Zwei Psychotherapeutinnen aus der Region erklären, wie das GKV-Spargesetz Praxen, Therapieplätze und Patient*innen treffen könnte.
Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, auch bekannt als GKV-Spargesetz. Das von der CDU/CSU/SPD-Regierung ausgearbeitete Reformpaket soll viel Geld im Gesundheitsbereich einsparen und die Kassen entlasten. Drastische Leistungskürzungen sind die Folge. Über manches wurde gesellschaftlich breit diskutiert, zum Beispiel die Krankschreibungspflicht ab dem 1. Arbeitstag. Andere Bereiche sind aber weniger im Fokus.
Für die Psychotherapie hat das Gesetz weitreichende Auswirkungen. Strukturelle Änderungen lassen ein Praxissterben befürchten und damit den Wegfall wichtiger Therapieplätze, warnen Berufsverbände. Gerade in Mannheim haben in den letzten Jahren ganz unterschiedliche Fälle der Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass psychotherapeutische Behandlung für unsere Gesellschaft enorm wichtig ist.
Der Autor des Interviews sprach mit zwei Therapeutinnen, die in der Region eine gemeinsame Praxis betreiben, über die Frage, wie sich ihre Arbeit verändern könnte.
Nachfrage übersteigt das Therapieangebot
Hallo und vielen Dank, dass ihr uns ein paar Fragen beantwortet. Für Außenstehende sind solche Reformpakete und ihre Auswirkungen nicht einfach zu durchschauen. Zunächst ein paar allgemeine Fragen. Könnt ihr euch kurz vorstellen? Wie groß ist eure Praxis, wie viele Menschen kommen zu euch und welche Leistungen bietet ihr an?
Wir sind eine psychotherapeutische Praxengemeinschaft mit zwei Therapeutinnen, Carmen C. und Julia S. Wir bieten Einzel- und Gruppentherapie an, auf Deutsch und Spanisch. Wir behandeln ein breites Spektrum psychischer Erkrankungen, unter anderem Depressionen, Angststörungen und Traumafolgestörungen. Aktuell begleiten wir gemeinsam etwa 45 Patientinnen und Patienten gleichzeitig. Über ein Quartal hinweg kommen ungefähr 50 bis 100 verschiedene Menschen in unserer Praxis in Behandlung. Da wir unsere Praxis weiter ausbauen und zusätzliche Gruppenangebote planen, wird diese Zahl zukünftig noch steigen.
Bis zu 170.000 Menschen in der Region betroffen
Habt ihr eine Schätzung, wie viele Menschen in unserer Region Bedarf an psychotherapeutischen Angeboten haben?
Im Raum Mannheim und Ludwigshafen leben zusammen rund 500.000 Menschen. Studien zeigen, dass innerhalb eines Jahres etwa jede vierte bis dritte Person psychische Beschwerden oder eine psychische Erkrankung erlebt. Das entspricht in dieser Region grob 130.000 bis 170.000 Menschen.
Nicht alle Betroffenen benötigen eine Psychotherapie. Viele können mit anderen Unterstützungsangeboten, ärztlicher Behandlung oder der eigenen sozialen Unterstützung gut zurechtkommen. Gleichzeitig zeigt sich in unserem praktischen Alltag, dass die Nachfrage nach psychotherapeutischer Hilfe das verfügbare Angebot deutlich übersteigt.
Bekommen alle zeitnah ein Therapieangebot?
Leider nicht. Viele Menschen warten mehrere Monate auf einen Therapieplatz. Gerade bei psychischen Erkrankungen kann diese Wartezeit sehr belastend sein. Betroffene müssen ihren Alltag oft trotz anhaltender Symptome bewältigen und erleben, dass Ängste, Depressionen oder andere psychische Beschwerden sie zunehmend einschränken.
Ohne eine passende Behandlung können sich die Beschwerden verschlimmern und immer stärkere Auswirkungen auf Familie, Beruf, Ausbildung oder soziale Beziehungen haben. Je länger Menschen auf Hilfe warten müssen, desto größer ist außerdem das Risiko, dass sich die Probleme verfestigen oder chronisch werden. Deshalb ist ein möglichst früher Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung so wichtig.
Festes Budget für psychotherapeutische Leistungen
Nun zur sogenannten Gesundheitsreform, die ja sehr umfassend viele Bereiche betrifft. Wir schauen uns euren Bereich genauer an. Eure Vergütung durch die Krankenkassen soll zukünftig budgetiert werden. Ab nächstem Jahr soll eine „morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ eingeführt werden. Was bedeutet das?
Einfach erklärt: Für psychotherapeutische Leistungen soll künftig ein festes Budget gelten. Das bedeutet, dass für die Behandlung von Patientinnen und Patienten nur ein begrenzter finanzieller Rahmen zur Verfügung steht. Wird dieser ausgeschöpft, werden weitere Leistungen möglicherweise nicht mehr oder nur teilweise vergütet.
Das Problem dabei ist, dass sich der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe nicht planen lässt. Immer mehr Menschen suchen Unterstützung, gleichzeitig sind die Wartezeiten auf einen Therapieplatz bereits heute oft sehr lang. Ein festes Budget wächst jedoch nicht automatisch mit dem tatsächlichen Behandlungsbedarf.
Psychotherapeut*innen befürchten deshalb, dass die Budgetierung die Versorgung verschlechtern könnte. Wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr kostendeckend vergütet werden, entsteht für Praxen finanzielle Unsicherheit. Das könnte dazu führen, dass weniger Therapieplätze angeboten werden können oder sich die ohnehin langen Wartezeiten weiter verlängern.
Außerdem soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Honorare wegfallen. Was ist das und welche Auswirkungen hat der Wegfall?
Die Angemessenheitsvergütung soll sicherstellen, dass psychotherapeutische Leistungen so vergütet werden, dass Praxen wirtschaftlich arbeiten können. Die Angemessenheitsprüfung überprüft, ob die Vergütung verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und eine angemessene Mindestvergütung gewährleistet.
Eine Psychotherapie funktioniert anders als viele andere medizinische Leistungen. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Man kann nicht einfach doppelt so viele Patientinnen und Patienten in der gleichen Zeit behandeln.
Die bisherige Regelung trägt dem hohen Aufwand psychotherapeutischer Behandlungen Rechnung und sorgt für eine verlässliche Vergütung. Wird diese Absicherung abgeschafft, befürchten viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, dass die Behandlung gesetzlich Versicherter wirtschaftlich schwieriger wird. Langfristig könnte das dazu führen, dass Praxen weniger Therapieplätze anbieten können. Und das, obwohl der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe weiterhin hoch ist.
Therapeutinnen befürchten Hürden beim Zugang
Welche weiteren Änderungen sind ansonsten angekündigt?
Neben der geplanten Budgetierung und möglichen Honorarkürzungen gibt es weitere Änderungen, die in der Psychotherapie kritisch diskutiert werden. Dazu gehört insbesondere die Frage, wie Patientinnen und Patienten künftig Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung erhalten und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen sollen.
Besonders kritisch gesehen wird die mögliche stärkere Steuerung des Zugangs zur Psychotherapie. Es besteht die Sorge, dass zusätzliche Vorgaben dazu führen könnten, dass Menschen mit psychischen Beschwerden nicht mehr so niedrigschwellig eine Behandlung beginnen können wie bisher oder länger auf eine passende Versorgung warten müssen.
Darüber hinaus wird befürchtet, dass durch die verschiedenen Änderungen der Zugang zur Psychotherapie insgesamt schwieriger werden könnte. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist eine frühzeitige Behandlung häufig entscheidend, um eine Verschlechterung der Beschwerden oder eine Chronifizierung zu verhindern.
Konnten Berufsverbände auf das Gesetz Einfluss nehmen?
Ja, verschiedene Berufsverbände haben sich eingebracht und ihre Bedenken geäußert. Ein positives Beispiel ist, dass die geplante Kürzung der Vergütung um 4,5 Prozent zunächst gestoppt wurde. Im September sollen weitere Gespräche stattfinden.
Wir hoffen, dass am Ende eine Lösung gefunden wird, die sowohl die finanzielle Situation berücksichtigt als auch sicherstellt, dass Menschen weiterhin gute psychotherapeutische Hilfe bekommen. Es sieht aber leider nicht sehr optimistisch aus…
Mögliche Folgen für Praxen und Patient*innen
Dass die Regierung viel Geld einsparen will, ist kein Geheimnis. Von wem wird sie es im Bereich der Psychotherapie holen? Von euch, die ihr in diesem Bereich arbeitet, oder von psychisch kranken Menschen, die weniger Leistungen erhalten?
Zunächst spüren die psychotherapeutischen Praxen die Auswirkungen, weil die finanziellen Rahmenbedingungen unsicherer werden. Gleichzeitig steigen laufende Kosten wie Mieten, Personalkosten und andere Ausgaben. Wenn eine wirtschaftliche Praxisführung dadurch schwieriger wird, kann das langfristig Auswirkungen auf die Zahl der angebotenen Therapieplätze haben.
Die weitreichendsten Folgen treffen jedoch die Patientinnen und Patienten. Wenn weniger Therapieplätze zur Verfügung stehen und Menschen länger auf Unterstützung warten müssen, besteht das Risiko, dass sich psychische Erkrankungen verschlimmern oder stärker verfestigen. Dadurch kann der Behandlungsbedarf später sogar größer werden.
Auch gesamtgesellschaftlich können daraus höhere Kosten entstehen — beispielsweise durch längere Arbeitsunfähigkeitszeiten, Produktivitätsverluste, häufigere stationäre Behandlungen oder eine stärkere Inanspruchnahme anderer medizinischer Leistungen. Eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung kann deshalb nicht nur persönliches Leid reduzieren, sondern auch dazu beitragen, langfristige Folgekosten zu vermeiden.
Wir verstehen, dass der Staat vor finanziellen Herausforderungen steht und politische Entscheidungen getroffen werden müssen. Gleichzeitig sollte Gesundheit kein Bereich sein, an dem kurzfristig gespart wird, wenn dadurch langfristig höhere Belastungen entstehen können. Eine stabile Gesellschaft braucht eine verlässliche medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Investitionen in Gesundheit sind deshalb auch Investitionen in die Zukunft.
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Zwei Psychotherapeutinnen aus der Region erklären, wie das GKV-Spargesetz Praxen, Therapieplätze und Patient*innen treffen könnte.
Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, auch bekannt als GKV-Spargesetz. Das von der CDU/CSU/SPD-Regierung ausgearbeitete Reformpaket soll viel Geld im Gesundheitsbereich einsparen und die Kassen entlasten. Drastische Leistungskürzungen sind die Folge. Über manches wurde gesellschaftlich breit diskutiert, zum Beispiel die Krankschreibungspflicht ab dem 1. Arbeitstag. Andere Bereiche sind aber weniger im Fokus.
Für die Psychotherapie hat das Gesetz weitreichende Auswirkungen. Strukturelle Änderungen lassen ein Praxissterben befürchten und damit den Wegfall wichtiger Therapieplätze, warnen Berufsverbände. Gerade in Mannheim haben in den letzten Jahren ganz unterschiedliche Fälle der Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass psychotherapeutische Behandlung für unsere Gesellschaft enorm wichtig ist.
Der Autor des Interviews sprach mit zwei Therapeutinnen, die in der Region eine gemeinsame Praxis betreiben, über die Frage, wie sich ihre Arbeit verändern könnte.
Nachfrage übersteigt das Therapieangebot
Hallo und vielen Dank, dass ihr uns ein paar Fragen beantwortet. Für Außenstehende sind solche Reformpakete und ihre Auswirkungen nicht einfach zu durchschauen. Zunächst ein paar allgemeine Fragen. Könnt ihr euch kurz vorstellen? Wie groß ist eure Praxis, wie viele Menschen kommen zu euch und welche Leistungen bietet ihr an?
Wir sind eine psychotherapeutische Praxengemeinschaft mit zwei Therapeutinnen, Carmen C. und Julia S. Wir bieten Einzel- und Gruppentherapie an, auf Deutsch und Spanisch. Wir behandeln ein breites Spektrum psychischer Erkrankungen, unter anderem Depressionen, Angststörungen und Traumafolgestörungen. Aktuell begleiten wir gemeinsam etwa 45 Patientinnen und Patienten gleichzeitig. Über ein Quartal hinweg kommen ungefähr 50 bis 100 verschiedene Menschen in unserer Praxis in Behandlung. Da wir unsere Praxis weiter ausbauen und zusätzliche Gruppenangebote planen, wird diese Zahl zukünftig noch steigen.
Bis zu 170.000 Menschen in der Region betroffen
Habt ihr eine Schätzung, wie viele Menschen in unserer Region Bedarf an psychotherapeutischen Angeboten haben?
Im Raum Mannheim und Ludwigshafen leben zusammen rund 500.000 Menschen. Studien zeigen, dass innerhalb eines Jahres etwa jede vierte bis dritte Person psychische Beschwerden oder eine psychische Erkrankung erlebt. Das entspricht in dieser Region grob 130.000 bis 170.000 Menschen.
Nicht alle Betroffenen benötigen eine Psychotherapie. Viele können mit anderen Unterstützungsangeboten, ärztlicher Behandlung oder der eigenen sozialen Unterstützung gut zurechtkommen. Gleichzeitig zeigt sich in unserem praktischen Alltag, dass die Nachfrage nach psychotherapeutischer Hilfe das verfügbare Angebot deutlich übersteigt.
Bekommen alle zeitnah ein Therapieangebot?
Leider nicht. Viele Menschen warten mehrere Monate auf einen Therapieplatz. Gerade bei psychischen Erkrankungen kann diese Wartezeit sehr belastend sein. Betroffene müssen ihren Alltag oft trotz anhaltender Symptome bewältigen und erleben, dass Ängste, Depressionen oder andere psychische Beschwerden sie zunehmend einschränken.
Ohne eine passende Behandlung können sich die Beschwerden verschlimmern und immer stärkere Auswirkungen auf Familie, Beruf, Ausbildung oder soziale Beziehungen haben. Je länger Menschen auf Hilfe warten müssen, desto größer ist außerdem das Risiko, dass sich die Probleme verfestigen oder chronisch werden. Deshalb ist ein möglichst früher Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung so wichtig.
Festes Budget für psychotherapeutische Leistungen
Nun zur sogenannten Gesundheitsreform, die ja sehr umfassend viele Bereiche betrifft. Wir schauen uns euren Bereich genauer an. Eure Vergütung durch die Krankenkassen soll zukünftig budgetiert werden. Ab nächstem Jahr soll eine „morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ eingeführt werden. Was bedeutet das?
Einfach erklärt: Für psychotherapeutische Leistungen soll künftig ein festes Budget gelten. Das bedeutet, dass für die Behandlung von Patientinnen und Patienten nur ein begrenzter finanzieller Rahmen zur Verfügung steht. Wird dieser ausgeschöpft, werden weitere Leistungen möglicherweise nicht mehr oder nur teilweise vergütet.
Das Problem dabei ist, dass sich der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe nicht planen lässt. Immer mehr Menschen suchen Unterstützung, gleichzeitig sind die Wartezeiten auf einen Therapieplatz bereits heute oft sehr lang. Ein festes Budget wächst jedoch nicht automatisch mit dem tatsächlichen Behandlungsbedarf.
Psychotherapeut*innen befürchten deshalb, dass die Budgetierung die Versorgung verschlechtern könnte. Wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr kostendeckend vergütet werden, entsteht für Praxen finanzielle Unsicherheit. Das könnte dazu führen, dass weniger Therapieplätze angeboten werden können oder sich die ohnehin langen Wartezeiten weiter verlängern.
Außerdem soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Honorare wegfallen. Was ist das und welche Auswirkungen hat der Wegfall?
Die Angemessenheitsvergütung soll sicherstellen, dass psychotherapeutische Leistungen so vergütet werden, dass Praxen wirtschaftlich arbeiten können. Die Angemessenheitsprüfung überprüft, ob die Vergütung verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und eine angemessene Mindestvergütung gewährleistet.
Eine Psychotherapie funktioniert anders als viele andere medizinische Leistungen. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Man kann nicht einfach doppelt so viele Patientinnen und Patienten in der gleichen Zeit behandeln.
Die bisherige Regelung trägt dem hohen Aufwand psychotherapeutischer Behandlungen Rechnung und sorgt für eine verlässliche Vergütung. Wird diese Absicherung abgeschafft, befürchten viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, dass die Behandlung gesetzlich Versicherter wirtschaftlich schwieriger wird. Langfristig könnte das dazu führen, dass Praxen weniger Therapieplätze anbieten können. Und das, obwohl der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe weiterhin hoch ist.
Therapeutinnen befürchten Hürden beim Zugang
Welche weiteren Änderungen sind ansonsten angekündigt?
Neben der geplanten Budgetierung und möglichen Honorarkürzungen gibt es weitere Änderungen, die in der Psychotherapie kritisch diskutiert werden. Dazu gehört insbesondere die Frage, wie Patientinnen und Patienten künftig Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung erhalten und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen sollen.
Besonders kritisch gesehen wird die mögliche stärkere Steuerung des Zugangs zur Psychotherapie. Es besteht die Sorge, dass zusätzliche Vorgaben dazu führen könnten, dass Menschen mit psychischen Beschwerden nicht mehr so niedrigschwellig eine Behandlung beginnen können wie bisher oder länger auf eine passende Versorgung warten müssen.
Darüber hinaus wird befürchtet, dass durch die verschiedenen Änderungen der Zugang zur Psychotherapie insgesamt schwieriger werden könnte. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist eine frühzeitige Behandlung häufig entscheidend, um eine Verschlechterung der Beschwerden oder eine Chronifizierung zu verhindern.
Konnten Berufsverbände auf das Gesetz Einfluss nehmen?
Ja, verschiedene Berufsverbände haben sich eingebracht und ihre Bedenken geäußert. Ein positives Beispiel ist, dass die geplante Kürzung der Vergütung um 4,5 Prozent zunächst gestoppt wurde. Im September sollen weitere Gespräche stattfinden.
Wir hoffen, dass am Ende eine Lösung gefunden wird, die sowohl die finanzielle Situation berücksichtigt als auch sicherstellt, dass Menschen weiterhin gute psychotherapeutische Hilfe bekommen. Es sieht aber leider nicht sehr optimistisch aus…
Mögliche Folgen für Praxen und Patient*innen
Dass die Regierung viel Geld einsparen will, ist kein Geheimnis. Von wem wird sie es im Bereich der Psychotherapie holen? Von euch, die ihr in diesem Bereich arbeitet, oder von psychisch kranken Menschen, die weniger Leistungen erhalten?
Zunächst spüren die psychotherapeutischen Praxen die Auswirkungen, weil die finanziellen Rahmenbedingungen unsicherer werden. Gleichzeitig steigen laufende Kosten wie Mieten, Personalkosten und andere Ausgaben. Wenn eine wirtschaftliche Praxisführung dadurch schwieriger wird, kann das langfristig Auswirkungen auf die Zahl der angebotenen Therapieplätze haben.
Die weitreichendsten Folgen treffen jedoch die Patientinnen und Patienten. Wenn weniger Therapieplätze zur Verfügung stehen und Menschen länger auf Unterstützung warten müssen, besteht das Risiko, dass sich psychische Erkrankungen verschlimmern oder stärker verfestigen. Dadurch kann der Behandlungsbedarf später sogar größer werden.
Auch gesamtgesellschaftlich können daraus höhere Kosten entstehen — beispielsweise durch längere Arbeitsunfähigkeitszeiten, Produktivitätsverluste, häufigere stationäre Behandlungen oder eine stärkere Inanspruchnahme anderer medizinischer Leistungen. Eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung kann deshalb nicht nur persönliches Leid reduzieren, sondern auch dazu beitragen, langfristige Folgekosten zu vermeiden.
Wir verstehen, dass der Staat vor finanziellen Herausforderungen steht und politische Entscheidungen getroffen werden müssen. Gleichzeitig sollte Gesundheit kein Bereich sein, an dem kurzfristig gespart wird, wenn dadurch langfristig höhere Belastungen entstehen können. Eine stabile Gesellschaft braucht eine verlässliche medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Investitionen in Gesundheit sind deshalb auch Investitionen in die Zukunft.
Weitere Infos:
https://aktionsbuendnis-psychotherapie.info/
Zuerst veröffentlicht bei Kommunalinfo Mannheim am 31. Juli 2026
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