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Beispielhaftes barrierefreies Bauen auf Turley

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Preisgekröntes betreutes Wohnen auf Turley | Foto: Theodor-Fliedner-Stiftung / Markus Proßwitz

Der Neubau für Betreutes Wohnen für Senioren auf Turley erhält den „Dr. Ursula Broermann-Preis für beispielhaftes barrierefreies Bauen 2019“.

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Pressemitteilung der Stadt Mannheim:

Der Neubau für Betreutes Wohnen für Senioren auf dem Turley-Areal in der Neckarstadt-Ost wurde bei der Verleihung des „Dr. Ursula Broermann-Preis für beispielhaftes barrierefreies Bauen 2019“ gewürdigt. Am Mittwochabend (4. Juli 2019) nahm der Betriebsleiter Thomas Seifert als Vertreter des Bauherren, der Theodor-Fliedner-Stiftung, und die Architekten Karin Storch und Thomas Federle der Architekten-Arbeitsgemeinschaft Schwambach Storch + Federle die Würdigung in Stuttgart entgegen. Für den Broermann-Preis 2019 waren 42 Objekte eingereicht worden, die zwischen 1. Juli 2012 und 31. März 2019 realisiert worden waren – davon erhielten drei Projekte einen Preis sowie weitere drei eine Würdigung. Das im Juni 2017 fertiggestellte Betreute Wohnen auf Turley ist nach Feudenheim und Wallstadt die dritte Wohnanlage der Theodor-Flieder-Stiftung. Sie verfügt über 36 Wohnungen. Barrierefreiheit und die mögliche Inanspruchnahme des im Haus ansässigen Pflegedienstes machen es bis auf wenige Ausnahmen möglich, einen Heimeinzug zu vermeiden.

„Mit unserem Neubau für Betreutes Wohnen auf Turley ist es der Bauherrin Theodor-Fliedner-Stiftung gemeinsam mit den Architekten Schwambach Storch + Federle gelungen, das Thema Barrierefreiheit konsequent umzusetzen und gleichzeitig städtebauliche Akzente zu setzen. Es erfüllt mich mit Stolz, dass dieses Bauprojekt damit in Sachen beispielhaftes barrierefreies Bauen zu den sechs besten eingereichten Arbeiten der letzten sieben Jahre zählt“, freut sich Sozialbürgermeister und Stiftungsratsvorsitzender Michael Grötsch.

Laut Jury zeige der Neubau für Betreutes Wohnen auf dem Turley Areal, wie wichtig und sinnvoll eine konsequente barrierefreie Gestaltung für ein solches Angebot sei – obwohl oder gerade weil weder das Baurecht in Baden-Württemberg noch eine verbindliche privatrechtliche Definition bauliche Vorgaben für ‘Betreutes Wohnen’ machen. Bei dem Neubau sei eine ernsthafte Beschäftigung mit diversen Aspekten und Anforderungen der mannigfaltigen altersbedingten Einschränkungen oder Behinderungen insbesondere in den Details spürbar. Beispielhaft nannte die Jury die vorbildliche Glasflächenkennzeichnungen, die großzügige und normgerechte Treppenhausgestaltung oder barrierefreie Zugänge zu den ansprechenden ebenfalls barrierefreien Freianlagen. Nach Auffassung der Jury zeige die sorgfältige Planung und Umsetzung im Detail, dass sich auch im allgemeinen Wohnungsbau die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen lassen und gleichzeitig eine gute und unaufdringliche Gestaltung möglich sei. Außerdem lobte die Jury die Integration des Neubaus der Theodor Fliedner Stiftung in das aufstrebende, sich entwickelnde, zum Teil denkmalgeschützte Umfeld.

„Die Auszeichnung bestätigt uns, dass es gelungen ist, den Mietern neben vielfältigen Angeboten auch baulich das Gefühl zu geben, das neue Umfeld als neues Zuhause zu erkennen, in dem Mobilität, Selbständigkeit und Sicherheit auch bei Behinderung bis ins hohe Alter gewährleistet sind“, so Thomas Seifert, Betriebsleiter Theodor-Fliedner-Haus.

Über den Dr. Ursula Broermann-Preis

Der von der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) und dem Dachverband Integratives Bauen e.V. (DIPB) vergebene Dr. Ursula Broermann-Preis soll dazu beitragen, die Qualität beim barrierefreien Planen und Bauen Bewusstsein zu verankern und Qualitätsmaßstäbe in der zeitgenössischen Architektur zu setzen. Die ausgezeichneten Objekte müssen neben einer hohen Qualität hinsichtlich der Barrierefreiheit auch eine insgesamt herausragende Architektur bzw. städtebauliche Qualität aufweisen. Beim barrierefreien Bauen geht es darum, die Belange zahlreicher Handicaps mit einzubeziehen. Die Planerinnen und Planer haben bei der Umsetzung die Verpflichtung, Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen zu berücksichtigen, in gleichem Maße auch Blinde und Sehbehinderte, Schwerhörige und Gehörlose sowie Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen. Anliegen des AKBW und DIPB ist es, Barrierefreiheit zum Qualitätsmaßstab zeitgenössischer Architektur zu machen. Sie muss im Planen und Bauen von heute den gleichen Stellenwert haben wie ökologische und gestalterische Aspekte sowie sonstige funktionale Ansprüche.

Weitere Informationen: www.theodor-fliedner-haus.de

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