Das Neckarstadtblog finanziert sich überwiegend durch freiwillige Daueraufträge. Schon 1 Euro im Monat hilft, 3 oder 5 Euro helfen mehr.
| Empfänger | Manuel Schülke | |
| IBAN | DE84 1001 1001 2620 4945 27 | |
| BIC | NTSBDEB1XXX | |
| Zweck | Neckarstadtblog finanzieren | |
|
Empfänger: Manuel Schülke |
|
IBAN: DE84 1001 1001 2620 4945 27 |
|
BIC: NTSBDEB1XXX |
|
Verwendungszweck Neckarstadtblog finanzieren |
Andere Zahlungswege, etwa PayPal, stehen auf unserer Finanzierungsseite.
Der Girocode kann direkt mit vielen Banking-Apps gescannt werden.
Danke fürs Mitfinanzieren ♥
Was wir leisten können, hängt von euch ab.
Ab 1 Euro pro Monat finanziert ihr unabhängigen Lokaljournalismus in der Neckarstadt. Mit 3 oder 5 Euro können wir unsere Arbeit ausbauen und zusätzliche Mitarbeit ermöglichen.
Jetzt Lokaljournalismus finanzieren
(Neuer Tab)
Auch der Straßenverkauf von Eis, Kuchen und „sonstigen Genussmitteln“ ist für Cafés und Eisdielen untersagt.
Aufgrund zahlreicher Anfragen und in Hinblick auf die sich abzeichnende Schönwetterperiode macht die Stadt Mannheim darauf aufmerksam, dass es Cafés und Eisdielen nach der geltenden Corona-Verordnung des Landes-Baden-Württemberg bis mindestens zum 19. April komplett untersagt ist, in den Geschäften Eis, Kuchen oder sonstige Genussmittel zu verkaufen.
Nur Lieferung, nicht „to go“
Das bedeutet, dass auch ein Straßenverkauf an der Theke und die Mitnahme „to go“ verboten ist. Privatleute dürfen dort auch kein vorbestelltes Eis abholen. Lediglich die Belieferung von Kundinnen und Kunden nach Hause ist als sogenannter Bringdienst unter Beachtung der geltenden Hygienevorgaben gestattet.
Die Stadt Mannheim bittet alle Personen wie auch Gewerbetreibende um Verständnis und um unbedingte Einhaltung dieser Regeln im Interesse der Gesundheit aller. Festgestellte oder angezeigte Verstöße werden konsequent geahndet.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
Auch interessant…