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Falschparkende werden künftig mit Kameras verfolgt

Ein Scan-Fahrzeug hat die Neckarstadt kartiert. Auf dieser Basis will die Stadt bald alle Parkverstöße automatisiert erfassen.

Von Donnerstag, 14. August, bis Sonntag, 17. August, rollte ein Fahrzeug mit Kameras und Sensoren durch die Neckarstadt. Es dokumentierte jeden Straßenmeter, markierte Zonen, in denen Parken erlaubt ist, und solche, in denen es strikt untersagt ist. Nach Angaben der Stadt fanden die Kartierungsfahrten wie angekündigt statt und wurden erfolgreich abgeschlossen. Damit liegt nun ein digitales Abbild des Quartiers vor, auf dessen Grundlage künftig Verstöße gegen Parkregeln automatisch erfasst werden sollen.

Die so gewonnenen Daten werden nicht im OpenData-Portal der Stadt veröffentlicht. Damit bleiben die Informationen für Bürger*innen unzugänglich, obwohl sie auch für Autofahrende selbst nützlich sein könnten, etwa um legale Parkflächen schneller zu finden.

Neckarstadt als Testfeld

Für den Auftakt ihres neusten Überwachungsprojekts hat die Stadt die Neckarstadt ausgewählt. Die Verwaltung begründet dies mit dem hohen Parkdruck und der klaren Abgrenzbarkeit des rund vier Quadratkilometer großen Quartiers.

Bald Probebetrieb und Bußgelder

Der nächste Schritt ist ein Probebetrieb mit echter Parkraumkontrolle. Nach Angaben der Stadt beginnt dieser frühestens im vierten Quartal 2025, also möglicherweise schon in zwei Monaten, spätestens jedoch Ende des Jahres. Dann könnten laut Stadt auch schon Bußgelder verhängt werden. Die Öffentlichkeit soll vor diesem Schritt nochmals informiert werden. Der Probebetrieb dient nach Angaben der Stadt vor allem dazu, die Technik speziell für Mannheim anzupassen. Dazu müssen IT-Schnittstellen geschaffen, der Straßenraum kategorisiert und das System im Fahrbetrieb getestet werden.

Schilder an Zufahrtsstraßen und Fahrzeugen

Auch Beschilderungen sind vorgesehen. Sie sollen an den Hauptzufahrtsstraßen in die Neckarstadt angebracht werden und lediglich einen Hinweischarakter haben. Gemeinsam mit den anderen Modellstädten will Mannheim ein einheitliches Schild entwickeln. Darüber hinaus ist auch das Scan-Fahrzeug selbst mit Hinweisen auf das Pilotprojekt ausgestattet.

Zum Vergleich: Das seit Jahren diskutierte Anwohnerparken in der Neckarstadt scheitert derzeit am fehlenden Geld für die notwendige Beschilderung.

Effizienzsprung bei der Kontrolle

Ein Scan-Fahrzeug soll bis zu 1.000 Fahrzeuge pro Stunde kontrollieren können. Zu Fuß schaffen Mitarbeitende des Ordnungsdienstes im Vergleich nur etwa 50. Dieser enorme Effizienzgewinn bringt eine fast lückenlose Kontrolle des Parkraums in greifbare Nähe. Mannheim wird im Probebetrieb allerdings nur über ein einziges Fahrzeug verfügen.

Im Mannheimer Testbetrieb soll zunächst ausschließlich sicherheitsrelevantes Falschparken erfasst werden, etwa im absoluten Halteverbot, an Feuerwehrzufahrten oder an Einmündungen. Langfristig soll die Technik sämtliche Verstöße gegen Parkregeln erfassen, vom Halteverbot über blockierte Feuerwehrzufahrten bis hin zum sogenannten Handyparken, bei dem die Parkzeit digital gebucht wird. Eine klassische Parkscheibe auf dem Armaturenbrett kann das Fahrzeug hingegen nicht auslesen. Damit auch unerlaubtes Parken, also das Abstellen ohne Parkschein oder Anwohnerausweis, zuverlässig erkannt werden kann, müssten die Parkscheinautomaten auf eine Kennzeicheneingabe umgestellt und Sondergenehmigungen vollständig digital erfasst werden.

Kein Meter bleibt unüberwacht

Damit könnte es für Falschparker*innen künftig kein Entkommen mehr geben. Das hätte auch eine positive Seite, denn viele Verkehrsteilnehmende leiden seit Jahren unter zugeparkten Geh- und Radwegen sowie blockierten Kreuzungen. Besonders betroffen sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Gleichzeitig bedeutet der Einsatz aber eine deutliche Ausweitung der Überwachung in alle Ecken und Winkel des Stadtteils. Unabhängig davon, ob jemand mit oder ohne Auto unterwegs ist und ob dabei letztlich gefilmt und gespeichert wird oder nicht, richten sich die Kameras auf alle.

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Offene Fragen beim Datenschutz

Gefahren wird das Scan-Fahrzeug von Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes. Jeder erfasste Fall soll künftig in einer Prüfstelle manuell kontrolliert werden, bevor Maßnahmen folgen.

Die Stadt spricht zwar gern über ihre Überwachungsprojekte, spart dabei aber taktisch bei den Details. Offiziell heißt es, Kennzeichen und Fahrzeugbilder würden nur bei Verstößen gespeichert und unbeteiligte Personen automatisiert unkenntlich gemacht. Zudem vertritt die Stadt die Auffassung, dass im Mannheimer Testbetrieb überhaupt keine Unbeteiligten betroffen seien, da ausschließlich sicherheitsrelevante Verstöße kontrolliert werden. Nach Darstellung der Verwaltung ist das Vorgehen außerdem mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Verpixeln ersetzt keinen Datenschutz

Die Stadt reduziert Datenschutz damit auf das nachträgliche Verpixeln und Löschen von Aufnahmen. Doch Datenschutz beginnt nicht erst bei der Frage, wie mit Bildern nach der Erfassung umgegangen wird, sondern schon beim Moment der Erhebung. Kritisch bleibt daher, dass die Daten zunächst erhoben und verarbeitet werden. Schon das dauerhafte Einschalten der Kameras bedeutet eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch wenn Gesichter nachträglich verpixelt oder Aufnahmen sofort gelöscht werden, sind sie zunächst erfasst worden. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass bereits das Filmen im öffentlichen Raum einen Eingriff in Grundrechte darstellt, selbst wenn die Aufnahmen nicht gespeichert werden oder die Kamera sogar nur eine Attrappe ist.

Auf Nachfrage verwies die Stadt außerdem auf die Darstellung des Verkehrsministeriums, wonach Daten von ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen „umgehend gelöscht“ würden. Doch welche konkreten Auskunftsrechte Betroffene haben, blieb unbeantwortet.

Ungeklärte Technik und Ermessensspielräume

Nicht geklärt ist außerdem, wie komplexere Verstöße wie „entgegen der Fahrtrichtung geparkt“ automatisiert erkannt werden sollen. Kommt dafür eine KI zum Einsatz, oder müssen Verstöße nachträglich doch manuell abgearbeitet werden?

Auch das Thema Ermessensspielräume bleibt offen. Heute entscheiden Kontrolleure*innen, ob ein Fahrzeug etwa nur kurz zum Be- oder Entladen hält. Laut Stadt soll das Scan-Fahrzeug in solchen Fällen zweimal an den Fahrzeugen vorbeifahren. Ob dies eine realistische Lösung ist, bleibt fraglich.

Ein automatisiertes System kann solche Situationen nicht eigenständig einschätzen. Nachfragen stellen ohnehin nicht. Dass die Ordnungsdienst-Mitarbeitenden im fahrenden System diese Aufgabe weiterhin übernehmen, erscheint kaum vorgesehen.

Offene Fragen zum Betrieb

Ebenfalls ungeklärt ist, wie der spätere Alltagseinsatz aussehen wird. Weder ist bekannt, wie lange das Fahrzeug benötigt, um die gesamte Neckarstadt abzufahren, noch gibt es konkrete Angaben zu den Einsatzzeiten. Die Stadt erklärt, das Scan-Fahrzeug werde werktags von morgens vor Schulbeginn bis in die späten Abendstunden sowie am Wochenende in den Abendstunden eingesetzt. Ob auch nächtliches Falschparken erfasst werden soll, blieb offen. Gerade nach Dienstschluss werden jedoch Feuerwehrzufahrten und Kreuzungsbereiche regelmäßig zugeparkt.

Projekt mit Landesbeteiligung

Die Vermessung war Teil eines Pilotprojekts des Landes Baden-Württemberg. Rechtsgrundlage ist das neue Landesmobilitätsgesetz, das seit März 2025 den Einsatz von Scan-Fahrzeugen ermöglicht. Mannheim gehört zu den Kommunen, die das Projekt erproben. Die Erprobung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg sowie der Firma DCX Innovations GmbH, die das Land im Rahmen einer Ausschreibung als Technikpartner ausgewählt hat. In Mannheim liegt der Schwerpunkt dabei auf der Kontrolle des Falschparkens. Die Stadt betont, dass ihr für den Probebetrieb keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Finanzierung übernimmt das Land Baden-Württemberg.

Quellen: Pressemitteilung und Auskünfte der Stadt Mannheim, Mannheimer Morgen, eigene Recherchen

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