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Kinderbetreuungsgebühren für den März sollen anteilig erlassen werden

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Ausgefallene Betreuungszeiten sollen auch nicht in Rechnung gestellt werden (Symbolbild) | Foto: M. Schülke

Erneut sollen nach Vorschlag der Verwaltung die Betreuungsgebühren all jenen erlassen werden, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.

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Für den Monat März schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die Betreuungsgebühren in Kita und Schulkindbetreuung für die letzten beiden März-Wochen zu erlassen, wenn in diesem kompletten Zeitraum keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.

Entscheidung trifft der Hauptausschuss des Gemeinderates

Grundlage dieser Beschlussempfehlung ist die Tatsache, dass im Monat März ab dem 17.3. die Kitas in den Notbetrieb gewechselt sind sowie die Grundschulen im Wechselunterricht wieder geöffnet wurden. Für die Kindertagespflege wird ebenfalls wieder eine Erstattungsregelung nach bekanntem Vorgehen vorgeschlagen. Die Entscheidung über diese vorgeschlagenen Erstattungen trifft der Hauptausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 15. April.

Kitas: 50 Prozent als Gutschrift

Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 17.3.21 bis zum 31.3.21 nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, sollen die Betreuungsgebühren in Höhe von 50 Prozent als Ersatz für die von der Stadt angeordnete Schließung der Kitas erlassen werden. Für die Kinder, die die Notbetreuung besucht haben, würden die Gebührensätze entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Mannheim in vollem Umfang fällig. Die Entschädigung soll durch eine Gutschrift bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 2020/2021 im August 2021 erfolgen, soweit die Gebühren überwiesen oder eingezogen wurden.

Schulkindbetreuung während des Wechselunterrichts

Bei der Schulkindbetreuung sieht die Verwaltung eine Erstattung der Gebühren für die Phase des Wechselunterrichts vor. Durch den Wechselunterricht in den ersten beiden Märzwochen konnten Kinder nur in der jeweiligen Woche mit Unterricht die Betreuung in Anspruch nehmen, in der anderen Woche nicht. Für die Schüler*innen, die am Unterricht teilnehmen konnten, stand die Betreuung in den Horten an der Schule, flexiblen Nachmittagsbetreuung und Verlässliche Grundschule (VGS) zur Verfügung. Ab dem 15. März gingen Schulen und Betreuung in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

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Freie Träger maximal in Höhe der städtischen Gebühren

Für die freien Träger in der Schulkindbetreuung, die über den Fachbereich Bildung bezuschusst werden, sollen die Elternbeiträge analog für diese eine Woche maximal in Höhe der städtischen Gebühren erlassen werden.

Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten der freien Träger sollen für Plätze, die von 17.3.21 bis zum 31.3.21 nicht durch Notbetreuung belegt waren, anteilig mit 50 Prozent der monatlichen Gebühr für diesen Zeitraum, maximal jedoch in Höhe der städtischen Gebühren, übernommen werden.

Kindertagespflege

Die Erhebung der Kostenbeiträge von den Eltern für die Kindertagespflege soll während der pandemiebedingten Schließung im März 2021 ausgesetzt werden, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Kindertagespflegepersonen mit aktiver Kinderbetreuung soll analog der Vorgehensweise im Dezember 2020 und im Januar 2021 die laufende Geldleistung in voller Höhe ohne den Sachkostenabzug gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim

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