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Aktuelles

„In Mannheim muss niemand auf der Straße leben“

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Symbolbild Obdachlosigkeit | Foto: Quaz Amir (via pexels.com)

Erhalt der Wohnung und Vermeidung von Obdachlosigkeit haben für die Verwaltung hohe Priorität. Die Wohnungslosenhilfe arbeitet mit Kooperationspartnern eng vernetzt.

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Pressemitteilung der Stadt Mannheim:

In Mannheim muss niemand auf der Straße leben – der Erhalt der Wohnung und die Vermeidung von Obdachlosigkeit haben für die Stadtverwaltung hohe Priorität. Sie arbeitet mit allen Trägern und Kooperationspartnern der Wohnungslosenhilfe eng vernetzt sowie in regelmäßigem Austausch und leistet in Einzelfällen übergreifende Fallberatung.

Zu vielfältigen Maßnahmen, die in dieser Hinsicht erfolgen, nimmt die Stadt in einer aktuellen Informationsvorlage Stellung.

Insbesondere präventive Maßnahmen sowie ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Mannheim und der GBG-Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH haben sich bewährt.

Aufgrund dieses Kooperationsvertrags kann die Stadt Mannheim soweit Personen von Obdachlosigkeit bedroht sind, auf den Wohnungsbestand der GBG zurückgreifen und ein reguläres Mietverhältnis begründen. Der Bedarf an Wohnraum kann über die GBG in Mannheim grundsätzlich sichergestellt werden. Eine Notwendigkeit für die Anmietung von Wohnraum außerhalb des GBG-Bestandes zeichnet sich nicht ab.

Soweit das Jobcenter beziehungsweise die Wohnraumsicherung des Fachbereichs Arbeit und Soziales Kenntnis über Mietrückstände von Leistungsbeziehern erhalten, werden frühzeitig Hilfen angeboten. Hierzu gehören beispielsweise die kommunale Schuldnerberatung, die Suchtberatung oder psychosoziale Betreuung sowie die Übernahme von Mietschulden. Dadurch ist es gelungen, die Anzahl von Räumungsklagen, die auf Mietschulden basieren, in den zurückliegenden sieben Jahren von 646 (2011) auf 411 (2018) zu vermindern.

In Fällen, in denen es nicht möglich ist von Obdachlosigkeit bedrohte Personen in einer regulären Mietwohnungen der GBG unterzubringen, werden sie einer Notunterkunft der GBG zugeteilt. Derzeit leben 32 Haushalte mit insgesamt 96 Personen im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses in Ersatzwohnraum der GBG.

Für den Personenkreis der alleinstehenden Wohnungslosen stehen die Notübernachtungsstelle, Häuser freier Träger oder Einrichtungen der Stadt Mannheim für wohnungslose Personen zur Verfügung. Die Anzahl der Personen, die die kommunalen Einrichtungen nutzen, ist in den vergangenen Jahren relativ gleich geblieben, die Übernachtungen in der Notübernachtungsstelle sogar leicht rückläufig.

Hilfe & Info

Bei drohendem Wohnungsverlust finden Sie Beratung bei der Wohnraumsicherung des Fachbereichs Arbeit und Soziales, K 1, 7-13, 68159 Mannheim; wohnen@mannheim.de

Hilfe finden Sie hier:

    Fachberatung, ambulant betreute Wohnangebote
    Holzstraße 3
    Telefon: 0621 293-3426
    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr

    Übernachtungsstelle in der
    Bonadiesstraße 2
    Telefon: 0621 3247327
    Öffnungszeiten: 7 Tage in der Woche jeweils von 17 bis 9 Uhr

    Tagesstätte in
    U5, 12
    Telefon: 0621 25765
    Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr,
    Freitag von 8 bis 14 Uhr

(Quelle: mannheim.de)

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