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Strafbefehl gegen Löbel: 90 Tagessätze

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Gegen Nikolas Löbel wurde ein Strafbefehl erlassen | Bild: Neckarstadtblog

Gegen Nikolas Löbel wurde eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt.

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Die Auskunft der Staatsanwaltschaft im Wortlaut:

Das Strafverfahren gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ist durch Antrag auf Erlass eines am 17.05.2022 rechtskräftig gewordenen Strafbefehls beim Amtsgericht Mannheim abgeschlossen.

Gegenstand des Strafbefehls ist insbesondere der Vorwurf der Untreue in zwei tatmehrheitlichen Fällen und der Falschen Versicherung an Eides Statt gemäß §§ 266 Abs. 1, 25 Abs. 2, 156, 53 StGB.

Insoweit ergaben die Ermittlungen, dass der frühere Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel sich zweier Vergehen der Untreue in Zusammenhang mit zwei Mietverträgen der Geschäftsstelle des CDU Kreisverbandes Mannheim sowie eines Vergehens der Falschen Versicherung an Eides Statt in Zusammenhang mit einer Mietrechtsstreitigkeit schuldig gemacht hat.

Die Schadenssummen der Vergehen der Untreue betragen 8.400,00 € sowie 2.850,00 €. Bezüglich der letztgenannten Schadenssumme ist eine Wiedergutmachung erfolgt.

Gegen Nikolas Löbel wurde eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt. Die Einzelstrafen betragen 50 Tagessätze, 30 Tagessätze sowie betreffend den Vorwurf der Falschen Versicherung an Eides Statt 30 Tagessätze.

Für den aus Rechtsgründen nicht dargestellten Vorwurf wurde eine Einzelstrafe von 20 Tagessätzen verhängt.

Der Selbstanzeige einer Person im Zusammenhang mit dem CDU Kreisverband Mannheim wurde keine Folge gegeben. Das Verfahren wurde gemäß § 152 Abs. 2 StPO durch Verfügung vom 04.04.2022 eingestellt.

Ein Ermittlungsverfahren gegen eine weitere Person im Zusammenhang mit dem Kreisverband Mannheim ist noch anhängig und wird voraussichtlich zeitnah abgeschlossen. Dieses Ermittlungsverfahren wird nicht gegen einen Rechtsanwalt oder Mandatsträger geführt.

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