteile gesägt, gebohrt oder zerbrochen werden. In den eigens dafür vorgesehenen ‘Big Packs’ (Anm. d. Red.: eigentlich ‘Bigbags‘), die Sie auf den Bildern sehen, sind sie natürlich ebenfalls ungefährlich.“

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„Sicherheitsvorschriften beachten“

Über den richtigen Umgang mit Asbest…

Da die Beschädigung von Asbestprodukten zur Freisetzung der Fasern führt, muss die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet werden. Der Innenbereich muss während der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden. Die Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusensysteme betreten und verlassen werden. Die Schleusen werden meist in eine Türöffnung eingesetzt und dann luftdicht verklebt. In den Schleusen, die im Inneren mehrere Kammern haben, stehen dann Reinigungsanlagen zur Verfügung, sodass von der Schutzbekleidung alle Asbestreste abgespült werden können. (Quelle: Wikipedia)

Während der gesamten Entkernung der Abrisswohnungen ist uns an den Bauarbeitern keinerlei besondere Schutzkleidung aufgefallen. Die meiste Zeit wurde dort in T-Shirt und Blaumann gearbeitet. Als wir einen Tag nach unserer Anfrage an die Verwaltung die Bauarbeiter selbst auf die Säcke ansprechen, wissen diese laut eigener Aussage nicht, was sie in die „Bigbags“ verstauen oder ob das Material gefährlich sei. An genau diesem Tag sehen wir dennoch zum ersten Mal bei allen Arbeitern Schutzkleidung und Atemschutzmasken. Vor diesem Hintergrund lesen wir die Aussage des GBG-Sprechers: „Die Arbeiter haben während der Durchführung gefährlicher Arbeiten die vorgeschriebene Schutzkleidung getragen, Schutzanzug, Maske, Schutzbrille.“ Die gefährlichen Arbeiten konnten wir offenbar nicht beobachten. Fenster und Türen standen während der von uns regelmäßig besuchten Entkernungsarbeiten pausenlos offen. Die Entkernung wurde unseren Informationen nach übrigens auch nicht von der Firma Scherer und Kohl selbst ausgeführt, sondern der Tarpah Entkernungstechnik GmbH.

Bei unseren Vor-Ort-Recherchen wurde unser Reporter mehrfach von einem der Arbeiter angesprochen, wozu er denn Fotos der Baustelle mache, ob er von einem Amt komme. Er erwartete also anscheinend sogar eine Kontrolle, zumindest hielt er dies aus seiner Erfahrung heraus für möglich. Unser Reporter klärte die Situation schnell mit seinem Presseausweis auf und der Arbeiter ging weiter seinen Aufgaben nach. Unsere letzte Frage an die Verwaltung war deshalb aber nach Kontrollen durch den zuständigen Fachbereich. Gab es Kontrollen? Auch hier antwortet nicht die Verwaltung, sondern die Wohnungsbaugesellschaft: „Durch den Fachbereich nicht, die Arbeiten werden aber von der GBG-Bauleitung (Frau R.) überwacht. Zudem steht das Gutachterbüro RT Consult beratend den Bauarbeiten zur Seite.“

„Behälter geschlossen halten“

Wir halten fest: Die GBG kontrolliert sich selbst, die Verwaltung scheint sich nicht für gesundheitsgefährdenden Bauschutt zu interessieren. Zwei Fachbereiche verlassen sich darauf, dass das Wohnungsbauunternehmen und seine Dienstleister schon alles richtig machen werden, selbst nachdem sie deutliche Hinweise erhalten haben, dass es womöglich einen Grund zur Kontrolle geben könnte. Bis heute haben wir keine Antwort von einem der Fachbereiche bekommen. Das blinde Vertrauen in die GBG scheint dort unerschüttert.

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2 Kommentare zu “Asbest-Abfälle laut GBG ordnungsgemäß zwischengelagert

  1. Ursula Jochim

    Danke für die genaue Beobachtung der Abriss-Arbeiten der GBG-Häuser in der Carl-Benz-Straße! Ich kann immer noch nicht verstehen, warum diese Häuser abgerissen werden müssen und neue gebaut werden müssen. Ich denke, wir brauchen günstigen Wohnraum und gewachsene Grünanlagen!
    Außerdem habe ich gehört, dass sich der ganze Aufwand gar nicht rechnen soll, weil die vorgefundene Substanz besser ist, als man annahm.
    U Jo

  2. Wie wir alle wissen, müssen diese Häuser nicht abgerissen werden. Die Bausubstanz ist gut die Häuser sind nicht marode oder baufällig. Es ist die reine GELDGIER die GBG vorantreibt und das Gelände zwischen den einzelnen Blocks. Da ist zu viel Grün, das geht so nicht, deshalb müssen wir bauen, die Häuser enger gegenüberstellen und noch höher dann haben wir wieder fett verdient, aber keine vernünftigen Wohnungen für die restlichen Mieter haben und einen Leerstand von ca. 400 Wohnungen. Was die GBG treibt ist ein Skandal. Aber niemand in Mannheim interessiert es.

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