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Proberaumförderung für Nachwuchsbands per Mietzuschuss

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Förderung für Nachwuchsbands (Symbolbild) | Foto: Stadt Mannheim

Pressemitteilung der Stadt Mannheim:

Ab sofort können sich Mannheimer Nachwuchsbands wieder für eine Proberaumförderung beim Kulturamt bewerben. Die Stadt Mannheim bezuschusst die monatliche Miete für Proberäume mit bis zu 50 Prozent und maximal 200 Euro pro Band über einen Zeitraum von zwei Jahren. Damit sollen junge Mannheimer Musiker im Alter von 16 bis 27 Jahren beim Erarbeiten von eigenem Songrepertoir unterstützt werden.

Nach dem Bewerbungsschluss am 30. Mai 2018 werden maximal sechs Bands von einer Jury ausgewählt. Diese setzt sich zusammen aus Vertretern des Kulturamtes, der Music Commission, der Städtischen Musikschule, des Jugendkulturzentrum forum sowie ausgewiesenen Kennern der lokalen Nachwuchsszene und Mannheimer Bandmusikern. Vor zwei Jahren gab es erstmals eine solche Ausschreibung, die von der lokalen Musikszene dankend angenommen wurde. Am 1. Juli 2018 beginnt nun die zweite Förderperiode.

„Einen geeigneten Proberaum zu finden ist nicht einfach. Und die häufig nicht zu unterschätzenden Mietkosten können für junge Bands, die (noch) keinen kommerziellen Erfolg verzeichnen, zu einem echten Problem werden“, erklärt Sabine Schirra, Leiterin des Kulturamts. „Mit der Proberaumförderung möchten wir es ihnen ermöglichen, sich die nötige Zeit für eine gemeinsame künstlerische Entwicklung zu nehmen.“

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Weitere Informationen sowie das entsprechende Bewerbungsformular finden sich auf der Webseite der Stadt Mannheim (Suchbegriff „Proberaumförderung“ oder unter diesem Link: www.mannheim.de/de/kultur-erleben/musik/proberaumfoerderung).

Förderbedingungen:

Zwei der Bandmitglieder müssen über 18 Jahre alt sein und 1/3 der Besetzung muss in Mannheim wohnhaft sein. Die Band muss seit mindestens einem Jahr bestehen und nachweislich kontinuierlich künstlerisch aktiv sein (eigene Songs, Konzertauftritte). Coverbands sind von der Förderung ausgeschlossen. Des Weiteren muss der von der Band als Proberaum genutzte Arbeitsraum in Mannheim liegen. Die Teilnutzung von Wohnräumen als Proberaum ist von der Förderung ausgeschlossen. Das Mietverhältnis muss zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits bestehen. Es werden maximal sechs Bands zeitgleich gefördert. Die Bands werden von einer Jury, bestehend aus etablierten Musikern und Organisatoren aus der Stadt Mannheim, ausgesucht.

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