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Aktuelles

Flächenbrand auf der Neckarwiese

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Laut Behördenangaben ist eine Fläche von circa 100 mal 100 Meter der Neckarwiese verbrannt | Fotos: M. Schülke, privat / Montage: Neckarstadtblog

Am gestrigen Dienstagnachmittag brannte auf der Neckarwiese nahe des Collinistegs eine Fläche von 100 auf 100 Meter ab.

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Gegen 16:55 Uhr alarmierten Zeugen wegen eines schwelenden Flächenbrandes auf der Neckarwiese den polizeilichen Notruf. Drei Ersthelfer, die auf die Flammen nahe des Collinistegs aufmerksam wurden und den Notruf verständigten, versuchten zunächst selbstständig die knöchelhohen Flammen zu löschen, was jedoch nicht gelang. Der Trockenheit geschuldet vergrößerte sich das Ausmaß des Brandes schnell.

Die ebenfalls alarmierte Feuerwehr löschte das Feuer rasch. Insgesamt brannten circa 100 mal 100 Meter der Neckarwiese ab. Verletzt wurde durch die Flammen oder Rauch niemand.

Sperrung des Fuß- und Radwegs und des Collinistegs

Während des Brandes und der darauf folgenden Löscharbeiten wurde der Fuß- und Radweg an der Neckarwiese gesperrt. Zudem wurde der Collinisteg, auf dem sich mehrere Personen aufhielten, aus Sicherheitsgründen gesperrt, da der aufkommende Wind Rauchschwaden in dessen Richtung trug.

Hinweise auf die Brandursache ergaben sich nicht. Die bisherigen Ermittlungen ergaben laut Angaben der Polizei bislang keinen Hinweis auf vorsätzliche Verursachung des Brandes.

Eine Anfrage an die Stadt Mannheim blieb bis zur Veröffentlichung dieser Meldung unbeantwortet.

Waldbrandgefahr: Stadt erinnert an Grillverbot und Regeln in Wäldern

Aufgrund der derzeitigen Trockenheit weist die Stadt Mannheim aktuell auf das Thema „Grillverbot“ und Regeln in den Wäldern hin. Laut Polizeiverordnung der Stadt Mannheim herrscht im öffentlichen Raum ein generelles Grillverbot, sobald der Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 oder höher erreicht hat, was derzeit (22.07.2022) der Fall ist.

Die Grillverbots-Regelung gilt für die Grillplätze und Feuerstellen in den Mannheimer Wäldern, ebenso für die Badeseen und am Neckar.

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Entsprechend der jeweiligen Wetterlage kann die Waldbrand-Gefahrenstufe von Tag zu Tag variieren. Welche Gefahrenstufe herrscht, ist stets aktuell auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html einsehbar.

Der städtische Ordnungsdienst wird, sofern ein Grillverbot besteht, entsprechend kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen.

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Weggeworfener Zigarettenstummel nahe der Brandfläche | Foto: M. Schülke

Regeln in den Wäldern

Ein Waldbrand kann verheerende Folgen haben, daher ist umsichtiges Verhalten im Wald sehr wichtig.

Autos sollten keinesfalls abseits von befestigten Plätzen (Asphalt oder Schotter) abgestellt werden, da sich trockenes Laub oder Gras durch heiße Autoteile entzünden kann. Auch weggeworfene Glasflaschen können in Verbindung mit Sonnenlicht ganze Waldbrände auslösen, da sie wie ein Brennglas wirken.

Das Rauchen im Wald ist laut Landeswaldgesetz von März bis Oktober generell untersagt, unabhängig von der aktuellen Risikolage.

Im Notfall müssen Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge schnell in den Wald kommen. Daher ist es wichtig, Schranken und Wege freizuhalten. Die Stadtverwaltung bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, ihren Abfall mitzunehmen oder in den bereitgestellten Mülleimern vor Ort zu entsorgen.

Die Stadt Mannheim bittet alle, die sich im Wald aufhalten, eindringlich um besonders umsichtiges Verhalten.

Fotogalerie

Quellen: Eigene Recherchen, Auskunft des Polizeipräsidiums Mannheim

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