Ab sofort darf sich niemand mehr auf dem Alten Messplatz aufhalten. Nur die herumführenden Gehwege sind vom Verbot ausgenommen.
Werbung
Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Tage und der bevorstehenden Schönwetterperiode hat die Stadt Mannheim auf Wunsch der Polizei entschieden, das für ausgewählte Plätze1 bestehende Aufenthaltsverbot um den Alten Messplatz zu erweitern.
Hintergrund sei, dass sich dort in den vergangen Tagen wiederholt eine Vielzahl an Menschen aufgehalten und länger verweilt habe, erklärt die Stadt Mannheim in einer Pressemitteilung. Dabei seien zu häufig auch die geltenden Beschränkungen der Corona-Verordnung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht eingehalten worden. Durch die Vielzahl der Menschen war eine Durchsetzung der Corona-Verordnung erschwert und nur mit hohem personellen Einsatz zu realisieren.
Auch die Videoüberwachung wird eingesetzt
Sollten über die Videoüberwachung Auffälligkeiten erkannt werden, werden diese an die Funkwagenbesatzungen bzw. Streifenteams im besagten Bereich weiter gegeben. Diese führen dann entsprechende Maßnahmen vor Ort durch.
Im Zeitraum 18.03. bis 29.03.2020 wurden insgesamt 53 Vorgänge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes durch Beamte an den Monitoren der Videoüberwachung weitergemeldet. Dies antwortete uns das Polizeipräsidium auf unsere Anfrage vom 20.03.2020. Da im fraglichen Zeitraum die sogenannte Corona-Verordnung verschärft wurde, seien die Zahlen hinsichtlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nur bedingt möglich und seien nicht aussagekräftig. Vom 23.03.2020 bis 30.03.2020 zählte die Polizei insgesamt (im gesamten Zuständigkeitsbereich) 175 Straftaten und 802 Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz.
Das generelle Aufenthaltsverbot in diesem Bereich soll dem nun entgegenwirken und dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Skateboard fahren, Fußball spielen oder die Sonne genießen ist auf dem zentralen Treffpunkt der Neckarstadt nun nicht mehr erlaubt.
Die Anordnung ist zunächst bis 19.04.2020 um 24:00 Uhr befristet.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ab sofort darf sich niemand mehr auf dem Alten Messplatz aufhalten. Nur die herumführenden Gehwege sind vom Verbot ausgenommen.
Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Tage und der bevorstehenden Schönwetterperiode hat die Stadt Mannheim auf Wunsch der Polizei entschieden, das für ausgewählte Plätze1 bestehende Aufenthaltsverbot um den Alten Messplatz zu erweitern.
Hintergrund sei, dass sich dort in den vergangen Tagen wiederholt eine Vielzahl an Menschen aufgehalten und länger verweilt habe, erklärt die Stadt Mannheim in einer Pressemitteilung. Dabei seien zu häufig auch die geltenden Beschränkungen der Corona-Verordnung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht eingehalten worden. Durch die Vielzahl der Menschen war eine Durchsetzung der Corona-Verordnung erschwert und nur mit hohem personellen Einsatz zu realisieren.
Auch die Videoüberwachung wird eingesetzt
Sollten über die Videoüberwachung Auffälligkeiten erkannt werden, werden diese an die Funkwagenbesatzungen bzw. Streifenteams im besagten Bereich weiter gegeben. Diese führen dann entsprechende Maßnahmen vor Ort durch.
Im Zeitraum 18.03. bis 29.03.2020 wurden insgesamt 53 Vorgänge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes durch Beamte an den Monitoren der Videoüberwachung weitergemeldet. Dies antwortete uns das Polizeipräsidium auf unsere Anfrage vom 20.03.2020. Da im fraglichen Zeitraum die sogenannte Corona-Verordnung verschärft wurde, seien die Zahlen hinsichtlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nur bedingt möglich und seien nicht aussagekräftig. Vom 23.03.2020 bis 30.03.2020 zählte die Polizei insgesamt (im gesamten Zuständigkeitsbereich) 175 Straftaten und 802 Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz.
Das generelle Aufenthaltsverbot in diesem Bereich soll dem nun entgegenwirken und dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Skateboard fahren, Fußball spielen oder die Sonne genießen ist auf dem zentralen Treffpunkt der Neckarstadt nun nicht mehr erlaubt.
Die Anordnung ist zunächst bis 19.04.2020 um 24:00 Uhr befristet.
Allgemeinverfügung vom 3. April 2020: https://www.mannheim.de/de/file/392450/download?token=1d-9JaT9
Quellen: Pressemitteilung der Stadt Mannheim, eigene Recherchen & Anfragen
Das Neckarstadtblog dankt für die Unterstützung von: