Die Mietpreisbremse soll für faire Mieten sorgen (Symbolbild 2019) | Foto: M. Schülke
Seit Anfang 2026 gilt die Mietpreisbremse in Mannheim nicht mehr. Ab Januar soll sie zurückkehren. Der Beschluss steht noch aus.
Die Mietpreisbremse soll ab 2027 wieder in Mannheim gelten. Damit würde sie auch bei Neuvermietungen in der Neckarstadt wieder greifen. Das berichtet der Mannheimer Morgen unter Berufung auf eine Kabinettsvorlage. Auch Südkurier und Stuttgarter Nachrichten berichten über die Pläne. Der Ministerrat soll die Änderung am Dienstag, 22. September, beschließen.
Nach der Kabinettsvorlage soll die Mietpreisbremse vom 1. Januar 2027 bis Ende 2029 gelten. Die sogenannte Gebietskulisse würde von derzeit 130 auf 133 Städte und Gemeinden wachsen. Neben Mannheim sollen Konstanz und Kehl wieder aufgenommen werden.
Mannheim fiel Anfang 2026 aus der Regelung
Bis Ende 2025 galt die Mietpreisbremse auch in Mannheim. Für 2026 ließ das Land die Gebietskulisse neu berechnen. Ein Gutachten untersuchte dafür alle 1.101 Städte und Gemeinden anhand von fünf Kriterien. Mindestens vier müssen erfüllt sein. Mannheim fiel dabei aus der Gebietskulisse und gehörte seit dem 1. Januar nicht mehr dazu.
Nun soll das Land eines der Kriterien anpassen. An Hochschulstandorten soll künftig eine „Anspannungstendenz“ angenommen werden. Laut Mannheimer Morgen betrifft das die Wohnungsversorgung für neu zuziehende Menschen. Studierende in Wohngemeinschaften wurden bisher gemeinsam als ein Haushalt gezählt. Nach Einschätzung des Ministeriums wurde der Wohnungsbedarf in Hochschulstädten dadurch nicht ausreichend erfasst.
Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietungen
In Kommunen mit Mietpreisbremse darf die Miete bei einem neuen Vertrag grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten. Auch die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung ist ausgenommen.
Für Mietverträge in Mannheim ändert sich zunächst nichts. Die geplante Regelung ist noch nicht beschlossen. Der Ministerrat soll darüber am Dienstag, 22. September, entscheiden.
Quellen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Südkurier, Stuttgarter Nachrichten, Mannheimer Morgen
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Seit Anfang 2026 gilt die Mietpreisbremse in Mannheim nicht mehr. Ab Januar soll sie zurückkehren. Der Beschluss steht noch aus.
Die Mietpreisbremse soll ab 2027 wieder in Mannheim gelten. Damit würde sie auch bei Neuvermietungen in der Neckarstadt wieder greifen. Das berichtet der Mannheimer Morgen unter Berufung auf eine Kabinettsvorlage. Auch Südkurier und Stuttgarter Nachrichten berichten über die Pläne. Der Ministerrat soll die Änderung am Dienstag, 22. September, beschließen.
Nach der Kabinettsvorlage soll die Mietpreisbremse vom 1. Januar 2027 bis Ende 2029 gelten. Die sogenannte Gebietskulisse würde von derzeit 130 auf 133 Städte und Gemeinden wachsen. Neben Mannheim sollen Konstanz und Kehl wieder aufgenommen werden.
Mannheim fiel Anfang 2026 aus der Regelung
Bis Ende 2025 galt die Mietpreisbremse auch in Mannheim. Für 2026 ließ das Land die Gebietskulisse neu berechnen. Ein Gutachten untersuchte dafür alle 1.101 Städte und Gemeinden anhand von fünf Kriterien. Mindestens vier müssen erfüllt sein. Mannheim fiel dabei aus der Gebietskulisse und gehörte seit dem 1. Januar nicht mehr dazu.
Nun soll das Land eines der Kriterien anpassen. An Hochschulstandorten soll künftig eine „Anspannungstendenz“ angenommen werden. Laut Mannheimer Morgen betrifft das die Wohnungsversorgung für neu zuziehende Menschen. Studierende in Wohngemeinschaften wurden bisher gemeinsam als ein Haushalt gezählt. Nach Einschätzung des Ministeriums wurde der Wohnungsbedarf in Hochschulstädten dadurch nicht ausreichend erfasst.
Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietungen
In Kommunen mit Mietpreisbremse darf die Miete bei einem neuen Vertrag grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten. Auch die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung ist ausgenommen.
Für Mietverträge in Mannheim ändert sich zunächst nichts. Die geplante Regelung ist noch nicht beschlossen. Der Ministerrat soll darüber am Dienstag, 22. September, entscheiden.
Quellen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Südkurier, Stuttgarter Nachrichten, Mannheimer Morgen
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