Die Stadt Mannheim will das ehemalige Vereinshaus des Gesangvereins Flora gegen Höchstgebot verkaufen | Foto: M. Schülke
2025 plante die Stadt noch eine Verwaltung des Flora-Hauses durch die GBG. Jetzt soll das Gebäude gegen Höchstgebot verkauft werden.
Die Stadt Mannheim will das denkmalgeschützte Flora-Haus in der Lortzingstraße 17-19 in der Neckarstadt-West verkaufen. In dem ehemaligen Vereinshaus befinden sich neun Wohnungen und das Restaurant SOI 39. Das Mindestgebot betrug 930.000 Euro. Kaufangebote waren bis zum 30. September 2026 möglich. Inzwischen ist das Inserat bei ImmoScout24 deaktiviert. Ob ein Verkauf zustande kommt, ist bislang nicht bekannt.
In einer Beschlussvorlage vom April 2025 beschrieb die Verwaltung noch andere Pläne für das Haus. Vorgesehen war, dass die GBG die Hausverwaltung übernimmt. Auch der Wunsch, die Immobilie möglichst zu behalten, war dort ausdrücklich festgehalten.
2023 erwirtschaftete das Haus einen Überschuss
Die Beschlussvorlage enthält Zahlen aus der Jahresabrechnung 2023. Demnach brachte das Haus rund 115.000 Euro Mieteinnahmen ein. Nach Abzug aller Kosten einschließlich einiger Instandhaltungsarbeiten blieben rund 28.000 Euro übrig. Als damalige Warmmieten nannte die Verwaltung im April 2025 etwa sechs bis sieben Euro pro Quadratmeter.
Bei einer ersten Begehung erschien das Gebäude laut Verwaltung funktionstüchtig. Allerdings stellte sie bereits kurz- bis mittelfristigen Sanierungsbedarf fest. Den Verkehrswert schätzte sie überschlägig auf rund zwei Millionen Euro. Grundlage war der Grundstücksmarktbericht 2023.
In derselben Vorlage hielt die Verwaltung eine Auskunft des damaligen Liquidators fest: „Nach Auskunft des Liquidators soll das Gebäude solange es wirtschaftlich möglich ist, nicht verkauft werden.“ Diese Absicht war allerdings kein Beschluss des Gemeinderats.
Stadt hält Erträge für nicht ausreichend
Inzwischen begründet die Verwaltung den Verkauf mit unzureichenden Erträgen und hohen Sanierungskosten. „Die Immobilie erwirtschaftet keine ausreichenden Erträge, um dauerhaft zur Verwirklichung des Stiftungszwecks beizutragen“, teilte sie dem Neckarstadtblog mit. Mittel- und langfristig seien erhebliche Sanierungen nötig. Ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb durch die Stiftungsverwaltung sei unter diesen Umständen nicht möglich.
Das Haus gehörte dem Gesangverein Flora 1872, der sich 2024 auflöste. Der Gemeinderat nahm das Vereinsvermögen 2025 an und beauftragte die Verwaltung mit der Gründung einer Treuhandstiftung.
Auf einer Tafel am Flora-Haus erinnert der ehemalige Vereinsvorstand an die Auflösung des Gesangvereins und die Überführung des Vermögens in eine Stiftung | Foto: M. Schülke
Rechtlich ist die Stadt Eigentümerin des Gebäudes. Sie verwaltet es jedoch als Sondervermögen der Flora-Kulturstiftung. Der Verkaufserlös soll deshalb im Stiftungsvermögen bleiben und nicht in den allgemeinen Stadthaushalt fließen. Das Geld soll angelegt werden. Mit den Erträgen sollen Kunst und Kultur im Bereich Musik und Gesang gefördert werden. Dies wäre nach Einschätzung der Verwaltung wirtschaftlich sinnvoller, als das Gebäude weiter zu vermieten.
GBG hat einen Kauf geprüft
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GBG hat den Kauf der Immobilie geprüft und sich dagegen entschieden. Das bestätigte Unternehmenssprecherin Stefanie Pietruska auf Anfrage des Neckarstadtblogs: „Im Ergebnis wurde entschieden, dass ein Ankauf für die GBG nicht in Frage kommt“, schrieb Pietruska. Das Unternehmen reduziere derzeit seine Immobilienankäufe deutlich. Es wolle sich um seinen gewachsenen Bestand kümmern und gleichzeitig Neubauprojekte vorantreiben.
Nach Darstellung der Stadt war eine Übertragung an die GBG nach eingehender Prüfung nicht mit dem Stiftungszweck vereinbar. Zur Begründung verwies die Verwaltung besonders auf die Kosten künftiger Sanierungen. Die GBG selbst nannte in ihrer Antwort keine Kosten oder Mängel am Flora-Haus als Grund für die Ablehnung.
Folgen für die Wohnungsmieten sind offen
Für die Stiftung hält die Verwaltung einen weiteren Betrieb des Gebäudes wirtschaftlich nicht für sinnvoll. Auch die GBG will das Haus nicht kaufen. Damit stellt sich die Frage, wie andere Käufer*innen die Immobilie wirtschaftlich betreiben könnten und warum dies der öffentlichen Hand nicht möglich sein soll. Ob sich Kauf und Sanierung bei unveränderten Wohnungsmieten rechnen, geht aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervor.
Aus dem Stiftungsvermögen sollen Erträge für kulturelle Projekte erwirtschaftet werden. Welche wirtschaftlichen Ziele mögliche Käufer*innen verfolgen, ist nicht bekannt. Sie müssten allerdings den Kaufpreis und die notwendigen Sanierungen finanzieren. Eine konkrete Schätzung der Sanierungskosten enthält die Stellungnahme der Stadt nicht.
Im Verkaufsinserat waren monatliche Mieteinnahmen von 8.227 Euro angegeben. Wie viel die neun Mietparteien jeweils bezahlen, ist nicht bekannt. Deshalb lässt sich auch nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Eigentümerwechsel zu Mieterhöhungen führen könnte. Angesichts der bislang niedrigen Mieten und des erheblichen Sanierungsbedarfs liegt die Sorge vor steigenden Mieten allerdings nahe.
Zum Grundstück gehört außerdem ein Hinterhaus. Dort nutzte der Islamische Arbeiterverein seit 1992 Räume als Moschee. Wegen erheblicher Brandschutzmängel (€) untersagte die Stadt 2025 die Veranstaltungsnutzung. Im Verkaufsinserat bezeichnete sie das Hinterhaus als leerstehend.
Damals beschloss der Gemeinderat die Annahme des Vereinsvermögens. Zugleich beauftragte er die Verwaltung, eine nichtrechtsfähige Stiftung zu gründen. Das Vermögen sollte in diese Stiftung überführt werden. Ein Verkaufsverbot enthält der Beschluss allerdings nicht. Auch die Satzung des ehemaligen Gesangvereins schreibt keinen dauerhaften Erhalt des Gebäudes vor. Sie verlangt, dass das verbleibende Vermögen einer Treuhandstiftung für kulturelle Zwecke zugutekommt.
Für Samstag haben die Bezirksbeirät*innen ein Treffen vor dem Flora-Haus angekündigt. Damit wollen sie die Mietparteien unterstützen und ihrer Forderung nach einem Verkaufsstopp Nachdruck verleihen.
Quellen: Immobilienanzeige, Auskünfte der Stadt Mannheim und der GBG, Vorlagen im Bürgerinformationssystem, eigene Recherchen
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2025 plante die Stadt noch eine Verwaltung des Flora-Hauses durch die GBG. Jetzt soll das Gebäude gegen Höchstgebot verkauft werden.
Die Stadt Mannheim will das denkmalgeschützte Flora-Haus in der Lortzingstraße 17-19 in der Neckarstadt-West verkaufen. In dem ehemaligen Vereinshaus befinden sich neun Wohnungen und das Restaurant SOI 39. Das Mindestgebot betrug 930.000 Euro. Kaufangebote waren bis zum 30. September 2026 möglich. Inzwischen ist das Inserat bei ImmoScout24 deaktiviert. Ob ein Verkauf zustande kommt, ist bislang nicht bekannt.
In einer Beschlussvorlage vom April 2025 beschrieb die Verwaltung noch andere Pläne für das Haus. Vorgesehen war, dass die GBG die Hausverwaltung übernimmt. Auch der Wunsch, die Immobilie möglichst zu behalten, war dort ausdrücklich festgehalten.
2023 erwirtschaftete das Haus einen Überschuss
Die Beschlussvorlage enthält Zahlen aus der Jahresabrechnung 2023. Demnach brachte das Haus rund 115.000 Euro Mieteinnahmen ein. Nach Abzug aller Kosten einschließlich einiger Instandhaltungsarbeiten blieben rund 28.000 Euro übrig. Als damalige Warmmieten nannte die Verwaltung im April 2025 etwa sechs bis sieben Euro pro Quadratmeter.
Bei einer ersten Begehung erschien das Gebäude laut Verwaltung funktionstüchtig. Allerdings stellte sie bereits kurz- bis mittelfristigen Sanierungsbedarf fest. Den Verkehrswert schätzte sie überschlägig auf rund zwei Millionen Euro. Grundlage war der Grundstücksmarktbericht 2023.
In derselben Vorlage hielt die Verwaltung eine Auskunft des damaligen Liquidators fest: „Nach Auskunft des Liquidators soll das Gebäude solange es wirtschaftlich möglich ist, nicht verkauft werden.“ Diese Absicht war allerdings kein Beschluss des Gemeinderats.
Stadt hält Erträge für nicht ausreichend
Inzwischen begründet die Verwaltung den Verkauf mit unzureichenden Erträgen und hohen Sanierungskosten. „Die Immobilie erwirtschaftet keine ausreichenden Erträge, um dauerhaft zur Verwirklichung des Stiftungszwecks beizutragen“, teilte sie dem Neckarstadtblog mit. Mittel- und langfristig seien erhebliche Sanierungen nötig. Ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb durch die Stiftungsverwaltung sei unter diesen Umständen nicht möglich.
Das Haus gehörte dem Gesangverein Flora 1872, der sich 2024 auflöste. Der Gemeinderat nahm das Vereinsvermögen 2025 an und beauftragte die Verwaltung mit der Gründung einer Treuhandstiftung.
Rechtlich ist die Stadt Eigentümerin des Gebäudes. Sie verwaltet es jedoch als Sondervermögen der Flora-Kulturstiftung. Der Verkaufserlös soll deshalb im Stiftungsvermögen bleiben und nicht in den allgemeinen Stadthaushalt fließen. Das Geld soll angelegt werden. Mit den Erträgen sollen Kunst und Kultur im Bereich Musik und Gesang gefördert werden. Dies wäre nach Einschätzung der Verwaltung wirtschaftlich sinnvoller, als das Gebäude weiter zu vermieten.
GBG hat einen Kauf geprüft
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GBG hat den Kauf der Immobilie geprüft und sich dagegen entschieden. Das bestätigte Unternehmenssprecherin Stefanie Pietruska auf Anfrage des Neckarstadtblogs: „Im Ergebnis wurde entschieden, dass ein Ankauf für die GBG nicht in Frage kommt“, schrieb Pietruska. Das Unternehmen reduziere derzeit seine Immobilienankäufe deutlich. Es wolle sich um seinen gewachsenen Bestand kümmern und gleichzeitig Neubauprojekte vorantreiben.
Nach Darstellung der Stadt war eine Übertragung an die GBG nach eingehender Prüfung nicht mit dem Stiftungszweck vereinbar. Zur Begründung verwies die Verwaltung besonders auf die Kosten künftiger Sanierungen. Die GBG selbst nannte in ihrer Antwort keine Kosten oder Mängel am Flora-Haus als Grund für die Ablehnung.
Folgen für die Wohnungsmieten sind offen
Für die Stiftung hält die Verwaltung einen weiteren Betrieb des Gebäudes wirtschaftlich nicht für sinnvoll. Auch die GBG will das Haus nicht kaufen. Damit stellt sich die Frage, wie andere Käufer*innen die Immobilie wirtschaftlich betreiben könnten und warum dies der öffentlichen Hand nicht möglich sein soll. Ob sich Kauf und Sanierung bei unveränderten Wohnungsmieten rechnen, geht aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervor.
Aus dem Stiftungsvermögen sollen Erträge für kulturelle Projekte erwirtschaftet werden. Welche wirtschaftlichen Ziele mögliche Käufer*innen verfolgen, ist nicht bekannt. Sie müssten allerdings den Kaufpreis und die notwendigen Sanierungen finanzieren. Eine konkrete Schätzung der Sanierungskosten enthält die Stellungnahme der Stadt nicht.
Im Verkaufsinserat waren monatliche Mieteinnahmen von 8.227 Euro angegeben. Wie viel die neun Mietparteien jeweils bezahlen, ist nicht bekannt. Deshalb lässt sich auch nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Eigentümerwechsel zu Mieterhöhungen führen könnte. Angesichts der bislang niedrigen Mieten und des erheblichen Sanierungsbedarfs liegt die Sorge vor steigenden Mieten allerdings nahe.
Zum Grundstück gehört außerdem ein Hinterhaus. Dort nutzte der Islamische Arbeiterverein seit 1992 Räume als Moschee. Wegen erheblicher Brandschutzmängel (€) untersagte die Stadt 2025 die Veranstaltungsnutzung. Im Verkaufsinserat bezeichnete sie das Hinterhaus als leerstehend.
Bezirksbeirät*innen fordern einen Verkaufsstopp
Inzwischen fordern Mitglieder des Bezirksbeirats Neckarstadt-West von Linken und Grünen, das Haus nicht zu verkaufen. Sie wollen die Gaststätte und die Wohnungen dauerhaft sichern. Dabei berufen sie sich auf den Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2025.
Damals beschloss der Gemeinderat die Annahme des Vereinsvermögens. Zugleich beauftragte er die Verwaltung, eine nichtrechtsfähige Stiftung zu gründen. Das Vermögen sollte in diese Stiftung überführt werden. Ein Verkaufsverbot enthält der Beschluss allerdings nicht. Auch die Satzung des ehemaligen Gesangvereins schreibt keinen dauerhaften Erhalt des Gebäudes vor. Sie verlangt, dass das verbleibende Vermögen einer Treuhandstiftung für kulturelle Zwecke zugutekommt.
Für Samstag haben die Bezirksbeirät*innen ein Treffen vor dem Flora-Haus angekündigt. Damit wollen sie die Mietparteien unterstützen und ihrer Forderung nach einem Verkaufsstopp Nachdruck verleihen.
Quellen: Immobilienanzeige, Auskünfte der Stadt Mannheim und der GBG, Vorlagen im Bürgerinformationssystem, eigene Recherchen
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