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Stadt untersagt Aufenthalt auf dem Alten Messplatz

Ab sofort darf sich niemand mehr auf dem Alten Messplatz aufhalten. Nur die herumführenden Gehwege sind vom Verbot ausgenommen.

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Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Tage und der bevorstehenden Schönwetterperiode hat die Stadt Mannheim auf Wunsch der Polizei entschieden, das für ausgewählte Plätze1 bestehende Aufenthaltsverbot um den Alten Messplatz zu erweitern.

Hintergrund sei, dass sich dort in den vergangen Tagen wiederholt eine Vielzahl an Menschen aufgehalten und länger verweilt habe, erklärt die Stadt Mannheim in einer Pressemitteilung. Dabei seien zu häufig auch die geltenden Beschränkungen der Corona-Verordnung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht eingehalten worden. Durch die Vielzahl der Menschen war eine Durchsetzung der Corona-Verordnung erschwert und nur mit hohem personellen Einsatz zu realisieren.

Auch die Videoüberwachung wird eingesetzt

Sollten über die Videoüberwachung Auffälligkeiten erkannt werden, werden diese an die Funkwagenbesatzungen bzw. Streifenteams im besagten Bereich weiter gegeben. Diese führen dann entsprechende Maßnahmen vor Ort durch.

Im Zeitraum 18.03. bis 29.03.2020 wurden insgesamt 53 Vorgänge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes durch Beamte an den Monitoren der Videoüberwachung weitergemeldet. Dies antwortete uns das Polizeipräsidium auf unsere Anfrage vom 20.03.2020. Da im fraglichen Zeitraum die sogenannte Corona-Verordnung verschärft wurde, seien die Zahlen hinsichtlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nur bedingt möglich und seien nicht aussagekräftig. Vom 23.03.2020 bis 30.03.2020 zählte die Polizei insgesamt (im gesamten Zuständigkeitsbereich) 175 Straftaten und 802 Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz.

Das generelle Aufenthaltsverbot in diesem Bereich soll dem nun entgegenwirken und dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Skateboard fahren, Fußball spielen oder die Sonne genießen ist auf dem zentralen Treffpunkt der Neckarstadt nun nicht mehr erlaubt.

Die Anordnung ist zunächst bis 19.04.2020 um 24:00 Uhr befristet.

Allgemeinverfügung vom 3. April 2020: https://www.mannheim.de/de/file/392450/download?token=1d-9JaT9

Quellen: Pressemitteilung der Stadt Mannheim, eigene Recherchen & Anfragen

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